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Wochenblatt VG Montabaur

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öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsreehnung und des Entlastungsbeschlusses

des Ortsgemeinderates vom 15.11.2004 der Ortsgemelnde Kadenbach 10r das Hauahalte|ahr 2003

Haushaltsrechnung

Verwaltungs­haushalt/ Euro

Vermögens­

haushalt/ Euro

Gesamt^

Euro

Feststellung des Ergebnisses

Soll-Einnahmen

656 . 662,79

447 . 327,82

- LJ 03 Ä

+ neue Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

__ y

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

IS

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

336,47

0,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

656 . 326,32

447 . 327,82

1 . 103 . 654.1

Soll-Ausgaben

656 . 326,32

396 . 688,37

1 . 053 . 014,1

+ neue Haushaltsausgabereste

0,00

51 . 818,77

51 . 81*7

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00

1 . 179,32

l.ny

./. Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

0,00

0,01

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

656 . 326,32

447 . 327,82

1 . 103 . 654,1

Überschuss/Fehlbetrag

0,00

0,00

OJ

\t'

Stein

/. Beigeordneter

Festgestellt:

Montabaur, 24.01.2004 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

II.

Entlastungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur für das Haushaltsjahr 2003 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürger* meister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeord­neten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2003 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsicht­nahme vom 20.12.2004 - 03.01.2005 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwo­chs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. don­nerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, den 13.12.2004 (S.) Helmut Man

Ortsgemeindeverwaltung Kadenbach Ortsbürgermeister

Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgeminli waltung Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänz»!' len schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Sfca Kadenbach, 08.12.2004 Helmut Man,

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tezu (

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes Auf der Höh - IV. Erweiterung der Ortsgemeinde Kadenbach

hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 14.11.2004 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungspla­nesAuf der Höh - IV. Erweiterung" erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen.

Die geänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 27.12.2004 - 07.01.2005 (einschließlich) bei der Verbandsge- memdeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer- Platz 8,56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags diens­tags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16 00 Uhr don- nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.