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Pos. 1 wurde mit 13 gegen 3
Pos. 2 wurde mit 14 gegen 2 Stimmen angenommen.
Es folgt Festsetzung des Gehalts des Bürgermeisters.
Herr Briel macht 2 Vorschläge:
Herr Briel macht 2 Vorschläge:
- Anfangsgehalt 2.500 M. alle 2 Jahre steigend
um 200 M.
oder- Anfangsgehalt 2.000 M. steigend alle 3 Jahre
um 300 M. und 420 M. Wohnungsgeld.
H. Hohl erklärt, es sei notwendig zunächst zu
bestimmen, welche Qualifikation der zu Wählende
haben solle, ob Jurist, Verwaltungsbeamter
p. p. und dann erst das Gehalt festzusetzen.
Nach Ansicht des H. Briel muß von einem Juristen
abgesehen werden, da das für einen solchen er-
forderliche Gehalt hier nicht gezahlt werden kann.
Dr. Marx bringt in Vorschlag:
bestimmen, welche Qualifikation der zu Wählende
haben solle, ob Jurist, Verwaltungsbeamter
p. p. und dann erst das Gehalt festzusetzen.
Nach Ansicht des H. Briel muß von einem Juristen
abgesehen werden, da das für einen solchen er-
forderliche Gehalt hier nicht gezahlt werden kann.
Dr. Marx bringt in Vorschlag:
Anfangsgehalt 2.200 M. alle 2 Jahre
steigend um 200 M. und 420 M. Wohnungsgeld.
Eine bestimmte Qualifikation könne man nicht
angeben und müßte in dem betr. Ausschreiben
nur gesagt werden "geeignete Bewerber.“
H. Vorsitzender Gerharz normiert das Gehalt auf
angeben und müßte in dem betr. Ausschreiben
nur gesagt werden "geeignete Bewerber.“
H. Vorsitzender Gerharz normiert das Gehalt auf
2.000 M. Anfangsgehalt, alle 2 Jahre stei-
gend um 200 M. und 420 M. Wohnungsgeld.
Der Vorschlag des H. Rechtsanwalt, Hohl lautet auf
2.400 M. alle 3 Jahre steigend um 200 M. u.
420 M. Wohnungsgeld.
Der Magistratsschöffe Herr Brühl schlägt vor das

