Wochenblatt VG Montabaur
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öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsreehnung und des Entlastungsbeschlusses
des Ortsgemeinderates vom 15.11.2004 der Ortsgemelnde Kadenbach 10r das Hauahalte|ahr 2003
Haushaltsrechnung
Verwaltungshaushalt/ Euro
Vermögens
haushalt/ Euro
Gesamt^
Euro
Feststellung des Ergebnisses
Soll-Einnahmen
656 . 662,79
447 . 327,82
- LJ 03 Ä
+ neue Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
__ y
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
0,00
0,00
IS
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
336,47
0,00
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
656 . 326,32
447 . 327,82
1 . 103 . 654.1
Soll-Ausgaben
656 . 326,32
396 . 688,37
1 . 053 . 014,1
+ neue Haushaltsausgabereste
0,00
51 . 818,77
51 . 81*7
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
0,00
1 . 179,32
l.ny
./. Abgang alter Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,01
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
656 . 326,32
447 . 327,82
1 . 103 . 654,1
Überschuss/Fehlbetrag
0,00
0,00
OJ
\t'
Stein
■ /. Beigeordneter
Festgestellt:
Montabaur, 24.01.2004 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
II.
Entlastungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 2003 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürger* meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2003 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 20.12.2004 - 03.01.2005 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, den 13.12.2004 (S.) Helmut Man
Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach Ortsbürgermeister
Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgeminli waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänz»!' len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden
Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Sfca Kadenbach, 08.12.2004 Helmut Man,
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tezu (
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der Höh - IV. Erweiterung” der Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 14.11.2004 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes “Auf der Höh - IV. Erweiterung" erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.
Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 27.12.2004 - 07.01.2005 (einschließlich) bei der Verbandsge- memdeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16 00 Uhr don- nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

