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die Kommunalbeamten des Regierungsbezirks Wiesbaden betreffend, sowie der in Betracht kommenden wichtigsten Paragraphen der Ordnung über die Errichtung und Verwaltung fragl. Kasse, und ersuchte den Magistrat um Mitteilung seiner Beschlüsse.
Der Herr Bürgermeister teilte mit, dass der Magistrat beschlossen habe, sämtliche definitiv angestellten Beamten, Lehrer des Gymnasiums sowie seine Person zu der oben genannten Kasse anzumelden.
Auf die Anfrage des Herrn Vorsitzenden ob der Beschluss des Magistrats angenommen werden solle, entspann sich eine längere Debatte, im Verlaufe deren von einer Anmeldung des Elementarlehrers am hiesigen Gymnasium “Seck“ Abstand genommen wurde, da dieser der Nassauischen Elementarlehrer Witwen- und Waisenkasse angehört.
Eine weitere Frage entstand darüber, ob der Direktor des Gymnasiums, Herr Dr. Werneke angemeldet werden solle, oder nicht.
Der genannte Herr ist bereits 69 Jahre alt; nach der Kassenordnung sind aber die zur Zeit des Beitritts des Verbandes über 60 Jahre alten Beamten von dem Beitritt ausgeschlossen, es sei denn, dass für diese die Beiträge (4% des bei Berechnung des Ruhegehaltes in Betracht kommenden Diensteinkommens) vom Beginn ihres 40sten Lebensjahres an, bzw. wenn die Anmeldung zur
Der Herr Bürgermeister teilte mit, dass der Magistrat beschlossen habe, sämtliche definitiv angestellten Beamten, Lehrer des Gymnasiums sowie seine Person zu der oben genannten Kasse anzumelden.
Auf die Anfrage des Herrn Vorsitzenden ob der Beschluss des Magistrats angenommen werden solle, entspann sich eine längere Debatte, im Verlaufe deren von einer Anmeldung des Elementarlehrers am hiesigen Gymnasium “Seck“ Abstand genommen wurde, da dieser der Nassauischen Elementarlehrer Witwen- und Waisenkasse angehört.
Eine weitere Frage entstand darüber, ob der Direktor des Gymnasiums, Herr Dr. Werneke angemeldet werden solle, oder nicht.
Der genannte Herr ist bereits 69 Jahre alt; nach der Kassenordnung sind aber die zur Zeit des Beitritts des Verbandes über 60 Jahre alten Beamten von dem Beitritt ausgeschlossen, es sei denn, dass für diese die Beiträge (4% des bei Berechnung des Ruhegehaltes in Betracht kommenden Diensteinkommens) vom Beginn ihres 40sten Lebensjahres an, bzw. wenn die Anmeldung zur

