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Nr. 52/2004
Wie bereits oben erwähnt, wurden uns Mittel des Landes für die fachliche (Beratung zur Verfügung gestellt, die von allen - auch privaten - Interessenten abgerufen werden können. Im Vorfeld emer baulichen Maßnahme ed damit eine gestalterische, bautechnische oder landschaftsplanen- sehe Beratung ermöglicht. Diese kostenfreien Beratungsieistungen stellen grundsätzlich allen bauwtlbgen Haus- und Grundstückseigentümern mörtsbereich zu.
Fürdese Beratertätigkeit hat die Ortsgemeinde Horbach Beraterverträge mit der Dorfplanerin Claudia Redtin (Dreikirchen) und dem Architekten Hoiger Kappier (Dies) abgeschlossen.
Baiherren und Grundstückseigentümer, die gestalterische oder bauliche Veränderungen an der vorhandenen Bausubstanz oder am Grundstücken »nehmen möchten, können also in den Genuss emer kostenlosen Fach- beratung kommen. Interesse? Darm bitte schnell beim Ortsbürgermeister melden! Im Rahmen einer Informationsveranstaltung soll im Frühjahr über mögäche Dorfemeuerungsmaßnahmen und deren mögliche Förderung berichtet werden.
Ub Schmidt. Ortsbürgermeister
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Der Kindergarten Hübingen sucht zum 1. August 2005 eine/n Vorpraktikantin/en oder
eine/n Erzieher/in in Teilzeitausbildung oder
eine Kraft im sozialen Jahr.
Wir wünschen uns von Ihnen:
■ Spaß an der Arbeit mit Kindern
• Engagement und Einsatzbereitschaft
* Interesse an der pädagogischen Arbeit Begeisterungsfähigkeit Selbständiges Handeln
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Kindergarten Familienferiendorf,
Am Wald, 56412 Hüblngen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin e des Kindergartens,
pf au Lange, Telefon: 06439/9200480 zur Verfügung.
Dienststunden der Gemeindeverwaltung Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20 dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr Telefon Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.06439/901784
Telefax Gemeindeverwaltung/
Ortsbürgermeister.06439/901807
E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:
OG.Huebingen 9 freenet.de Internet: www.huebingen.de
Telefon Buchfinkenlandhalle:. 06439/6128
Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung
(Herr Thiel):.06439/901911
Telefon Vermietung Grillhütte
(Herr Weidenfeller):.06439/7425
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Vom 27.12.2004 bis einschließlich 03.01.2005 übernimmt der I. Beigeordnete Eckhard Krumm. Mittelstr. 2. die Vertretung des Ortsbürgermei- sters. Herr Krumm ist tel. unter 06439/1296, erreichbar. Die Dienststunde am 28.12.2004 fällt aus.
Wilfried Noll , Ortsbürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
Girod
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr
donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696
Ortsbürgermeister.Tel: 06485/793
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 13.12.2004 der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 2003 I. Haushaltsrechnung
Verwalfimgs- haushalt/ Euro
Vermögens haushaft/ Euro
Gesamt
Euro
Featstellunc de» Entebtusae»
So U-Entnahmen
802.394,80
109.254,52
911.649,32
♦ neue Hauahahaemnahmcreste
0,00
0,00
0,00
J. Abgang »her Hauahahscinnahmereste
0,00
0.00
0.00
J. Abgang »her Kaaseneomabmereste
1.741,36
8.271,00
10.012#
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
•00.653.44
100.983.52
901636#
Soll-Ausgaben
800.653,44
156.54256
957.169,00
+ neue H»ii»halMau»gahctta>B
0,00
6.000,00
6.000.00
J. Abgang alter Hauahaltsauagabereate
0,00
61.559,04
61.559,04
J. Abgang alter Kamenamgabereste
0,00
0,00
0,00
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
800.653.44
100.913,52
901.636#
Obenchuss/Fehlbetrag I 0,00
0.00
0,00
gez.: Stein l. Beigeordneter
Festgesteltt:
Montabaur, 24.01.2004 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
II. Entlastungsbeschluss Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2003 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.
Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2003 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaftsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.2004 - 07.01.2005 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Finanzabteilung. Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 15.12.2004 (S.) Karl-Heinz Fend
Ortsgemeindeverwaltung Girod Ortsbürgermeister

