Wochenblatt VG Montabaur
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■ Kreis und Agentur für Arbeit schließen neuen ARGE-Vertrag
„Bauchschmerzen" wegen jährlich 600.000 Euro Mehrkosten und weniger Mitspracherecht Die Agentur für Arbeit (Montabaur) und der VVesterwaldkreis werden mindestens bis zum 31. Dezember 2010 in der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Westerwald zusammen arbeiten und damit die Empfänger des Arbeitslosengeldes II weiter gemeinsam betreuen. Kreis- und Sozialausschuss haben dem neuen Vertrag mit der Arbeitsagentur zwar einstimmig, aber teilweise auch mit großen Bauchschmerzen zugestimmt. Denn der neue, vom 1. januar 2008 an gültige Vertrag bürdet dem Kreishaushalt eine jährliche Mehrbelastung von rund 600 000 Euro auf, wobei gleichzeitig das Mitspracherecht des Kreises stark eingeschränkt wird.
Die gute Nachricht für die betroffenen Leistungsempfänger: Für sie bleibt alles beim Alten. Für Verstimmung sorgte zudem die Art und Weise, wie die Agentur für Arbeit vor allem die finanzielle Beteiligung des Kreises „als nicht verhandelbar" erklärte und auf einen schnellen Vertragsabschluss drängte, so dass der Kreistag - wie ursprünglich vorgesehen - sich nicht mehr mit der Angelegenheit befassen konnte.
Eine Situation, die dem Großteil der Ausschussmitglieder überhaupt nicht behagte, weil die Bundesagentur, die die alte Vereinbarung im März gekündigt hatte, ihrem Vertragspartner mit den kurzen Fristen und ihrer unnachgiebigen Verhandlungsposition die Pistole auf die Brust setzte. Das soll zukünftig nicht noch einmal geschehen. Auf einstimmig verabschiedeten Antrag der CDU wird die Kreisverwaltung ein Alternativkonzept entwickeln. "Auf die nächste Kündigung der Agentur für Arbeit wollen wir vorbereitet sein, wir werden dann Plan B in der Schublade haben und sicher nicht mehr alles mitmachen, was man in Nürnberg beschließt", so CDU-Sprecher Dr. Stephan Krempel. Für die Zukunft müsse man sich aber gegen solche Verhandlungsmethoden wappnen, der Kreis dürfe nicht erpressbar sein. Da bis zum Jahresende eine alternative Aufgabenerledigung durch Kreis und Verbandsgemeinden nicht hätten zuverlässig Organisiert werden können, bleibe letztlich nichts anderes übrig, als den Vertrag trotz der finanziellen Mehrbelastung zu akzeptieren.
■ Pflegefamilien leisten wichtige Erziehungsarbeit
Es gibt immer wieder Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer eigenen Familie leben müssen. Ihre Eltern sind aus den unterschiedlichsten Gründen zeitweise oder auf Dauer nicht in der Lage, ihre Kinder zu versorgen und ihren Erziehungsauftrag zu erfüllen. Kinder brauchen jedoch Erwachsene, die ihnen zur Seite stehen und ihnen Orientierung geben. Diese wichtigen Aufgaben können Pflegeeltern übernehmen. 1 34 Kinder und Jugendliche leben im Westerwaldkreis derzeit in Pflegefamilien, die auch vom Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes betreut werden. Keine Frage: Durch den Einsatz der Pflegeeltern sparen die Kommunen viel Geld, denn eine Heimunterbringung wäre viel teurer. „Aber die Kosten dürfen natürlich kein Kriterium für uns sein, ein Kind in eine Pflegefamilie oder ein Heim zu geben'
betont Susanne Diedert vom Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes in Montabaur. Es gäbe Konstellationen und Situationen, da sei es angezeigt, die Kinder eher in Heim zu geben. In anderen Situationen sei die Pflegefamilie die beste Lösung. „Pflegefamilie und Pflegekind müssen zueinander passen. Und manche Kinder brauchen einfach eine professionelle Betreuung in einem Heim, weil sie die Nähe einer Familie nicht aushalten", ergänzt Diedert. Aber auch Kinder, für die eine familiäre Bindung innerhalb einer Pflegefamilie sinnvoll ist, gliedern sich oft nicht problemlos ein. Deshalb prüft das Kreisjugendamt bei der Auswahl von Pflegefamilien, ob die Rahmenbedingungen stimmen. Diedert: „Pflegeeltern sollten körperlich und seelisch gesund sein. Außerdem sollte für das Pflegekind ein angemessener Wohn- raum zur Verfügung stehen, die Pflegeeltern in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen leben und über die nötige Erziehungskompetenz verfügen." Wer Interesse an der Aufgabe hat, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen und die voran genannten Kriterien erfüllt, kann sich beim Kreisjugendamt in Montabaur bewerben und unter Telefon 02602/124457 oder 02602/124253 ersten Kontakt aufnahmen.
Westerwälder Bläsersommer 2007:
■ Lars Reichow und Jugend- jazzorchester Rheinland-Pfalz swingen in Westerburg
Es gibt Bigbands und es gibt Kabarettisten. Aber gibt es auch Kabarettisten, die mit Bigband auf Tournee gehen können? Lachst Du noch oder swingst Du schon?
Die Antwort ist ganz einfach: Ab sofort ist beides möglich. Der Klaviator, Kabarettist und Sänger Lars Reichow ist mit dem Jugendjazzorchester des Landes auf Tournee. Im Rahmen des Westerwälder Bläsersommers ist die Kombination am Samstag, 15. September 2007, 19.30 Uhr, zu Gast in der Stadthalle Westerburg. Dann wird sich der Super-Sound einer jungen, kraftstrotzenden Bigband mit dem komisch-hin- tersinnigen Kabarett-Entertainer Lars reichow zu einer coolen, lässigen Abendunterhaltung ver-
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mischen. Die beiden Protagonisten C Reichow, präsentieren eine völlig lungsreiche Show für junges und *£4 kum. Für die, die gerne einen fetten i w Sound hören und die sich gleichzeitig a 5l rett-Niveau amüsieren wollen. Lars Et Entertainer das ist eine Mischung f Letterman, Soulman und Sinatra.
Er singt und swingt Welterfolge eigens und parodiert den amerikanischen W,
das f, d T^ e H emse !: e , n - Ais °' ä ; gepflegte Abendunterhaltung und guten J
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bürg. Eintritt 12 Euro. Kartenvorverkauf hpjjl
Touristinformation Westerburg und ZiaarJ
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■ Keine Zigaretten mehr fürl
jugendliche unter 18 Jahre!
Seit dem 1 . September dürfen wederTabakvf noch Zigaretten an Kinder und Jugendliche 18 Jahren verkauft werden. Es darf ihnen nicht das Rauchen in Gaststätten oder sonJ Orten in der Öffentlichkeit erlaubt werden. Ad se Verschärfung des Jugendschutzgesetzesrrl das Kreisjugendamt in Montabaur aufmerksl
„Wenn jugendliche unter 18 Jahren bei Raul erwischt werden, droht ihnen auch nach! neuen Gesetz kein Bußgeld", erklärt Kra gendpfleger Jochen Bücher. Das wäre r richtige Weg. „Wir sehen uns nicht in ersterli als Kontrollbehörde, sondern als beratendes le für Eltern, Vereine und Veranstalter."
Ob Kirmes oder Schützenfest, Disco im Jugei raum, Gaststätte oder Ausbildungsbetrieb:® gilt, dass die Verantwortlichen den Jugendlid unter 18 Jahren weder Rauchwaren verkaii noch ihnen das Rauchen gestatten dürfen. Bü(^ weist darauf hin, dass bei Verstößen keines! beide Augen zugedrückt werden: „Insgesamt die Zahl der Ordnungswidrigkeitsverfahren gl stiegen. Das betrifft in besonderem Maße« unerlaubte Abgabe von Alkohol an Jugendliir oder die Nichteinhaltung von Zeitgrenzenbf Aufenthalt in Gaststätten." Bei der Abgaber Rauchwaren an Jugendliche unter 18Jahrens( der Bußgeldkatalog Bußgelder zwischen 500! 2000 Euro vor, zwischen 300 und 1000 Euro! fällig, wenn die Verantwortlichen ihnen das R 1 chen gestatten.
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verantwortlich für den Inhalt: Pressestelle der Krcisverwaltvna westeruM®-..,
Peter-aitmeier-Piatz y ■ 56410 Montabaur - Tel.: 02602/124-400 e-Mail: pressestelle@westerml^ f&s ‘

