Einzelbild herunterladen

L^hen blatt VG Montabaur

. 0 .

Nr. 39/2007

achkorrv

ctus-Ver- )aur nach nterwegs Regional- ler Josel d ein Lei-

eptember :hen Pro- :u Boogie co.

dein kön­nen Taxi- und zum Personen j her zw

uro). >eteiligten

sich jeder ’rogramm lem Kon- aitvon20

jändcM

»rverkaul-

sen-Card

UsoClub-

Yictor's R estauranl - Manuelo Montilla Trio u Villa -Manos

Cafe Vogelhaus - Three a live’o

( IlCastello * Mega Band AH Montabaur - New Sensation ErttÄhlchen - Acoutic Power Camelot - Keltenherz

Tenz wol- msagen. reten sie s Morbus

VECTUS

•Bahnhol! lilnehmer j asterwakl-l

Öffentl. Bekanntmachungen

Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur zur Änderung der Hauptsatzung (2. Änderungssatzung) vom 20.09.2007

: Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeinde- ■ ordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung i der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über 1 die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und ' des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Satzung ; ZU r Änderung der Hauptsatzung vom 20.07.2004 zuletzt geändert durch ' Satzung vom 18.12.2006 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: : §1

§2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 Ziffer 1-4 haben dreizehn Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

jedes Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses, Rechnungsprü­fungsausschusses, Werksausschusses. Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung sowie des Schulträgerausschusses (hier nur für die vom Verbandsgemeinderat entsandten Mitglieder), hat neben seinem vom Ver­bandsgemeinderat gewählten Stellvertreter weitere Stellvertreter. Ergän­zend zu dem persönlich bestimmten ersten Stellvertreter wird zur Vertre­tung im Verhinderungsfall (ordentliches Mitglied und Stellvertreter können an der Sitzung nicht teilnehmen) eine Stellvertretung in den Fraktionen in der Reihenfolge des Wahlergebnisses zur Wahl des Verbandsgemein­derates festgelegt. Die Reihenfolge der Vertretungsberechtigung der wei­teren Vertreter bei Verhinderung des persönlichen Vertreters ergibt sich aus der Stimmenzahl, welche die stellvertretenden Ausschussmitglieder bei der letzten Wahl zum Verbandsgemeinderat erhalten haben, wobei die jeweils folgenden Stellvertreter nur berufen sind, wenn alle vorange­henden an der Wahrnehmung der Vertretung verhindert sind.

§2-Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 5 6410 Montabaur, den 20.09.2007 Schaaf, Bürgermeister

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

l.die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi­gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver­letzt worden sind, oder

2vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung 9®ltend machen.

Montabaur, 2109.2007 (S.) Edmund Schaaf

Vorbandsgememdeverwattung Montabaur Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über die Einberufung einer Ersatzperson ■n den Verbandsgemeinderat Montabaur (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Herr Wilhelm Wirges. Waldstr. 1a, 56412 Untershausen, hat sein Mandat eis Mitglied des Verbandsgemeinderates Montabaur niedergelegt. Er wur- , ® ln den Verbandsgemeinderat gewählt durch Verhältniswahl, j § 45 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen «rtretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird somit als Nach- Jerder nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stim- 5 mspd) S Wahlvorschla 9 0s der Sozialdemokratischen Partei Deutsch-

Herr Ulrich Neuroth, Hauptstr. 8, 56412 Daubach

bari<r/ ei * )ands 9 eme i n d era t einberufen. Die Voraussetzungen der a

AÄ ach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 J : 3 Kommunalwahlordnung (KWO) öffentlich bekannt gemacht.

564,0 M °ntabaur, 20. September 2007 Edmund Schaa/ ßürgeirne/sfer

als Vorsitzender des Wahlausschusses

Öffentliche Bekanntmachung

14. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung

der Verbandsversammlung

des Abwasserzweckverbandes Bad Ems

Die 14. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Bad Ems findet statt am Montag, dem 01.10.2007, um 15:00 Uhr, im kleinen Sitzungssaal (Zi. 215) des Rat­hauses der Verbandsgemeinde Bad Ems, Bleichstraße 1, Bad Ems. Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1 Energieanalyse der Kläranlage Bad Ems;

Vorstellung der Ergebnisse einer Untersuchung durch das Zentrum für Innovative Abwassertechnologien an der Technischen Univer­sität Kaiserslautern

2 Bau bzw. Betrieb eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) auf der Klär­anlage Bad Ems

3 Mitteilungen

4 Anfragen Nichtöffentlicher Teil

5 Mitteilungen

6 Anfragen

Bad Ems, 18.09.2007 Josef Oster, Verbandsvorsteher

Verschiebung der wöchentlichen Müll- bzw. Wertstoffabfuhr

wegen des Feiertages „Tag der Deutschen Einheit“ am Mittwoch, dem 03.10.2007

Von Seiten des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes wird darauf hingewiesen, dass wegen des Feiertages „Tag der Deutschen Einheit“ am Mittwoch, dem 03.10.07 die Entleerung der Müll- bzw. Wertstoffge­fäße oder die Einsammlung der DSD-Säcke jeweils einen Tag später erfolgt; d.h. anstatt mittwochs erst donnerstags, anstatt donnerstags erst freitags und anstatt freitags erst samstags, 06.10.07.

Die jeweilige Abfuhrart ist dem Müllkalender 2007 zu entnehmen.

Die übrigen im Müllkalender angegebenen Abfuhrtermine wie Sperrmüll, Wertstoffschrott usw. bleiben von der Verschiebung unberührt. Westenvaldkreis-Abfallwirtschaftsbetrieb Volker Best, Werkleiter

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindewerke Montabaur schreiben den Bau des Hochbehälters “Montabaurer Höhe” öffentlich aus. Leistungsumfang: Zur Ausführung kommt ein Stahlbetonrundbehäiter mit einem Innendurchmesser von 33,0 m und einer Wassertiefe von i.M. 4,80 m. Das Gesamtspeichervolumen, verteilt auf 3 Wasserkammern, beträgt rd. 4.000 m3. Vor dem Rundbehälter ist eine Schieberkammer mit 10,00 x 5,50 m Innenfläche, sowie einer lichten Höhe von 9,20 m ange­ordnet.

Die Ausschreibung beinhaltet im Wesentlichen die schlüsselfertige Her­stellung des Hochbehälters einschl. aller Erd- und Stahlbetonarbeiten, den Maler-, Dachdecker- und Fliesenlegerarbeiten.

Ausführungszeitraum: Januar 2008 bis April 2009 Vergabestelle: Verbandsgemeindewerke Montabaur - Herr Herz, Kon- rad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, Tel. 02602/126201, Fax: 02602 /126.253, e-mail: jherz@montabaur.de

Planung und Bauleitung: Ingenieurbüro für Infrastruktur & Umwelt, Dipl.- Ing. (FH) Uwe Hessel, Beratender Ingenieur, Hauptstraße 23,65558 Flacht Anforderung: Verdingungsunterlagen in analoger Form:

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebe­ten, die Unterlagen schriftlich bis zum 05.10.2007 bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur anzufordern.

Ein Einzahlungsnachweis ist der Anforderung beizulegen. Verdingungsunterlagen in elektronischer Form:

Kostenlose Einsicht in die Verdingungsunterlagen ab 05.10.07 unter www.subreport-elvis.de/Ema4qj2do

Weitere Informationen unter www.subreport.de, per e-mail unter felix.hinske@subreport.de oder telefonisch unter 0221 / 985 78 38. Registrierte Nutzer laden sich gegen Gebühr sämtliche Verdingungsun­terlagen direkt auf Ihren PC.

Gebühr: Bei analoger Anforderung:

Die Schutzgebühr in Höhe von 50,00 EUR ist unter Angabe des Verwen­dungszweckes auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Konto- Nr. 500 140 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur zu zah­len. Alternativ Vorlage eines V-Schecks.

Bei digitaler Anforderung:

Die Schutzgebühr in Höhe von 50,00 EUR wird direkt mit subreport ver­rechnet.

Angebotsabgabe: bis 07.11.2007 10.00 Uhr

Angebote, die mit einem entsprechenden Submissionsaufkleber ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt unter www.subreport.de. Angebotseröffnung: 07.11.2007 14.00 Uhr Zimmer 238 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 218 Zu diesem Zeitpunkt findet auch die elektronische Eröffnung statt. Zuschlags-/Bindefrist: 17.12.2007