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Wochenblatt VG Montabaur
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus.Telefon: 06485/4455
.Fax: 06485/1830523
Die alte Linde kommt in die Jahre
Infoveranstaltung am Sonntag, 28.11.2004,10.30 Uhr
An der alten Linde im Wiesengrund, dem früheren Mittelpunkt unseres Dorfes, gehen die Jahrhunderte nicht spurlos vorbei. Die Stürme der letzten Jahre und des Sommers haben gezeigt, dass Handlungsbedarf besteht, um einerseits die Anwohner und Passanten gegen herabfallende Äste oder Windbruch zu schützen, andererseits aber auch Maßnahmen zum Erhalt der Linde notwendig sind.
Um eine solide Diskussionsbasis zu schaffen, wurde zunächst ein Gutachten zum derzeitigen Bestand bzw. der Beschaffenheit der Linde eingeholt. Dieses Gutachten ist nun gefertigt und wird in einer Infoveranstaltung am Sonntagmorgen, 28.11.2004, um 10.30 Uhr, an der Linde vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zur weiteren Vorgehensweise zu beteiligen.
Axel Braun, Ortsbürgermeister
Möchten Sie mal wieder das Tanzbein schwingen?!
Für alle Tanzpaare ab 30 besteht die Möglichkeit, einen Tanzkurs zum Auffrischen oder Erlernen in lockerer Atmosphäre zu belegen. Es werden ca. 5-6 Abende im Dorfgemeinschaftshaus angeboten, die im Januar/Februar nach der Fastnacht beginnen. Zur Planung melden sich Interessenten bitte bei Hiltrud Braun, Tel. 8696 oder Gerlinde Kuczera, Tel. 8323, an.
Nentershausen
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im Jugendheim, Rosenstraße
Tel./Fax: .06485/223
j*Y Wenn Sie einen Kuchen spenden möchten, bitte ab 13.30 Uhr in der Freiherr-vom-Stein-Halle abgeben!
Nu
Niedererbach
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
montags. von 19.00 bis 21.1
donnerstags. VOn 18.00 bis 20.I
Gemeindeverwaltung.•.Tel.: 064t
Ortsbürgermeister.Tel.: 06485/i5j|
Theaterfreunde Niedererbach 1976 e.V.
“Frau Holle"
Viel Schnee fällt am 21. und 28. November auf die Bühne dieTl freunde Niedererbach. In "Frau Holl", einem der bekanntesten und hI tionsreichsten Märchen der Gebrüder Grimm schlüpfen Erwachsene l\ der und Jugendliche unter der Regie von Josef Becker in die Figu 1 Märchenwelt.
Was kann uns besser auf die Advents- und Winterzeit einstimmena'ts» Märchenaufführung? Wer sich vor märchenhafter Kulisse gemeinsam* den ungleichen Schwestern Goldmarie (Ina Engelhardt) und Pecta (Corina Meudt) in die Welt der Frau Holle (Patricia Becker) entführen^ sich vom Tanz des Schneeflocken-Balletts (einstudiert von Julia Scu verzaubern lassen möchte, erhält Karten im Vorverkauf beim Back*** und Lebensmittelgeschäft Meudt in Niedererbach, Mittelstraße 8,H 06485-355. Eintrittskarten: Kinder bis 14 Jahre, 4 Euro, Erwachsene) Euro. Die Aufführungen finden statt am Sonntag, 21. und 28. Novi jeweils um 17.00 Uhr im Haus Erlenbach.
SV 1920 Niedererbach e.V.
1. Mannschaft
Auswärtsspiel am Sonntag. 21.11.2004, 14.30 Uhr, gegen die Spiel»| einigung Haiderbach/Deesen
2. Mannschaft
Heimspiel am Sonntag, 21.11.2004,12.30 Uhr gegen den JSV FreiracWI
Nomborn
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Telefon -* 5 . . 1800 Uhr bis 193CU, I
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Bücherei St. Kilian
Öffnungszeiten:
donnerstags, von 17.00 bis 18.00 Uhr Bekanntmachung
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das Umlegungsgebiet "Unter dem Sporte bar geworden e '^ e Nombom i8t mrt Ab,auf d ®s 10.11.2004 uiH
1997^/BGrm e ai o^t t2buch (®e u GB) bekannt gemacht am 27. k keit hiermit 10 def 9 e,, enden Fassung wird die Unanfecft
201 1 ?nna 9 emacht. Die Unanfechtbarkeit gilt mit AWaul
£u. 11 .2004 als bekannt gegeben.
der Veröffonth^h Wirkun S en die8er Bekanntmachung treten am Tag bisheriae Rechte* ® T Kraft Mii diesem Tag wird gemäß § 72 BauG
neuen Rechtszu^tendTse^.^ de " im Um,e9unflsplan ^
E^entümeMV^rtfh q 19 scb,ie ^ t 9*eichzeitig die Einweisung der Die ßlrS 868,12 der soften Grundstücke ein. bei den zurPwü des Grundbuches und des LiegenschaftskatasWs
Au dl ph! t d ' 96n Behörden veran,a ®ef- wonach die^mTiüFi 60 2um Umlegungsplan wird nochmals hingewie
d er BeLlt^ch m, T n08verze,chni8 festgesetzten GeldleisMf den Von der Pinfrl 09 der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGBW buches kann fhnl 60 ^ 9 einer öffen tlichen Last in Abteilung IldesGf von der VeÄ Sehen werden - *enn der Leistungspflichtige ^ GeldieisfunSfn nl 9e T, e,nde noch festzusetzenden Zahlungstenm lungsvereinhamnn 2ah * oder mtt dar Gemeinde ~
ungsverembarungen getroffen hat.

