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Nr. 52/2004

Wie bereits oben erwähnt, wurden uns Mittel des Landes für die fachliche (Beratung zur Verfügung gestellt, die von allen - auch privaten - Interes­senten abgerufen werden können. Im Vorfeld emer baulichen Maßnahme ed damit eine gestalterische, bautechnische oder landschaftsplanen- sehe Beratung ermöglicht. Diese kostenfreien Beratungsieistungen ste­llen grundsätzlich allen bauwtlbgen Haus- und Grundstückseigentümern mörtsbereich zu.

Fürdese Beratertätigkeit hat die Ortsgemeinde Horbach Beraterverträ­ge mit der Dorfplanerin Claudia Redtin (Dreikirchen) und dem Architekten Hoiger Kappier (Dies) abgeschlossen.

Baiherren und Grundstückseigentümer, die gestalterische oder bauliche Veränderungen an der vorhandenen Bausubstanz oder am Grundstücken »nehmen möchten, können also in den Genuss emer kostenlosen Fach- beratung kommen. Interesse? Darm bitte schnell beim Ortsbürgermeister melden! Im Rahmen einer Informationsveranstaltung soll im Frühjahr über mögäche Dorfemeuerungsmaßnahmen und deren mögliche Förderung berichtet werden.

Ub Schmidt. Ortsbürgermeister

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Der Kindergarten Hübingen sucht zum 1. August 2005 eine/n Vorpraktikantin/en oder

eine/n Erzieher/in in Teilzeitausbildung oder

eine Kraft im sozialen Jahr.

Wir wünschen uns von Ihnen:

Spaß an der Arbeit mit Kindern

Engagement und Einsatzbereitschaft

* Interesse an der pädagogischen Arbeit Begeisterungsfähigkeit Selbständiges Handeln

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Kindergarten Familienferiendorf,

Am Wald, 56412 Hüblngen.

Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin e des Kindergartens,

pf au Lange, Telefon: 06439/9200480 zur Verfügung.

Dienststunden der Gemeindeverwaltung Buchfinkenlandhalle, Schulstr. 20 dienstags von 18.30 bis 19.30 Uhr Telefon Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439/901784

Telefax Gemeindeverwaltung/

Ortsbürgermeister.06439/901807

E-Mail Gemeindeverwaltung/Ortsbürgermeister:

OG.Huebingen 9 freenet.de Internet: www.huebingen.de

Telefon Buchfinkenlandhalle:. 06439/6128

Telefon Hausmeister Buchfinkenlandhalle / Vermietung

(Herr Thiel):.06439/901911

Telefon Vermietung Grillhütte

(Herr Weidenfeller):.06439/7425

Vertretung des Ortsbürgermeisters

Vom 27.12.2004 bis einschließlich 03.01.2005 übernimmt der I. Beige­ordnete Eckhard Krumm. Mittelstr. 2. die Vertretung des Ortsbürgermei- sters. Herr Krumm ist tel. unter 06439/1296, erreichbar. Die Dienststun­de am 28.12.2004 fällt aus.

Wilfried Noll , Ortsbürgermeister

EISBACHGEMEINDEN

Girod

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

montags.von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr

donnerstags.von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel.: 06485/4696

Ortsbürgermeister.Tel: 06485/793

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 13.12.2004 der Ortsgemeinde Girod für das Haushaltsjahr 2003 I. Haushaltsrechnung

Verwalfimgs- haushalt/ Euro

Vermögens haushaft/ Euro

Gesamt

Euro

Featstellunc de» Entebtusae»

So U-Entnahmen

802.394,80

109.254,52

911.649,32

neue Hauahahaemnahmcreste

0,00

0,00

0,00

J. Abgang »her Hauahahscinnahmereste

0,00

0.00

0.00

J. Abgang »her Kaaseneomabmereste

1.741,36

8.271,00

10.012#

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen

00.653.44

100.983.52

901636#

Soll-Ausgaben

800.653,44

156.54256

957.169,00

+ neue H»ii»halMau»gahctta>B

0,00

6.000,00

6.000.00

J. Abgang alter Hauahaltsauagabereate

0,00

61.559,04

61.559,04

J. Abgang alter Kamenamgabereste

0,00

0,00

0,00

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

800.653.44

100.913,52

901.636#

Obenchuss/Fehlbetrag I 0,00

0.00

0,00

gez.: Stein l. Beigeordneter

Festgesteltt:

Montabaur, 24.01.2004 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

II. Entlastungsbeschluss Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur für das Haushaltsjahr 2003 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO.

Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige­ordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 2003 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorla­ge der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaftsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­nahme vom 27.12.2004 - 07.01.2005 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur. Finanzabteilung. Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwo­chs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 15.12.2004 (S.) Karl-Heinz Fend

Ortsgemeindeverwaltung Girod Ortsbürgermeister