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Wochenblatt VG Montabaur

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Finanzamtmahnung: Abgabe der Steuererklärung 31.5. oder 31.12,1

Die Finanzämter versenden derzeit Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2006. Bei vielen Bürgern besteht Unsicherheit, ob sie zur Abgabe einer Ein­kommensteuererklärung überhaupt verpflichtet sind und welche Fristen zu beachten sind. Für Steuerpflichtige, die eine Erklärung abgeben müssen, ist der 31. Mai der Abga­betermin. Für das Steuerjahr 2006 müsste demzufolge die Erklärung bis zum 31. Mai 2007 abgegeben werden. Wurde dieser Termin versäumt, besteht dennoch weiterhin die Pflicht zur Abgabe. Wer seine Erklärung z.B. von einem Steu­erberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt, hat allgemein eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Auf Antrag kann das Finanzamt in begründeten Fällen auch Fristverlängerung gewähren. Alle anderen Steuerpflichtigen, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ver­pflichtet sind, haben zwei Jahre Zeit, ihre Erklärung abzuge­ben; für 2005 also noch bis zum 31. Dezember 2007.

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Danach besteht in der Regel keine Möglichkeit mehr "i entrichtete Steuern vom Fiskus zurück zu erhalten ' UVIe Nach Auskunft der örtlichen Beratungsstellenleiterin $' ,1 Kaiser des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V. in MontaS hat man der Aufforderung des Finanzamtes zur Aba ß einer Erklärung fristgemäß Folge zu leisten. ^

Einer Aufforderung zur Abgabe gleichgestellt ist z B aud die Zusendung der Antragsformulare durch das Finanzaii auch wenn das wegen der angespannten HaushaltslL immer seltener vorkommt. Ignoriert man das Schreibend Finanzamtes, kann das Finanzamt die Besteuerung schäi zen, was in der Regel mit empfindlichen Nachzahlung^, verbunden ist. Spätestens dann sollte schnellstmöglich diel Erklärung nachgereicht und Aussetzung beantragt werde!

Probleme bei der Steuererklärung?

Lohnsteuerhilfevereine erstellen die Einkommpmt 0 |j erklärun a für Arbeitnehmer. Rentner und Arhpitdnco B schließlich Einkünften aus nichtselbständi gpr

ebenso wie ein Steuerberater.

Ebenfalls beraten sie Mit g lieder bei Einkünften aiKVpm tung. Spekulations g eschäften und bei Kap italprtjjgl j edoch dürfen die Einnahmen hieraus insgesamt qnnij bzw. bei Ehe g atten 18.000 € im Jahr nicht überstei g en, f Neben der Beratung und Erstellung der Einkommensteuj erklärung wird der Steuerbescheid auch auf Richtigkl geprüft und gegebenenfalls Einspruch und Klage eingj reicht. Für sämtliche Leistungen ist neben einer einmalig} Aufnahmegebühr (10,26 €) ein Jahresmitgliedsbeitrag zu] leisten, der sozial nach Einkommen von 46,16 € bis 215,43€J gestaffelt ist.

Nähere Infos gibt es unter 026 02/8386017 bzw. www.skaiser.aktuell-verein.de

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Solches umfasst ein 3-Cänge-Menü in den Ratsstuben der Stadthalle, ein Glas Sekt in der Pause und einen der jeweils besten Sitzplätze. Das Menü wird andert­halb Stunden vorder Veranstaltung serviert. Tischreservierung unter Telefon (02741) 2 55 55.

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