Einzelbild herunterladen

Nr.,

abaur

Irbis

chenblatt

VG Montabaur

Nr. 48/2004

wton.

"g*gwt

i(bM

"Tngtm

hl

»Wngw

«M

Itnlmjtft

JugwUd»

tmerinitiative Erdstrahlen - Elektrosmog

Raubiologie & gesundes Schlafen, Bundeszentrale:

® re lnasse 3,54332 Wasserliesch 6 9 Krank durch Strom und Erdstrahlen K Montag, 29.11.2004,20.00 Uhr, Ort: Stadthalle Haus Mons Tabor,

l&nan diesem Abend informieren: i wodurch Elektrosmog, Erdstrahlen und Wasseradern entstehen \ siC h solche Störfelder auf Wohlbefinden und Gesundheit aus­wirken können, vor allem bei dauernder Belastung in der empfindli­chen Schlafphase

wie man Abhilfe schaffen kann, welche Erfolge möglich sind und warum sich immer öfter namhafte Arzte für diese wichtigen Themen

ginsetzen

,asbeginn ist 20.00 Uhr, der Eintritt ist frei. Vorab-Informationen kön- Kangefordert werden unter Tel.: 06127/968681 oder www.erdstrahlen-

1ktrosmog.org.

«tzenhilfe Westerwald e.V.

Am Samstag, 27.11.2004, ab 14.00 Uhr, lädt die Katzenhilfe Westerwald b V alle Mitglieder und die, die es werden möchten, zu einem gemütli- iSien Nachmittag mit Rundgang durch die Katzenzimmer auf der Haupt- gesteiie in Langenbach bei Bad Marienberg, An der Schmiede 16, ein. ^würden uns freuen, wenn wir auf diesem Wege einige unserer treu­en passiven Mitglieder, Tierpaten, Förderer und Sponsoren kennen ler­nen dürften. Vielleicht findet sich auf diesem Wege auch Interesse und Lust am aktiven Tierschutz.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Zur'Finanzierung des Tierschutzes planen wir weiterhin den Verkauf von: _ |hnachtsgestecken, Weihnachtskarten, Aromaölen, Kerzen, Katzen­lender für das Jahr 2005 von der Katzenhilfe Westerwald e.V., T-Shirts Katzenhilfe Westenwald e.V. in Royalblau und Weis, Stoffbeutel der Venhilfe in Royal- und Dunkelblau, wunderschöne Leinwandbilder mit ienmotiven, Geschirr mit Pfotenaufdruck, Baldriankissen und weitere löiie Dinge rund um die Katz.

literhin planen wir eine Amerikanische Versteigerung, das sollten Sie iht verpassen.

Montabaur

jrechzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies

[echzeiten mit Stadtbürgermeister Klaus Mies können unter der Ruf­timer 02602/126-324 oder 126-335 (Büro des Stadtbürgermeisters) einbart werden.

Fax -Nr. 02602/126-255 lail-Adresse: KMies@montabaur.de idy-Nr.: 0160/90511966

abaurein! nntenSa'^ damit als ü dastfesfl* inemann r 1

mitdemS^

achtsmartt»

d Kindern, en FadiWJ jbaurmii Sichelt«* in an

Tentliche Bekanntmachung

Jtanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ausländerbeirat 1 der Stadt Montabaur am 21. November 2004 - Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2004 das Ergebnis derWahl zum Ausländerbeirat der Stadt Montabaur wie folgt festgestellt:

Zur^Ausländerbeiratswahl waren 875 Personen wahlberechtigt, davon Hber 16 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 1,82 v.H.

Die Stimmabgabe von 13 Wählern war gültig, von-3 Wählern ungültig.

,2t cler Ausländerbeirat nach § 56 Abs. 2 Satz 4 Gemeindeordnung 1 T9m0) i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Montabaur über die Ein­fang eines Ausländerbeirates vom 31.08.2004 nur gewählt ist, wenn h mindestens 10 v.H. der wahlberechtigten ausländischen Einwohne- hen und Einwohner beteiligt haben, ist für die Stadt Montabaur kein pländerbeirat gewählt worden. Da die Mindestwahlbeteiligung nicht sicht wurde, entfällt für die Dauer von fünf Jahren die Verpflichtung zur Achtung eines Ausländerbeirates.

Klaus Mies Stadtbürgermeister als Gemeindewahlleiter

56410 Montabaur, 26.11.2004

/Wirges

'.2004, Drt: Ca idingh Montag 02/7676-

öhk Chtsveror d nun 9

lnUß/n« ^ re *9abe eines verkaufsoffenen Sonntags Montabaur aus Anlaß des Spezialmarktes 1 B*®^ nachtsmar kt verbunden mit Obst-, i Wse- und Fischmarkt am 28. November 2004 toriß U o!? ^ es § Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom nunn : 1° 03 ( BGBI - 2003 Teil 1 s - 745 ) i-V.m. § 3 Nr. 3 der Landesverord- fci f ut) ® r dis Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und des tech- Gefahrenschutzes (AGSchZuVO)vom 26.09.2000 (GVBI. S. 379), dAirc * Seandert durch die Landesverordnung zur Änderung von Zustän- 1 en auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes vom 22.06.2004 (GVBI. S.

366), wird für die Stadt Montabaur mit Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion folgende Rechtsverordnung erlassen:

§1

(1) Die Verkaufsstellen in der Stadt Montabaur dürfen aus Anlass des Spe­zialmarktesWeihnachtsmarkt mit Obst- Gemüse und Fischmarkt am Sonntag, dem 28. November 2004 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

§2

(1) Werden Arbeitnehmer an dem verkaufsoffenen Sonntag länger als drei Stunden beschäftigt, so sind diese an einem Werktag derselben Woche ab 13.00 Uhr von der Arbeit freizustellen. Statt an einem Nachmittag darf die Freizeit am Samstag- oder Montagvormittag bis 14.00 Uhr gewährt werden.

(2) Während der Zeiten, zu denen die Verkaufsstelle geschlossen sein muß, darf die Freizeit den Arbeitnehmern nicht gewährt werden.

(3) Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen am ver­kaufsoffenen Sonntag nicht beschäftigt werden. Die Arbeitszeit von Jugendlichen und werdenden Müttern darf 8 Stunden täglich nicht über­schreiten.

§3

Die Arbeitgeber haben ein Verzeichnis über Namen, Geburtsdaten, Beschäftigungsart und -dauer der am verkaufsoffenen Sonntag beschäf­tigten Arbeitnehmer und über die diesen gewährte Ersatzfreizeit zu führen.

§4

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in der Verkaufs­stelle auszulegen oder auszuhändigen.

§5

Zuwiderhandlungen gegen die §§1,2 Abs. 1 und 2, 3 und 4 dieser Ver­ordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Ladenschlussgesetz geahndet. Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche werden als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 14 Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. IS. 965) in der zur­zeit geltenden Fassung geahndet. Die Beschäftigung werdender und stil­lender Mütter am Sonntag wird nach § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Mutterschutz­gesetzes in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. I S. 315) in der zurzeit geltenden Fassung als Ordnungswidrigkeit verfolgt.

§6

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

56410 Montabaur, 19.11.2004 i. V.: Stein, I. Beigeordneter

Friedhof Montabaur

Vernachlässigte Grabstätten

auf dem Friedhof der Stadt Montabaur

Auf dem Friedhof von Montabaur gibt es eine Vielzahl von Grabstätten, die nicht gemäß der Bestimmungen der geltenden Friedhofssatzung her­gerichtet, gepflegt sowie unterhalten werden und somit stellenweise ver­wahrlost sind.

Da die Verantwortlichen nicht bekannt bzw. nicht zu ermitteln sind, erfolgt gern. § 34 Abs. 2 der Friedhofssatzung von Montabaur hiermit die öffent­liche Bekanntmachung.

Die Nutzungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten der unten angegebenen Gräber werden gebeten, ihrer Verpflichtung nachzukom­men und die Gräber herzurichten (Anbringen von Grabeinfassungen, Rie­ge der Bepflanzung etc.) und sich bei der Friedhofsverwaltung Montabaur (Frau Heidrich, Tel.: 02602/126-197) zu melden.

Es handelt sich um folgende Grabstätten, welche auch durch ein Hin­weisschild an der Grabstätte gekennzeichnet sind:

Name verstorben

Neurohr, Johann u. Elisabeth u. Irma.1927/1944/1969

Kretzer, Johann u. Sophie.1968/1969

Gerlach, Christina.1977

Dorsch, Therese.1977

Wiwjorra, Johanna.1976

Wurm, Gustav u. Adolphine.1948/1975

Schmelzer, Anna u. Wilhelm.1984/1965

Den Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstätten wird bis zum

31.12.2004 die Gelegenheit gegeben, die Grabstätte ordnungsgemäß her­zurichten und zu pflegen. Die Grabstätten, die bis zum Ablauf der genann­ten Frist nicht hergerichtet bzw. gepflegt sind und sich keine Angehörigen bei der Friedhofsverwaltung in Montabaur gemeldet haben, werden gern. § 34 Abs. 3 der Friedhofssatzung von Montabaur eingeebnet. Die vor­handenen Grabmale, Grabeinfassungen und -ausstattungen gehen ent­schädigungslos in das Eigentum der Stadt Montabaur über. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Friedhofsamt

Brennholz zur Selbstaufarbeitung aus dem Stadtwald Montabaur

Brennholz zur Selbstaufarbeitung kann auch in diesem Jahr wieder aus dem Stadtwald bezogen werden.

Angeboten wird:

1. Selbstaufarbeitung von Kronenholz im Waldbestand, Preis: 10,00/Rm ( Bedingungen: Vorliefern per Hand an die Rückegasse, Abfuhr mit Schlepper)