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Nr. 29/2007

ttblatt VG Montabaur

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.„ pp j U ii 2007:13.45 Uhr Spiel um Platz 5 Dritter Gruppe A - Drit- ... m n Ä R- 15.00 Uhr Spiel um Platz 3 Zweiter Gruppe A - Zweiter 'ht m t USS ifl, \inne P B-16 30 Uhr Endspiel Erster Gruppe A - Erster Gruppe B ' II8t .v%.!WP® ; i W irbelsäulengymnastik: Jeden Mittwoch um 20.00 Uhr, so)i .■ £nM Alte Turnhalle Neuhäusel (Augst-Schule).

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5 w erdeiii} JL Djs ns tag um 17.30Uhr. Treffpunkt: Tennisplatz Kadenbach bekannt ^ffcefffiJeden Freitag um 17.00 Uhr, Treffpunkt: Sportplatz Kadenbach

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lllo Jahrgang 1934/35 Arzbach und Kadenbach

einem gemütlichen Beisammensein, treffen wir uns am Donnerstag 126.072007 um 15.30 Uhr im Landgasthof Bierhaus, zahlreiches Erscheinen wird gebeten!

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stunden des Ortsbürgermeisters

Ifegs.von 18.00 bis 19.30 Uhr

mggtags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

| und^Fax: 02620/8442

"resse: gemeinde.neuhaeusel@t-online.de

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Simmern

istunden des Ortsbürgermeisters

.von 18.00 bis 20.00 Uhr

.nach Vereinbarung

.02620/8614

lürgermeister privat:.02620/9203-0 od. -14

.02620/9203-22

rmietung der Schutzhütte durch R. Schupp.02620/2320

ntliche Bekanntmachung

Jing und Erweiterung des Bebauungsplanes “Siebenborn” ":sgemeinde Simmern;

Infeafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

sters

° n nachV'^®^ emeinderat von Simmern hat die Änderung und Erweiterung des 3 l und Fax' Be § auun 9 s P |anes am 09.07.2007 als Satzung beschlossen. Der

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h ;itauuffgsplan wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ;i 12.07*2007 (Az. 6/60-610-13/4.77.11) genehmigt, ■^jibauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Mon- bBff.pkuamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, llrend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 I2.30lünd 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - lOOUhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen ■tei.$edermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Auskunft ver- W* Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Iwird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz bis 3[beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und “^Vorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beacht- Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- B und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Ältliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, n sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schrift- gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begrün­den (ßachverhalts geltend gemacht worden sind. Die vorstehende Wung gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich denWoc^fjo. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 iuf demS?Pßß über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintre- INHin Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen G^ppeÄffpschender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen, ich, - 3 BauGB (Auszug):

“■Rhädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in pair i/ S ^ bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann ^anigkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der BCnädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

44 Abs. 4 BauGB:

mn^, digun ^ sans P ruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- lischefl^'Mpn \/ Q Ab au * des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­nst Hi 1 ®’'je%eigeführPw?rd naChteile ein 9 etreten sind ’ die Fäl| igkeit des Ans P ruchs

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§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Simmern, 16.07.2007 In Vertretung

Otmar Kreutzer, 1. Ortsbeigeordneter

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Herzlichen Glückwunsch zum 40.!

Wir gratulieren unserem jungen Ortsbürgermeister zu seinem run­den Geburtstag! Von Herzen wünschen wir ihm alles Gute, Gottes Segen und weiterhin eine glückliche Hand bei der Leitung der Gemeindegeschäfte!

Auf diese Weise möchten wir uns für die hervorragende Arbeit, geleistet mit großem Fachwissen und unermüdlichem Einsatz bedanken. Ohne ihn stände die Ortsgemeinde nach überwundener Talfahrt nicht so gut da. Sein Einsatz, sein Fleiß und sein Geschick haben dazu geführt, dass es in Simmern endlich wieder aufwärts geht.

Wir hoffen für Simmern, dass er noch lange weiter Ortsbürgermeister bleibt und dass er - wie bisher - noch viele gute Ideen für Simmern in die Tat umsetzt. In diesem Sinne alles Gute für den weiteren Lebensweg!

Die Beigeordneten

SWR1 Heimspiel in Simmern-WW

(siehe Augst)

BUCHFINKENLAND

Gackenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

freitags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1

Telefon Gemeindehaus.

Fax Gemeindehaus.

E-Mail Ortsgemeinde:.

Privatanschrift: Halfterweg 16

Telefon privat.

Fax privat.

E-Mail:.

Internet: .

.06439/1764

. 06439/909362

gemeinde @ gackenbach-ww.de

.06439/900990

.06439/900968

Ulrich.Weidenfeller@t-online.de

. www.gackenbach-ww.de

www.gackenbach.de