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Nr. 28/2007
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Raumordnerischen Entscheid der Struktur- und Genehmigungs- ln ? 6 Ho Nord (SGD Nord) vom 7.12.2006 zum Genehmigungsverfahren beh0 c ®t n rv-Outlet-Center (FOC) wurde die Verbandsgemeinde Monta- zum Mfnefordert ein verbindliches EHK aufzustellen und zu beschließen.
cn wurde diese Forderung im Zusammenhang mit der Diskussion ^"Hin Änderuna des Bebauungsplanes „Industriegebiet“ der Ortsge- Sde Heiligenroth von der SGD Nord aufgestellt.
>A/ 4 cpntlicher Bestandteil eines EHK ist die Erfassung des für die Abwä- W T,ncontscheidungen notwendigen Datenmaterials (Handelsflächen, äandelsbetriebe, Umsatzzahlen, Kaufkraft, Kaufkraftbindung). Diese nien müssen in einer den Anforderungen der Rechtsprechung genü- ißänden Form ermittelt und ausgewertet werden - eine aufwändige und uoctenintensive Arbeit. Nach den Worten von Bürgermeister Edmund ■Khaaf wurden diese Daten in den Jahren 2001 und 2002 im Auftrag der ifijd t Montabaur und mit finanzieller Unterstützung des Landes Rhein- f land-Pfalz bereits für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur erfasst. Eine erneute Erhebung des gesamten Datenmaterials sei aus Gründen der Sparsamkeit nicht zu vertreten und auch nicht erforder- hch Allerdings hätten Zweifel bestanden, ob das von der Stadt Montabaur in Auftrag gegebene Gutachten aus den Jahren 2002/2003 die Akzeptanz aller Ortsgemeinden erreiche, insbesondere wenn es um läfeaensätzliche Interessen zwischen der Stadt Montabaur und einzelnen Örtsgemeinden gehe.
Deihalb habe der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemein- *de»tes ein Büro für Stadtforschung und Planung aus Dortmund damit luftragt, das von einem Büro aus Lörrach erstellte Gutachten aus den jren 2002/2003 auf seine Verwertbarkeit und Übertragbarkeit zu über- ifen, also die Frage zu klären, ob das Gutachten noch den heutigen itlichen Anforderungen (geänderte Gesetzeslage, Fortentwicklung der htsprechung) in Bezug auf Vollständigkeit und Aktualität entspricht und die Interessen der Ortsgemeinden im Umfeld des Mittelzentrums Montabaur angemessen berücksichtige. Die Plausibilitätsüberprüfung habe zullem Ergebnis geführt, dass das Einzelhandelsgutachten 2002/2003 nach wie vor Gültigkeit besitzt und für die Verbandsgemeinde Montabaur nur.einige wenige Anpassungen und Ergänzungen durch kartografische Konkretisierungen erforderlich sind. Dieses Gutachten sei sorgfältig und methodisch richtig erstellt worden und komme auch in Auswertung der ermittelten Daten zu den richtigen und angemessenen Handlungsemp- feriiungen.
Mi$iesen Erkenntnissen hat die Verwaltung den Entwurf eines EHK für dielVerbandsgemeinde Montabaur erarbeitet und dem Verbandsgemeinderat - nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und Bauausschuss sowie Information in der Ortsbürgermeister-Dienstversammlung und in einer gemeinsamen Veranstaltung mit Mitgliedern des Verbandsgemeinderates Montabaur, des Stadtrates Montabaur und Mitgliedern aller ß^tsgemeinderäte - zur Beratung vorgestellt.
Bürgermeister Edmund Schaaf erläuterte den Entwurf und wies darauf hin/dass die Stadt Montabaur für sich bereits ein EHK beschlossen und duijch Änderung diverser Bebauungspläne (Ausschluss innenstadtrele- vaftten Einzelhandels an nicht integrierten Standorten) umgesetzt habe und konsequent beachte. In einzelnen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur gebe es dagegen durch den Wunsch nach Neuan- siedlungen auf der „grünen Wiese“ - also in Gewerbegebieten - immer wilder Konflikte. Die Oberste und die Obere Landesbehörde drängten die Vflbandsgemeinde Montabaur dazu, ein EHK zu erstellen, ntwurfei Aus seiner Sicht, so Bürgermeister Edmund Schaaf, sei das zwar nicht »inde M« zwingend, weil die konsequente Umsetzung der einschlägigen Rechts- Stadt M« normen im Wesentlichen auch zum gleichen Ergebnis führe, er vertrete ,^j aber auch die Auffassung, dass ein EHK hilfreich und sinnvoll sein kön- ne.Jweil es Klarheit schaffe für Ortsgemeinden
■ , Grundstückseigentümer und
■ ! potentielle Investoren.
Die Kernbotschaft eines EHK sei:
irale Versorgungsbereiche schützen und stärken - Leerstände und * düng vermeiden.
jntraler Versorgungsbereich“ in diesem Sinne seien die Innenstadt der , c;j -J^di Montabaur sowie die Ortskerne der Ortsgemeinden Neuhäusel und "9 ß N^ershausen. Die Stadt und die Ortsgemeinden, in denen zentrale Ver-
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so|jungsbereiche ausgewiesen werden sollen, seien ihrerseits in der F'ljcht, entsprechende Anstrengungen zu unternehmen, um eine Entwicklung des Handels mit innenstadtrelevanten Sortimenten entsprechend den heutigen Anforderungen zu ermöglichen. Zum Teil seien bereits konkrete Maßnahmen eingeleitet, z. B. ein neues Sanierungsverfahren in der •e&fn Montabaur für den Bereich zwischen Wallstraße, Wilhelm-Mangels- ^^nhofstraße, Kleiner und Großer Markt sowie Kirchstraße und nal aßnahmen ^ er Ortsgemeinde Neuhäusel im Rahmen der Dorfer-
yntersucjj Das EHK sei - so Bürgermeister Edmund Schaaf - kein „Diktat“ der Ver- m GutaCniP'dsgerneinde gegenüber den Ortsgemeinden und der Stadt. Er ver- Verbanwj iss darauf, dass bei der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit hier), ein 5 aens tadtrelevanten Sortimenten die Bestimmungen des Baugesetzbu- >ßen. Dh der Baunutzungsverordnung und die Ziele der Raumordnung und i akutem3J^ a |desplanung zu beachten seien. Der Entwurf des EHK enthalte keine jekorni« 1 ^ , aa J z " c hen Einschränkungen, sondern manifestiere die Absicht des Ver- jangenheij usgemeinderates bei den künftigen Darstellungen im Flächennut- eS ^ n l e !fni &7 |b zw - ^sprechenden Anträgen auf Änderung des Flächen- sweiseb el J ^j^gsplanes - wie in den letzten Jahren praktiziert - nach diesen Vor- e werbeg^ schrif ten zu verfahren.
In einem durch die Entscheidung des Verbandsgemeinderates eingeleiteten Mitwirkungsprozess solle eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit, der betroffenen Fachbehörden und der Gemeinden ermöglicht werden, um schließlich zu einem abgestimmten und einvernehmlichen EHK zu kommen. Mit dem EHK könne die Verbandsgemeinde Montabaur deutlich machen, wo Neuansiedlungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten zulässig sind und wo nicht. Das sei eine wichtige Orientierung für die Bauleitplanung der Ortsgemeinden, biete aber auch Grundstückseigentümern, potenziellen Investoren und der Öffentlichkeit die für ihre Entscheidungen notwendigen Informationen. Konflikte um ohnehin nach der Rechtslage nicht zulässige Standorte nützten niemandem, sondern seien schädlich, weil sie zu Verunsicherungen und unerfüllbaren Erwartungen führten. Wichtig sei - so der Bürgermeister -, dass für bereits existierende Betriebe Bestandsschutz bestehe und diese auch die Möglichkeit einer angemessenen Weiterentwicklung haben sollen. Das geplante EKH berühre auch nicht die Frage der Zulässigkeit von der Nahversorgung dienenden Betrieben in Wohngebieten und Ortsgemeinden.
Fraktionsvorsitzender Dr. Wolfgang Neutz erklärte, die CDU-Fraktion halte den vorgelegten Entwurf des EHK für eine gute Grundlage, beispielsweise bei zu erwartenden rechtlichen Auseinandersetzungen im Hinblick auf das FOC. Das EHK trage zu mehr Rechtssicherheit bei und sei hilfreich, um die Nahversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Es solle zukünftig als Leitlinie für den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde dienen und biete auch für die Stadt Montabaur und die Ortsgemeinden für ihre Bebauungspläne Orientierungshilfen. Positiv sei auch die Bestätigung durch das Büro für Stadtforschung und Planung zu bewerten. Die CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Ortsbürgermeister Theo Burkard, Görgeshausen, vertrat hingegen die Auffassung, die Planung des Einzelhandels falle in die eigene Zuständigkeit der Örtsgemeinden. Bürgermeister Schaaf erklärte, er teile diese Auffassung nicht, werde die Frage aber dem Innenministerium, das die Verbandsgemeinde Montabaur ja mehrfach zur Erstellung eines EHK aufgefordert habe, vorlegen. In seinem Schlusswort wies Bürgermeister Edmund Schaaf darauf hin, dass der Entwurf des EHK in den Ortsgemeinden und im Stadtrat diskutiert werden solle. Weiterhin würden die Industrie- und Handelskammer und der Einzelhandelsverband um Stellungnahme gebeten werden. Der Entwurf werde auch mit den zuständigen Landesplanungsbehörden abgestimmt und für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Erst danach werde der Verbandsgemeinderat über die Aufstellung eines EHK beschließen.
Dieser Vorgehensweise stimmte der Verbandsgemeinderat bei 1 Enthaltung und 1 Nein-Stimme mit großer Mehrheit zu.
Zweite Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits im September 2005 eingeleitet. Es geht zurück auf den Antrag der Ortsgemeinde Simmern, wonach unter Verzicht auf bereits ausgewiesene Flächen in den Gemarkungsteilen .Aufm Rauenstück“ und „Sauerwiese“ neue Bauflächen nördlich der Siebenbornstraße und südlich der Ortslage Richtung Urbar in den Flächenutzungsplan aufgenommen werden sollten.
Wie schon beim Bebauungsplanverfahren, so wurde auch bei der Änderung des Flächennutzungsplanes die Öffentlichkeit mehrmals beteiligt. Der Verbandsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 22. März 2007 sehr eingehend mit Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit befasst und Abwägungsentscheidungen getroffen.
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WITTICH
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