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Wochenblatt VG Montabaur
Taxi fahren zu Buspreisen -
das gibt’s nur im Anruf-Sammeltaxi
0 26 02 / 9 47 07 68
Unser Service für Sie:
- Fahrten It. Fahrplan von jeder AST-Haltestelle bis zur Haustüre am Zielort
- Fahrten zum oder ab dem ICE-Bahnhof
- Rückfahrmöglichkeiten oft auch zu später Stunde, außerhalb der Buszeiten
- Preise je nach Entfernung zwischen 2,20€ und 3,80 € - Ermäßigung für Kinder, Jugendliche mit Schülerausweis und Schwerbehinderte)
Bitte beachten Sie: Jede Fahrt muss 30 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt (Telefonnummer s.o.) angemeldet werden. Weitere Informationen und natürlich Taschenfahrpläne gibtts bei Ihrer Verbandsgemeindever- waltung Montabaur, Tel. 02602/126 303. _
Wärmeschutz beim ungenutzten Dachboden
Wenn der Dachraum eines Hauses im Winter unbeheizt bleibt, sollte die oberste Geschossdecke ähnlich gut gedämmt werden wie die Außenwände. Andernfalls entstehen beträchtliche Wärmeverluste und damit unnötig hohe Heizkosten. Die Energieeinsparverordnung schreibt für Häuser, die vor dem 1.10.1978 gebaut wurden, sogar vor, dass zugängliche aber nicht begehbare oberste Geschossdecken ausreichend gedämmt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gilt dies allerdings nur, wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt. Hier beträgt die Frist 2 Jahre nach dem Eigentumsübergang. Wer also vor hat, einen Altbau zu kaufen, sollte auf dieses Detail achten.
Bei ungenutzten Dachräumen reicht es aus, Dämmstoffbahnen oder -platten auf dem Dachraumboden auszulegen. Das ist einfach und kostengünstig zu bewerkstelligen. Empfehlenswert ist es, die Platten oder Bahnen circa 20 Zentimeter dick und fugendicht zu verlegen, um einen zufrieden stellenden Dämmeffekt zu erreichen.
Ausführliche Informationen zum nachträglichen Wärmeschutz von Altbauten erhält man nach telefonischer Voranmeldung bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. Hilfreich ist es, vorliegende Pläne des Hauses in die Energieberatung mitzubringen.
Der Energieberater hat am Donnerstag, den 13.09.07 von 15-18 Uhr Sprechstunde in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 301, Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.
Wichtige Information
des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes
Einsammlung von Problemabfällen
aus Haushalten (haushaltsübliche Mengen) in der Verbandsgemeinde Montabaur
Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, dass die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am Samstaq, dem 15.09.2007 stattfindet. a
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde in der Zeit von 09.00 Uhr -12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in
Montabaur, Eichwiese.
Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten wie z.B. Lackrückstände, Farbreste Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente,’Haushaltsbatterien etc. kostenlos angenommen; ebenso können Leuchtstoffröhren in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 Stück) kostenfrei abgegeben werden. Größere Mengen bis max. 50 Stück müssen in Moschheim abgegeben werden.
Folgende Abfälle können nur noch kostenpflichtig angenommen werde
Feuerlöscher = 5 EUR/Stück, Autobatterien bis 88 Ah = 3 EUR/Stüc Autobatterien über 88 Ah = 5 EUR/Stück.
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Ab sofort werden auch Elektro- und Elektronikkleinae Föhn, Rasierapparat, Staubsauger, Kaffeemaschinen ef u 2 8. Staubsaugergröße am Umweltmobil angenommen iert k haushaltsüblichen Mengen. Dies gilt nicht für qröße’ri cP, "«Mil te wie Fernseher, PC und ähnliches. tl ektrog (
Diese Geräte werden weiterhin auf Anruf hin kostenlo
haushalten abgeholt.
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Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtet« p« fette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwert % führt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche iJ Des weiteren können hier Korken abgegeben werden diee^t Wiederverwertung gelangen. ’ n ' a| ls in di
Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen bei de len Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden s" Tl nen dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären p ^ mabfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim (s u ) Gebühr anliefern. Bitte berücksichtigen Sie in diesem ziisairi hang, dass die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Et gennahme der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft qesebL verpflichtet sind. Heben Sie deshalb den Kassenbon vom Kauf dl Motoröls gut auf und bestehen Sie auf der Rücknahme des Altöls l Geschäft. Besonders wird noch darauf hingewiesen, dass aufaruni der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Pro! blemabfälle aus Haushalten angenommen werden können, j Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall-Managemk— Gesellschaft Rheinland Pfalz mbH, Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 34 5513 I Mainz, Tel.: 06131/98298-0 oder mit der Fa. Bellersheim AbfallwirtscBB GmbH, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/802-800 bzw. anderen für die Ertl sorgung von Problemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen un telbar in Verbindung setzen.
Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammeifahr; ge zu unterlassen, um Gefährdungen Dritter, vor allem Kinder, der Umwelt vermeiden zu helfen.
Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abgal be ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Mögliche diese im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodenen Straße 15 in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliC. fern, und zwar von montags bis mittwochs in der Zeit von 8.30 bis 12.01 Uhr, nachmittags von 13.00 bis 15.30; donnerstags von 8.30 - 12.00undJ von 13.00 bis 17.30; freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr. Bei weiteren Fra] gen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unterTel| 02602/6806-55.
Ministerium des Innern und für Sport
Illegales Glücksspiel/ Poker
Innenminister Karl Peter Bruch: Beim Pokern gibt es Grenzen Der bundesweit zunehmende Poker-Boom macht auch vor Rheinlaä Pfalz nicht Halt. Zahlreiche Gemeinden in Rheinland-Walz sehen sich zvm schenzeitlich dem Umstand ausgesetzt, dass Vereinsheime, GaststättsT Cafäs, Stadthallen und andere öffentlich zugängliche Räumlichkeiten zum] Veranstaltungsoll eines Poker-Turniers erklärt werden. Die Anzahl der] Teilnehmerinnen und Teilnehmer beläuft sich dabei oftmals auf über huiij dert Personen.
“Was jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin sowie den Veranstalt^ einer Poker-Veranstaltung bewusst sein muss: Nicht nur das Veranstal ten eines Poker-Turniers und das Werben hierfür, sondern bereits die eiiH malige Teilnahme hieran sind unter Strafe gestellt, wenn die Schwelle« bloßen Unterhaltungsspiel zum Glücksspiel überschritten wird. Daraf weist Innenminister Karl Peter Bruch hin. Der Einzelne solle seir 1 Augenj merk daher darauf richten, dass insbesondere die Teilnahmegebuhr n | einmal eingefordert werde.
In der Vergangenheit sei leider festzustellen gewesen, dass 1 anstalter die Gebühr pro Runde oder pro Poker-Tisch erhoben oder _ Teilnehmern die Möglichkeit eröffnet hätten, sich im Falle d es ’ ru Jf gen Ausscheidens erneut in das Turnier einzukaufen. “Abgesene_ * von, verbietet bereits das Jugendschutzgesetz die Teilnahme Jug eher an derartigen Veranstaltungen, worauf seitens der Veransta mals nicht ausreichend geachtet wird”, hob Bruch hervor.
“Auch wenn Poker-Veranstaltungen aufgrund ihres GlücksspielfcharM nicht genehmigungsfähig sind, empfiehlt es sich für jeden ver rechtzeitig vor der Durchführung eines Turniers mit den ortiic , n j ur . nungsbehörden Kontakt aufzunehmen und diese über den gep a *
nierablauf und die Spielregeln zu unterrichten. Hält die 0 l ?^ h 9 bec | e ni| de die eine oder andere Regelung des Spielplans für rec ™' pitiaVor der lieh, so hat der Veranstalter die Möglichkeit, diese noch reeniz y ^ Veranstaltung abzuändern, da er allein für die RechtmäßigKe ; n Rhein- Turnieren verantwortlich ist”, so der Minister weiter. Derzeit ^
land-Pfalz die ersten Ermittlungsverfahren wegen des v , n w ae werbl(jt Durchführung unerlaubter Glücksspiele aufgrund privater i U stiz darö- eher Poker-Veranstaltungen. Es bleibe abzuwarten, wie ai ber entscheide.
Hintergrund sp j e | und
Die Grenzziehung zwischen Poker als legalem Unterhallbereif illegalem Glücksspiel ist fließend und kann in der Praxis r n sta |. ten, sofern es nicht in den staatlich konzessionierten bp. pr Möglich^ findet. Wird Poker unter Leistung eines Einsatzes und mlt de u es sich' der Erzielung eines Gewinns öffentlich angeboten, so h das?; regelmäßig um ein illegales Glücksspiel. Vorausgesetzt

