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alsdann der Bürgermeister den Schlüssel in sicheren Verwahr zu nehmen hätte. Ältere, wertlos gewordene Obligationen, Kauf und sonstige Verträge dürften in dem verschließbaren Holzkistchen auf der Bürgermeisterei aufzubewahren sein.
Die Versammlung erklärte sich mit diesen Ausführungen und Vorschlägen einstimmig einverstanden.
II. Mitteilung der Wasserwerks-Kommission über getroffene Anordnungen bezüglich der Wasserwerksverwaltung.
II. Nach Anordnung der Wasserwerks-Kommission soll im Interesse einer geordneten Verwaltung des Wasserwerks über die Einnahmen und Ausgaben besondere Rechnung und Kontrolle geführt und die Überschüsse sofort zur Tilgung des für den Ankauf des Wasserwerks geliehenen Kapitals verwendet oder angelegt werden.
Die Kassenverwaltung und Kontrolle des Rohrmeisters, sowie die Unterschrift der Quittungen soll bis auf Weiteres dem Kommissions- und Magistratsmitglied Herrn Sauerborn, gegen eine der Mühewaltung entsprechende, noch

