Bestand 
Protokolle der Stadtverordneten-Versammlung 1893-1904
Entstehung
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Rechtsanwalt Hohl hiergegen Protest, mit der Be-
gründung, daß die Wahl des Hr Briel nicht zu-
lässig sei, da nach § 30,3 der Städteordnung
Lehrer an öffentlichen Schulen Mitglieder des
Magistrats nicht sein könnten. Aus diesem
Grunde wurde in derselben Sitzung beschlossen,
diesen Gegenstand behufs Orientierung vorläufig
auszusetzen.
In der Sitzung vom 24. v. M. wurde nun
die Wahl des Herrn Briel, trotz erhobenem Protest,
durch Mehrheitsbeschluß als zu Recht bestehend aufrecht erhalten.
Herr Briel stellte nun bei Kgl. Provinzial-Schul-
kollegium zu Cassel den Antrag auf Genehmigung
zur Annahme des Schöffenamtes.
Hierauf erging eine Verfügung des Kgl. Prov.
Schulkollegiums an die Kgl. Seminar-Direktion
hier dahin, „daß dem Antrage des Hr. Briel
nicht stattgegeben werden könne, da Lehrer an
öffentlichen Schulen, zu welchen auch die Seminar-
anstalten zu rechnen seien, Mitglieder des
Magistrats, nach § 30,3 der Städteordnung,
nicht sein könnten.“
Seitens des Magistrats war von der stattgehabten Wahl
des Hr. Briel ebenfalls eine Anzeige
an den Kgl. Herrn Regierungs-Präsidenten
gemacht und um Verfügung ersucht worden.
Dem Magistrat ist nun hierauf seitens des Herrn
Regierungs-Präsidenten eine Abschrift des auf