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Verhandelt Montabaur, den 18. Dezember 1895
Anwesend sind vom Magistrat der Beigeordnete
Herr Sauerborn, sowie die sämtlichen Stadtverordneten,
mit Ausnahme der Herren Hisgen, Dr. Spies, Leuthner,
Schlemmer und Dr. Düttmann, von welchen der Letzt-
genannte ohne Entschuldigung fehlt.
Nach Eröffnung der Sitzung wurde zunächst das Protokoll
der Sitzung vom 11. d. M. verlesen, genehmigt und un-
terschrieben, sodann durch den Vorsitzenden Herrn Gerharz
ein Schreiben des Herrn Leuthner zur Kenntnis der
Versammlung gebracht, in welchem der Genannte sich für
heute entschuldigt und um Angabe, bzw. Mitteilung
der für die geheime Sitzung bestimmten Gegenstände,
auf Grund des § 8 der Geschäfts-Ordnung ersucht.
Es entspinnt sich hierüber eine kürzere Debatte, in
welcher die Herren Briel u. Winter sich dahin äußern,
daß für die in geheimer Sitzung zu beratenden Gegen-
stände die Bezeichnung „Geheime Sitzung“ auf der
Einladung zur Sitzung genüge.
Herr Weyand ist in gewisser Beziehung auch hiermit
einverstanden, jedoch nicht für alle Fälle.
Herr Briel beantragte nunmehr die Abstimmung
darüber, ob für die gegebenen Fälle die einfache
Bezeichnung „Geheime Sitzung“ ohne Nennung von
Namen p.p. genüge.
Die Versammlung erklärte sich mit der einfachen Be-
zeichnung „Geheime Sitzung“ mit allen gegen 1 Stimme
einverstanden.
Herr Sauerborn, sowie die sämtlichen Stadtverordneten,
mit Ausnahme der Herren Hisgen, Dr. Spies, Leuthner,
Schlemmer und Dr. Düttmann, von welchen der Letzt-
genannte ohne Entschuldigung fehlt.
Nach Eröffnung der Sitzung wurde zunächst das Protokoll
der Sitzung vom 11. d. M. verlesen, genehmigt und un-
terschrieben, sodann durch den Vorsitzenden Herrn Gerharz
ein Schreiben des Herrn Leuthner zur Kenntnis der
Versammlung gebracht, in welchem der Genannte sich für
heute entschuldigt und um Angabe, bzw. Mitteilung
der für die geheime Sitzung bestimmten Gegenstände,
auf Grund des § 8 der Geschäfts-Ordnung ersucht.
Es entspinnt sich hierüber eine kürzere Debatte, in
welcher die Herren Briel u. Winter sich dahin äußern,
daß für die in geheimer Sitzung zu beratenden Gegen-
stände die Bezeichnung „Geheime Sitzung“ auf der
Einladung zur Sitzung genüge.
Herr Weyand ist in gewisser Beziehung auch hiermit
einverstanden, jedoch nicht für alle Fälle.
Herr Briel beantragte nunmehr die Abstimmung
darüber, ob für die gegebenen Fälle die einfache
Bezeichnung „Geheime Sitzung“ ohne Nennung von
Namen p.p. genüge.
Die Versammlung erklärte sich mit der einfachen Be-
zeichnung „Geheime Sitzung“ mit allen gegen 1 Stimme
einverstanden.

