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VG Montabaur

l^jenblatt

^^schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden t Angel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht lÜlflfhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich !«oenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

'^Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Inf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB vw die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- iILnsnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- £jer Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

| 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Oer Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die *den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind Fficann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Lgjjtung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­genbeantragt.

|44 Abs- 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- ien nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich­neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs (^bejgetuhrt wird.

{24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

(Auszug):

Saßungen. die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gül­tig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1 . die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Nombom. 20.12.2004 Johannes Hübmger

Ortsbürgermeister

Zum Jahresausklang

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Jahr 2004 neigt sich dem Ende zu. Für viele war es zu kurz, weil noch nicht alles umgesetzt worden ist. was man sich vorgenommen hat. k* Für mich bietet der Jahreswechsel die Möglichkeit, mit etwas Ruhe und Distanz auf das abgelaufene Jahr zurückzublicken.

Mit der Wahl zum Ortsbürgermeister der Gemeinde Nombom im Juni habe ich mit den Kolleginnen und Kollegen des Ortsgemeinderates die Aufga­be zur Weiterentwicklung unserer Gemeinde übernommen. Einiges konn­te bereits verwirklicht werden, vieles ist noch zu tun. Ich verweise an die­ser Stelle auf die Liste der anstehenden Arbeiten, die im Rahmen der Orts­begehung im September 2004 erstellt worden ist und zu Ihrer Einsicht­nahme im Bürgermeisterzimmer aushängt.

Oas Umlegungsverfahren .Unter den Sportplatz Teil II wurde abge­schlossen; der größte Teil der gemeindeeigenen Grundstücke ist bereits veräußert worden.

Mit dem Bau der Friedhofshalle hat man begonnen. Die Arbeiten sind ledoch - aus den Ihnen bekannten Gründen - ins Stocken geraten. Den- roch bin ich zuversichtlich, die Arbeiten im 1. Halbjahr 2005 beenden zu können.

Mein Dank gilt den Beigeordneten, Rats- und Ausschussmitgliedern, die durch ihre Kompetenz die entsprechenden Beschlüsse gefasst haben, sowie den Bediensteten der Gemeinde für die geleistete Arbeit.

Danken möchte ich all denen, die sich auch in diesem Jahr wieder in ver­schiedenen Bereichen in die Gemeinschaft eingebracht und durch ihre Schaffenskraft dazu beigetragen haben, das Vorhandene zu pflegen, zu erhalten und zu verbessern.

Ich bin stolz, dass es Bürgerinnen und Bürger gibt, die nicht nur Foide- hingen an die Gemeinde richten, sondern die auch bereit sind, sich in den D»nst der Allgemeinheit zu stellen. Ohne dieses freiwillige Engagement würde vieles sicherlich nicht so ablaufen, wie man es sich wünscht. Dar­ober hinaus wäre es auch finanziell nicht machbar, alle anstehenden ^beiten als Fremdleistungen durchführen zu lassen.

Ein Wort zu den Vereinen. Ohne Vereine gäbe es kein kulturelles, sport- llch es und soziales Leben in der Gemeinde. Ich danke daher aiien verei- " en und Clubs für die vielen Aktivitäten, die zur Förderung der Dortge- jomschaft und des Gemeinsinns beigetragen haben. Ein Gruß gilt auch flen alten und kranken Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde. Üobe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ihnen allen wünschen ich einiglüc - wes und gesundes Jahr 2005; lassen Sie uns mit Zuversicht und Opti naismus in das Jahr 2005 starten und die anstehenden Aufgaben gemein * >m angehen.

Ihr Johannes Hübmger, Ortsbürgermeister

Nr. 53/2004

Termine

Auf vielfachen Wunsch werde ich zukünftig die Veranstaltungstermine zu Beginn eines jeden Monats im Wochenblatt der Verbandsgemeinde ver­öffentlichen.

Der Jahresterminplan ist dieser Ausgabe des Wochenblatts dennoch als Beilage beigefügt.

Im Januar 2005 stehen folgende Termine an:

°8- Feuerzangenbowle, VfR

22. Vorstandswanderung, VfR

24. Aktivenversammlung, MGV Arion

28. Frauenfastnacht, Frauengemeinschaft

31. Generalversammlung, MGV Arion

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

Vorsicht

Langfinger machen auch vor Nomborn nicht halt. Leider ist ein Weih­nachtsbaum, der bereits im Ständer auf der Terrasse abgestellt war und am Heiligen Abend in hellem Glanz erstrahlen sollte, in der Südstraße in der Nacht vom 20. auf 21. Dezember 2004 entwendet worden.

Heute ist es der Weihnachtsbaum, morgen sind es vielleicht Wertgegen­stände. Ich bitte daher die Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerk­samkeit und um Mitteilung der entsprechenden Beobachtungen.

Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister

Spinnstube

Die erste Spinnstube im neuen Jahr ist am Dienstag, 04.01.2005, im Nom- bomer Gemeindehaus.

Frauengemeinschaft Nombom

Alle Närrinnen, die Lust haben, an unserem Kaffeekränzchen am 28.01.2005 aktiv teilzunehmen, treffen sich am Montag, 03.01.2005, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus.

Wir freuen uns über jeden neuen Akteur.

ELBERTGEMEINDEN

Niederelbert

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr

im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482

E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de

Jugendgespräch im Rathaus

Zwölf Jugendliche der Gemeinde fanden sich am 16.12.2004 zu einem Gespräch mit Ortsbürgermeister Willi Müller, der Jugendpflegerin der Ver­bandsgemeinde Petra Best und dem Jugendbeauftragten Dr. Roland Dosch im Rathaus ein. Hauptanliegen war der zuvor in einer Befragung ermittelte Wunsch nach einem Aufenthaltsraum für Jugendliche.

Grundsätzlich steht dieser Aufenthaltsraum im Rarrheim bereits zur Ver­fügung (Jugendtreff). Satzungsgemäß soll dieser Raum - aus durchaus verständlichen Gründen - aber nur im Beisein eines Vorstandsmitgliedes des Jugendtreffs genutzt werden. Zumindest müsste während der Nut­zungszeiten immer eine Jugendliche oder ein Jugendlicher über 16 Jah­re zugegen sein. Die zeitlichen Möglichkeiten der bisher Beteiligten rei­chen nicht aus, um denJugendtreff auch nachmittags offen zu halten. Es stellt sich deshalb die Frage, wer unter den Jugendlichen in dieser Altersgruppe bereit ist, sich für die Aufsichtsführung zur Verfügung zu stel­len. Es wäre ein schönes Zeichen jugendlicher Solidarität, wenn sich mög­lichst viele Helferinnen und Helfer fänden.

Ich bitte alle Interessierten, sich mit mir (Tel. 4850) in Verbindung zu set­zen. Schnelles Handeln ist in Anbetracht der kalten Jahreszeit geboten!

Dr. Roland Dosch, Jugendbeauftragter

und

Willi Müller, Ortsbürgermeister

Karnevalsverein Eiwerter Gickel e.V.

Die neue Session naht mit Riesenschritten. Um über den Stand der Vor­bereitungen zu informieren, findet unser nächstes Aktiventreffen am 10.01.2005 um 20.00 Uhr imDorfbrunnen statt.

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Stil