Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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eine Eingabe des Herrn Rechtsanwalts Hohl hier
erlassenen Bescheides zugegangen, nach welchem
die Wählbarkeit des Hr. Briel anerkannt wird,
da die Seminarien Lehrer Bildungsanstalten
und nicht öffentliche Schulen im Sinne des § 30.3
der Städteordnung seien. Gleichzeitig wird die
Vornahme der Vereidigung des p. Briel verfügt.
In Anbetracht der sich so gegenüber stehenden
Verfügungen der beiden competenten Behörden,
(Kgl. Prov. Schulkollegium und Kgl. H. Regierungs
Präsident) erklärt Herr Seminarlehrer
Briel in der heutigen Sitzung, er würde die
Wahl am 10 v. M. nicht angenommen haben,
wenn er die Seminarien zu den öffentlichen
Schulen im Sinne des §30,3 der Städteordnung
gerechnet hätte.
Gleichzeitig ersucht Hr. Briel, man möge unter
Berücksichtigung der Verhältnisse und
um die fragl. Angelegenheit nicht in die Länge
zu ziehen, von seiner Person absehen, damit
das Magisträtskollegium so rasch wie
möglich wieder vollzählig werde, auch wünsche
er der Stadtgemeinde Montabaur seine
Dienste weiter lieber als Stadtverordneter,
denn als Magistratsmitglied zu widmen.