Wochenblatt VG Montabaur
richts ist nicht erforderlich. Zu diesem Zweck liegt dieAnderungsp^anung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 13.12.2004 bg 1^01^2005 (em
schließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung M^tabaur, Bauamt.
Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56 410 Montabaur,
Dienststunden (montags, dienstags und mitwochs
und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von aOO t
bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentl '^ h a ^' .
GMacO.O,.,2.2004
der Schulneulinge für das Schuljahr 2005/2006
Bitte beachten Sie den Hinweis unter der Rubrik: Die Verwaltung informiert.
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes
“Neuwies-Kreuzwiese-Strüthchen”
der Ortsgemeinde Großholbach;
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß §§ 1 Abs. 8 i.V.m. 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 30.11.2004 den Beschluss gefasst, ein Verfahrener Änderung des Bebauungsplanes “Neuwies-Kreuzwiese-Strüthchen einzuleiten.
Der Änderungsbeschluss wird hiermit gemäß §§ 1 Abs. 8 und 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
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Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.
Großholbach, 01.12.2004 Winfried Röther
Ortsbürgermeister
“Friedensdienst für die Arbeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge geleistet”
Gisela Zell hat sich in unserer Gemeinde wieder bereit erklärt, die Haussammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge zu unterstützen. Nach wie vor ist es Aufgabe des Volksbundes die im Ausland befindlichen deutschen Gräber zu pflegen und neue Gedenkstätten im östlichen Europa zu errichten. Der Auftrag bleibt von Seiten der Bundesregierung gegenüber dem Volksbund bestehen. In unserer Gemeinde wird dies immer unterstützt. Ich freue mich, dass dies wiederum Frau Zell mit ihrem persönlichen Engagement durchgeführt hat. 411,90 Euro sind dabei zustande gekommen. Herzlichen Dank sage ich im Namen der Gemeinde Großholbach Frau Zell und allen Spendern die zu diesem Eraebnis beigetragen haben. a
Winfried Röther, Ortsbürgermeister
Nr.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 190 m J
im Dorfgemeinschaftshaus.Telefon: p ^—^ 1
.Fax: i
Anmeldung
der Schulneulinge für das Schuljahr 2005/2006
Bitte, beachten Sie den Hinweis unter der Rubrik: Die Verwaltung jnf 0rn J
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Jahr 2005 vom 25.11.2004
i.
Die Verbandsversammlung des Kindergartenzweckverbandes Heib. I scheid/Nombom hat auf Grund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnuna üv Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (Gva. 19 » S. 476). in der zur Zeit gültigen Fassung und § 7 der VerbandsordnJ des Zweckvertoandes folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nj* Genehmigung, durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Auf] Sichtsbehörde, vom 18.11.2004 hiermit bekannt gemacht wird. J §1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird im Verwaltungshaushalt
die Einnahme auf.198.000,00ij|
die Ausgaben auf.198.000,Mi |
im Vermögenshaushalt
die Einnahme auf.
die Ausgaben auf.8.000,OOffl
festgesetzt §2
Es werden für das Haushaltsjahr 2005 • der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0,00 € festgesetzt.
§3
Der Finanzierungsbedarf, für die laufenden Ausgaben im Verwalrpj haushalt beträgt 43.000,00 €. Die Umlage an den Kmdergartei verband, für das Haushaltsjahr 2005 ist nach der Anzahl der Kinder, il aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vo#| res besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des Kindergart»| zweckverbandes), zu ermitteln.
Danach haben zu zahlen:
Ortsgemeinde Anzahl der Gesamtbetrag # I
Kinder Verbandsumtyl
OG Heilberscheid 23 25.358.9lfj
QG Nombom Iß
Summe 39 43 . 000.0011
§4
Der Finanzierungsbedarf, für die Ausgaben im Vermögenshau: beträgt 8.000,00 €. Die Umlage an den KindergartenzweckveibMdJl Ausgaben des Vermögenshaushaltes für das Haushaltsjahr 2005.«I nicht § 7 Abs. 4 der Verbandsordnung entsprechen, ist nach der Anail der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31*1 des Vorjahres besuchten (vgl. § 7 Abs. 3 der Verbandsordnung des w| dergartenzweckverbandes), zu ermitteln. [
Ortsgemeinde Anzahl der Gesamtbetrag#!
Kinder VerbandsumhfJ
OG Heilberscheid 23 4.717,95*1
QG Nombom Jjß 3iS2JS||
Summe 39
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Montabaur, 18.11.2004 Kreisverwaltung des Westerwaidkreises AbtJAz. 2-20/029/901-10 . HbW ,.
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandesl scheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 2005 werden keine r" erhoben.
iA^I
III.
Hinweis . 1
Der Haushaltsplan und die Haushaftssatzung des Kindergeh® | verbandes Heilberscheid/Nombom, für das Haushaltsjahr 2 üw Lj zur Einsichtnahme vom 06.12.2004 bis 16.12.2004 bei der , v ® meindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kemarbe«« 1 '

