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Kasse sofort bei der Errichtung derselben erfolgt vom Beginn des 50sten Lebensjahres an, nachgezahlt werden. Die Stadtgemeinde müsste also eventuell wenigstens für 19 Jahre die Beiträge nachzahlen und hierfür sofort wenigstens 4000 Mark aufbringen.
Der Herr Vorsitzende stellte nunmehr den Gegenstand zur Abstimmung und zwar:
1. Sollen sämtliche ordentliche Gymnasiallehrer mit Ausnahme des Herrn Direktors zur fraglichen Witwen- und Waisenkasse angemeldet werden?
Der Herr Vorsitzende stellte nunmehr den Gegenstand zur Abstimmung und zwar:
1. Sollen sämtliche ordentliche Gymnasiallehrer mit Ausnahme des Herrn Direktors zur fraglichen Witwen- und Waisenkasse angemeldet werden?
Wurde einstimmig angenommen
2. Soll der Herr Direktor Dr. Werneke angemeldet werden?
Wurde einstimmig abgelehnt
Herr Bürgermeister Custer leistete auf seine Anmeldung zu der in Frage stehenden Kasse Verzicht.
Die Stadtverordneten-Versammlung beschloss demgemäß.
Zu Pos II:
Die Wasserwerks-Kommission hat die bereits in der Sitzung vom 5. d. Monats vorgelegenen und von der Stadtverordneten-Versammlung genehmigten Bestimmungen für die Benutzung der Wasserleitung einer nochmaligen Durchsicht
Die Stadtverordneten-Versammlung beschloss demgemäß.
Zu Pos II:
Die Wasserwerks-Kommission hat die bereits in der Sitzung vom 5. d. Monats vorgelegenen und von der Stadtverordneten-Versammlung genehmigten Bestimmungen für die Benutzung der Wasserleitung einer nochmaligen Durchsicht

