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Hausmeister für die Buchfinkenlandhalle und Mitarbeiter für die Pflege gemeindlicher Grünanlagen gesucht

Die Ortsgemeinde Hübingen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt spätestens zum 01.01.2008, einen Hausmeister für Buchfinken­landhalle. Zum Aufgabengebiet zählen neben dem Schlüsseldienst die Vermietung der Halle, die Überwachung der technischen Anla­gen sowie die Durchführung kleiner Reparaturen/Unterhaltungs­maßnehmen an Einrichtung und Gebäude. Bisher oblag dem Hal­lenhausmeister auch die Pflege der Außenanlagen einschließlich der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Diese Arbeiten kön­nen auch getrennt an verschiedene Personen vergeben werden. Weiterhin sucht die Ortsgemeinde einen Mitarbeiter für die Pflege gemeindlicher Grünanlagen.

Sämtliche Beschäftigungen können grundsätzlich bei freier Zeitein­teilung ausgeführt werden.

Die Beschäftigungsverhältnisse werden auf 400 Euro-Basis vergütet. Interesse? Dann setzen Sie sich innerhalb der nächsten zwei Wochen mit dem Ortsbürgermeister in Verbindung, der Sie gerne über weitere Details informiert.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

Bei schlechtem Wetter feiern wir in der Halle

Am Sonntag. 30.09.2007, steht ab 14.30 Uhr die offizielle Übergabe unse­res Buchfinks und nachfolgend die Einweihung der neuen Anlage am Ort- seingang auf unserem Programm. Sollte uns die Witterung tatsächlich einen Strich durch die Rechnung machen, sind alle Hübinger, Buchfinken und Gäste ab 14.30 Uhr in die Buchfinkenlandhalle herzlich eingeladen.

Wilfried Noll, Ortsbürgermeister

EISENBACHGEMEINDEN

Motorsägenkurse für Brennholzkunden im Forstrevier Eisenbach

Vorankündigung

Es werden nur Arbeiten

durchgeführt, die man auch wirklich beherrscht!

Die Aufarbeitung von Brennholz mit der Motorsäge ist eine sehr gefährli­che Arbeit.

Eine erhebliche Zunahme der Unfallzahlen ist der Grund für eine deutli­che Verschärfung der Sicherheitsvorschriften.

Mittelfristig sollen nur noch Selbstwerber im Wald mit der Motorsäge aibei- ten dürfen, die einen so genannten Motorsägen-Basis-Kurs nachweisen können.

Das Forstrevier Eisenbach bietet daher den Bürgern seines Zuständig­keitsbereiches in den nächsten Monaten mehrere solcher Kurse an. se richten sich insbesondere an .Neu-Einsteiger - und noch unerfahrene

Brennholz-Kunden. . ..

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in den nächsten Wochen im i

teilungsblatt.

Erfahrene Brennholz-Werber dürfen nach derzeit^em Stand jm

Gemeindewaid noch ohne Motorsägen-Schem Brennho z aufarbe.ten, Russen jedoch ihre Befähigung bei der Brennholz-Bestellung schritt

"^bestätigen.

t!nn? n veran( wortlichen Forstbeamten ist dabei streng auf die Einha^-

"9 der Sicherheitsvorschriften zu achten, die jedem B d

feinem Erlaubnisschein und einem Merkblatt ausgehandigt werden^^

söSh ät2llch 9 i!t die Verpflichtung zum Tragen d0r Q v r o '!f^

^ J c *? 8n Schutzausrüstung bestehend aus R e ' m - ^handschuhe S'cherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage und Arbeitshandschuhe^

Kloft, Forstrevier Eisenoacn

Nr. 39/2007

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung .Tel.: 06485/4696

Ortsbürgermeister .Tel: 06485/793

Öffentliche Bekanntmachung

I.Anderung des Bebauungsplanes „In der Bornwiese“ der Ortsgemeinde Girod;

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 13 a,

1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Girod hat in seiner Sitzung am 18.09.2007 den Beschluss gefasst, ein Verfahren zur I. Änderung des Bebauungsplanes “In der Bornwiese” einzuleiten.

Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 13a, 1 Abs. 8 und 2 Abs.

1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Planinhalt

Das Baugesetzbuch wurde zum 01.01.2007 geändert. U.a. wurde der § 13 a eingeführt, der für so genannte Bebauungspläne der Innenentwick­lung ein beschleunigtes Verfahren begründet. Ein Vorliegen der Tatbe­standsvoraussetzungen dieser Norm hat u.a. zur Folge, dass die grundsätzlich bestehende Verpflichtung zum Ausgleich der mit der Bebau­ung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft nicht mehr gilt, da die entsprechenden Beeinträchtigungen fiktiv als vor planerischen Ent­scheidung der Kommune als zulässig gewertet werden können.

Die Ortsgemeinde Girod möchte von diesem neuen Instrument Gebrauch machen und die neu eingeführten Erleichterungen im Rahmen der I. Ände­rung des Bebauungsplanes „In der Bornwiese“ baurechtlich umsetzen. Darüber hinaus wurden auch die zeichnerischen und textlichen Festset­zungen geringfügig angepasst.

Plangebiet

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze. Girod, 19.09.2007 Karl-Heinz Fend

Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

I. Änderung des Bebauungsplanes “In der Bornwiese” der Ortsgemeinde Girod;

hier: Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 13 a i.V.m. 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

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