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Nr. 51/2004
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Über die Ortsgrenze hinaus...
Alterskameraden der Feuerwehren 5er VG Montabaur
iin-ser traditioneller Kreppeikaffee findet am Mittwoch. 02.02.2005, ab rK 00 Uhr im Panorama-Restaurant Müllerland in Görgeshausen satt. Wir !z: n m recht zahlreiche Teilnahme und karnevalistische Beiträge damit s wie immer ein vergnügter Nachmittag wird.
Toiafonische Anmeldung an H. Klimke, Tel. 06485/1749. oder K. Herz, }el 02602/8552 bitte bis spätestens 23.01.2005 erbeten.
Westerwald-Verein e.V.
Wandern und Reisen
Auch 2005 mit dem Westerwald-Verein unterwegs
Zur Planung der schönsten Wochen des Jahres liegt das Wander- und
Reisemagazin des Westerwald-Vereins für das Jahr 2005 vor.
Den großen Farbkatalog mit der ausführlichen Beschreibung aller Ziele mit Einzelheiten (Leistungsbeschreibung, Hotelbeschreibung, Tagesprogramme Mindestteilnehmerzahl usw.) gibt es beim Westerwald-Verein, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur. Tel. 02602/124514. Fax 02602/124574, E-Mail Christel.Knopp@westerwald.rlp.de
L eu eingerichtetes Schmerztelefon des Hospizvereins Westerwald e.V.
Für Patienten mit chronischen Schmerzen und Tumorschmerzen I bietet der Hospizverein Westerwald e.V. einen Ischmerztelefondienst an.
[Unter der Telefonnummer 02602/ 10 60 880 ist mittwochs von 9-12.00 fuhr Frau Dr. Ilka Günther zu erreichen.
prüfen können Patienten mit chronischen Schmerzen, wie etwa bei Köpfroder Rückenschmerzen und auch bei Tumorerkrankungen.
(Sie können sich dort über Ihre Situation aussprechen und über Ängste Jund Nebenwirkungen, die oft mit Schmerzmedikamenten verbunden sind. |prau Or. Günther bietet unabhängige und medizinisch kompetente Beratung zum Thema Schmerzen und Schmerztherapie.
[Durch die Weitergabe von Informationen wird die Versorgungslage von hmerzpatienten verbessert und durch die Aufklärung des Patienten die Kommunikation mit dem behandelnden Arzt.
iFrau Dr. Günther arbeitet mit den Hausärzten zusammen und unterstützt ■deren Therapie.
■Adressen von Schmerztherapeuten in der Umgebung liegen ebenfalls vor. [Der Schmerztelefondienst ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Er steht gleichermaßen Patienten, als auch deren Angehörigen und allen, die hmerzpatienten pflegen, zur Verfügung.
Montabaur
|Stadtrat tagte am 09.12.2004
Bebauungspläne
ll. Aufstellung des Bebauungsplanes “WöHchesbitz”
[ln seiner jüngsten Sitzung stimmte der Stadtrat der Neuaufstellung und gamit dem Entwurf zur textlichen und zeichnerischen Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wölchesbitz” zu. iDie vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass Wie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung nir die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeinde Mon- baur eingesehen werden kann, nachdem die Bürgerinnen und Bürger i Rahmen einer Einwohnerversammlung über die Grundzüge der Planung informiert wurden.
[Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, das Beteiligungsverfahren per Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB einzuleiten. r' e Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wurde notwendig, weil im “ahmen einer Überprüfung der beiden Bebauungspläne „Wölfchesbitz” und .In der Bächel” aus den Jahren 1952 und 1961 u. a. festgestellt wurde. dass die beiden Satzungen nicht mehr den aktuellen Anforderungen Entsprechen. In den genannten Baugebieten können wegen vorhandener peulücken bzw. baulich nicht vollständig ausgenutzter Grundflächen ferner noch mehrere Grundstücke bebaut werden. Zur Regelung der bau- Manungsrechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen ist des- »ib ein angepasster Bebauungsplan unabdingbar.
1 • Aufstellung des Bebauungsplanes “Ortslage - Reckenthal inJ^dtrat beschloss einstimmig die Aufstellung des Bebauungsplanes lurtslage-Reckenthar sowie die Aufhebung des bestehenden Bebau- I 9splanes „In der Milmet - Schieferfeldchen’ aus dem Jahre 1963.
Pem Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung wurde eben- F ls ^gestimmt.
(die f VOr 9 ezo 9ene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt, dass Ifiir H ex ™ c ^ en und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung 1 ur 016 Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeinde Mon
tabaur eingesehen werden kann, nachdem die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Einwohnerversammlung über die Grundzüge der Planung informiert wurden.
Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB einzuleiten.
Zu beiden Bebauungsplanverfahren wird noch eine gesonderte öffentliche Bekanntmachung in einer der nächsten Ausgaben im Wochenblatt erfolgen.
Öffentliche Bekanntmachung
III. Änderung des Bebauungsplanes “In Hehl” der Stadt Montabaur;
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 04.11.2004 den Beschluss gefasst, den Entwurf des o. a. Bebauungsplanes öffentlich auszulegen. Ein Umweltbericht braucht nicht erstellt zu werden.
Die Planunterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 27.12.2004 - 28.01.2005 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs vom 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Montabaur, 08.12.2004
Klaus Mies Stadtbürgermeister
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies
Sprechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Rufnummer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) vereinbart werden.
Fax.-Nr. 02602/126-255 E-Mail-Adresse: KMies @ montabaur.de Handy-Nr.: 0160/90511966
Friedhof Montabaur
An dieser Stelle wird an den Termin für die Einebnung der „vernachlässigten Grabstätten” auf dem Friedhof der Stadt Montabaur an der Friedensstraße nach dem 31.12.2004 erinnert.
Folgende Grabstätten werden nach dem 31.12.2004 eingeebnet, da sich für diese Grabstätten keine Nutzungsberechtigten bzw. Unterhaltungsverpflichteten bei der Friedhofsverwaltung in Montabaur gemeldet haben.

