VG Montabaur
l^jenblatt
•^^schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden t Angel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht lÜlflfhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich ■!«oenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
'^Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Inf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB vw die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Ver- iILnsnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entspre- ™£jer Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
| 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Oer Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die *den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind Fficann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Lgjjtung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigenbeantragt.
|44 Abs- 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah- ien nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs (^bejgetuhrt wird.
{24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
(Auszug):
Saßungen. die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 . die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Nombom. 20.12.2004 Johannes Hübmger
Ortsbürgermeister
Zum Jahresausklang
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Jahr 2004 neigt sich dem Ende zu. Für viele war es zu kurz, weil noch nicht alles umgesetzt worden ist. was man sich vorgenommen hat. k* Für mich bietet der Jahreswechsel die Möglichkeit, mit etwas Ruhe und Distanz auf das abgelaufene Jahr zurückzublicken.
Mit der Wahl zum Ortsbürgermeister der Gemeinde Nombom im Juni habe ich mit den Kolleginnen und Kollegen des Ortsgemeinderates die Aufgabe zur Weiterentwicklung unserer Gemeinde übernommen. Einiges konnte bereits verwirklicht werden, vieles ist noch zu tun. Ich verweise an dieser Stelle auf die Liste der anstehenden Arbeiten, die im Rahmen der Ortsbegehung im September 2004 erstellt worden ist und zu Ihrer Einsichtnahme im Bürgermeisterzimmer aushängt.
Oas Umlegungsverfahren .Unter den Sportplatz Teil II“ wurde abgeschlossen; der größte Teil der gemeindeeigenen Grundstücke ist bereits veräußert worden.
Mit dem Bau der Friedhofshalle hat man begonnen. Die Arbeiten sind ledoch - aus den Ihnen bekannten Gründen - ins Stocken geraten. Den- roch bin ich zuversichtlich, die Arbeiten im 1. Halbjahr 2005 beenden zu können.
Mein Dank gilt den Beigeordneten, Rats- und Ausschussmitgliedern, die durch ihre Kompetenz die entsprechenden Beschlüsse gefasst haben, sowie den Bediensteten der Gemeinde für die geleistete Arbeit.
Danken möchte ich all denen, die sich auch in diesem Jahr wieder in verschiedenen Bereichen in die Gemeinschaft eingebracht und durch ihre Schaffenskraft dazu beigetragen haben, das Vorhandene zu pflegen, zu erhalten und zu verbessern.
Ich bin stolz, dass es Bürgerinnen und Bürger gibt, die nicht nur Foide- hingen an die Gemeinde richten, sondern die auch bereit sind, sich in den D»nst der Allgemeinheit zu stellen. Ohne dieses freiwillige Engagement würde vieles sicherlich nicht so ablaufen, wie man es sich wünscht. Darober hinaus wäre es auch finanziell nicht machbar, alle anstehenden ^beiten als Fremdleistungen durchführen zu lassen.
Ein Wort zu den Vereinen. Ohne Vereine gäbe es kein kulturelles, sport- llch es und soziales Leben in der Gemeinde. Ich danke daher aiien verei- " en und Clubs für die vielen Aktivitäten, die zur Förderung der Dortge- jomschaft und des Gemeinsinns beigetragen haben. Ein Gruß gilt auch flen alten und kranken Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde. Üobe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Ihnen allen wünschen ich einiglüc - wes und gesundes Jahr 2005; lassen Sie uns mit Zuversicht und Opti naismus in das Jahr 2005 starten und die anstehenden Aufgaben gemein * >m angehen.
Ihr Johannes Hübmger, Ortsbürgermeister
Nr. 53/2004
Termine
Auf vielfachen Wunsch werde ich zukünftig die Veranstaltungstermine zu Beginn eines jeden Monats im Wochenblatt der Verbandsgemeinde veröffentlichen.
Der Jahresterminplan ist dieser Ausgabe des Wochenblatts dennoch als Beilage beigefügt.
Im Januar 2005 stehen folgende Termine an:
°8- Feuerzangenbowle, VfR
22. Vorstandswanderung, VfR
24. Aktivenversammlung, MGV Arion
28. Frauenfastnacht, Frauengemeinschaft
31. Generalversammlung, MGV Arion
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Vorsicht
Langfinger machen auch vor Nomborn nicht halt. Leider ist ein Weihnachtsbaum, der bereits im Ständer auf der Terrasse abgestellt war und am Heiligen Abend in hellem Glanz erstrahlen sollte, in der Südstraße in der Nacht vom 20. auf 21. Dezember 2004 entwendet worden.
Heute ist es der Weihnachtsbaum, morgen sind es vielleicht Wertgegenstände. Ich bitte daher die Bürgerinnen und Bürger um erhöhte Aufmerksamkeit und um Mitteilung der entsprechenden Beobachtungen.
Johannes Hübinger, Ortsbürgermeister
Spinnstube
Die erste Spinnstube im neuen Jahr ist am Dienstag, 04.01.2005, im Nom- bomer Gemeindehaus.
Frauengemeinschaft Nombom
Alle Närrinnen, die Lust haben, an unserem Kaffeekränzchen am 28.01.2005 aktiv teilzunehmen, treffen sich am Montag, 03.01.2005, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus.
Wir freuen uns über jeden neuen Akteur.
ELBERTGEMEINDEN
Niederelbert
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Rathaus.Tel.: 02602/3482, Fax: 02602/950482
E-Mail: gemeinde@niederelbert.de Internet: www.niederelbert.de
Jugendgespräch im Rathaus
Zwölf Jugendliche der Gemeinde fanden sich am 16.12.2004 zu einem Gespräch mit Ortsbürgermeister Willi Müller, der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Petra Best und dem Jugendbeauftragten Dr. Roland Dosch im Rathaus ein. Hauptanliegen war der zuvor in einer Befragung ermittelte Wunsch nach einem Aufenthaltsraum für Jugendliche.
Grundsätzlich steht dieser Aufenthaltsraum im Rarrheim bereits zur Verfügung (“Jugendtreff”). Satzungsgemäß soll dieser Raum - aus durchaus verständlichen Gründen - aber nur im Beisein eines Vorstandsmitgliedes des Jugendtreffs genutzt werden. Zumindest müsste während der Nutzungszeiten immer eine Jugendliche oder ein Jugendlicher über 16 Jahre zugegen sein. Die zeitlichen Möglichkeiten der bisher Beteiligten reichen nicht aus, um den “Jugendtreff” auch nachmittags offen zu halten. Es stellt sich deshalb die Frage, wer unter den Jugendlichen in dieser Altersgruppe bereit ist, sich für die Aufsichtsführung zur Verfügung zu stellen. Es wäre ein schönes Zeichen jugendlicher Solidarität, wenn sich möglichst viele Helferinnen und Helfer fänden.
Ich bitte alle Interessierten, sich mit mir (Tel. 4850) in Verbindung zu setzen. Schnelles Handeln ist in Anbetracht der kalten Jahreszeit geboten!
Dr. Roland Dosch, Jugendbeauftragter
und
Willi Müller, Ortsbürgermeister
Karnevalsverein Eiwerter Gickel e.V.
Die neue Session naht mit Riesenschritten. Um über den Stand der Vorbereitungen zu informieren, findet unser nächstes Aktiventreffen am 10.01.2005 um 20.00 Uhr im “Dorfbrunnen” statt.
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Stil

