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Wochenblatt VG Montabaur
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Als nächstes wird die bestehende K 114
das Bauwerk angeschlossen. Hierfür ist es e, t orc ^ rll ‘^’ d -J® t jm vom
sehen Neuhäusel und Einmündung in die L3 °2.. ,u ' ft d n nurchoanasveT- 22.11.2004 bis zum Ende des Jahres komplett für den Du chgangsve kehr zu sperren. Durch die Vollsperrung können die Anpassungsart)eiten in einem so kurzen Zeitraum durchgefuhrt werden, dar ^' t d ' e y® ^ der 114 noch in diesem Jahr unter Verkehr genommen werden kann M4 der Gemeinde, dem Kreis, der Polizei und den Verkehrsbetrieben wurde Vollsperrung abgestimmt. .. , „
Die Umleitung aus Richtung Hillscheid erfolgt ab der E,n ^ u ^ n 9 d ®. r K114 in die L 309 über die Landesstraße in Richtung Montabaur und wei ter über die B 49 nach Neuhäusel. , . ..
Aus Richtung Neuhäusel bzw. Kadenbach kommend wird der Vejehrmit Fahrziel Hillscheid ab der Kreuzung der K 114 mit der B 49 über die Bu desstraße Richtung Montabaur und dann weiter über die L 309 umgele^ tet. Die entsprechenden Umleitungen werden vor Ort ausgeschildert und sind auf dem nachfolgenden Bild ersichtlich.
Ortskundige Verkehrsteilnehmer können alternativ zur L 309 auch die K 113 über Simmern nach Neuhäusel nutzen.
Für Anlieger aus der Ortslage Neuhäusel ist die K 114 bis zum Friedhof freigegeben, aus Richtung Hillscheid besteht die Zufahrtsmöglichkeit bis zur Hüttenmühle.
Der Linienbusverkehr kann während der gesamten Zeit aufrecht erhalten bleiben, alle Haltestellen werden weiterhin angedient. Bedingt durch die Umleitung kann es jedoch zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Zusammen mit der Baufirma werden wir mit verstärktem Einsatz die Zeit der Vollsperrung so kurz wie möglich halten.
Wir bitten, die Verkehrsteilnehmer um Verständnis.
Landesbetrieb Straßen und Verkehr Koblenz
Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern
Augst-Schule Neuhäusel
Elternsprechtag
Am Freitag, 26.11.2004, findet in der Augst-Schule Neuhäusel der Eltem- sprechtag für das Schuljahr 2004/2005 statt.
An diesem Tag haben die Eltern in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr die Möglichkeit, sich über den Leistungsstand und die Arbeitshaltung ihrer Kinder zu informieren. Vereinbaren Sie bitte Gesprächstermine, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 09.00 bis 12.30 Uhr
(Vormittagssprechstunde)
dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon: 02620/8610, Fax: 02620/953774 E-Mail-Adresse: gemeinde@eitelbom.de Internet: www.eitelborn.de
Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn
(Altes Rathaus, Unterdorfstraße)
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelbom (für alle Einwohner der Augst-Gemeinden):
montags.von 15.00 bis 17.00 Uhr
mittwochs. V on 17.00 bis 19.00 Uhr
Jugendtreff “Underground X” in der Augst-Schule
Öffnungszeiten:
dienstags. . 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
donnerstags. . 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
1. Satzung zur Änderung der Satzung
der Ortsgemeinde Eitelborn
über das Friedhofs- und Bestattungswesen
vom 11.11.2004
Der Ortsgemeinderat von Eitelbom hat am 30.09.2004 aufqrund des 6 24 'c 61 ? d ®° rdnu . n 9 vion Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31 .01.1994 (GVBL S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 03.04.1983 (GVBI. S. 69) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird - § 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 06.01.2004 wird wie folgt geändert:
1. § 17 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
Umenwahlgrabstätten als Erdgräber sind Aschenstätten, für die auf Antran
ronrNMt aß9abe d « S A r S L 3 ein Nutzun 9 srecht für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Urnenwahlgrabstätten werden als Dop-
pelwahlg.abstälten^vergeben^ln einer^Umenwahlgrabs^^
zu 2 Urnen bestattet werden; in Ausnahmefällen kann eine r«»* ^ einer weiteren Urne zugelassen werden. Bezüglich der Nubnn ^ gerung gelten die Bestimmungen von Abs. 3. “ un 9sve^
2. § 17 Abs. 7 und 8 erhalten eine neue Bezifferung:
2.1 Der bisher nach Abs. 6 irrtümlich als (5) bezeichnete Absab
2.2 Der bisher im letzten Absatz des § 17 irrtümlich als (61
Absatz wird (8). IC ^
3. Als § 21 a wird neu eingefügt:
§ 21 a - Besondere Gestaltungsvorachrlften der Grabmale fr
Urnenerdbestattung r
Auf Grabstätten für Umenerdbestattung sind keine Grabmale sr™ Grabplatten 0,80 m x 0,60 m zulässig. Die Grabstätte muss n2 beinfassung 0,76 m x 0,56 m versehen werden. Die Gesamt!! 5 * Grabplatte und Grabeinfassung muss 0,12 m betragen.
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft 56337 Eitelbom. 11.11.2004 (S.) Blath. Ortsbüroem .•
Ortsgemeinde Eitelbom m
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfahir^ in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt a3 durch Gesetz vom M ^
22. Dezember 2003 (GVBI. S. 390) wird auf folgendes hingewiesen: I
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Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvoi dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande ge sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang 3 zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn v “
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die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die GeJ migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachuna der verletzt worden sind, oder v
vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss be» standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Form»' schritten gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konra 4 - Adenauer-Platz. Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sa* Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht 1 Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht so la? auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Vertetzu»’ geltend machen.
56337 Eitelbom. 11.11.2004 (S.) Blath. Ortsbürgemetif, |
Adventssingen mit kleinem Basar des Kirchenchores
am Sonntag, 28. November 2004 (1. Advent)
Sperrung des Kirmesplatzes Am übernächsten Sonntag, 28. November 2004 (1. Advent), führt der Ki chenchor Cäcilia Eitelbom, wie bereits in den zurückliegenden Jahren» Adventssingen mit Basar auf dem Dorfplatz (Kirmesplatz) am Bodenwef durch. Diese Veranstaltung erfreut sich nicht nur bei der heimischen Betü kerung, sondern auch weit darüber hinaus immer größer werdender Beliebtheit, zumal hier ausschließlich traditionell weihnachtliche AitU zum Kauf angeboten werden und es sich nicht wie vielerorts um er» Markt handelt, bei dem vorwiegend kommerzielle Interessen im Vordem grund stehen. Schlicht es ist ein kleiner Weihnachtsmarkt altherki eher Prägung, dessen Besuch sich insbesondere wegen seines Flat seiner Beschaulichkeit und Gemütlichkeit lohnt. Für Kurzweil (Adve# singen des Chores) und Gastlichkeit (diverse Getränke und Speisen se hen bereit) wird wie immer durch die Mitglieder des Kirchenchores w gesorgt. Wegen des Aufbaues der Verkaufsstände und der to schmückung des Dorfplatzes ist dieser ab Freitag, 26. November 200t, 10.00 Uhr, bis einschließlich Montag. 29. November 2004,14.00 gesperrt. Ich bitte die Fahrzeugführer, die ihre Pkw’s gewöhnlich dort abstellen, diese für den o.a. Zeitraum anderweitig ordnungsgemäß zu par ken. Für Ihr Entgegenkommen und Verständnis bedanke ich michau* im Namen des Kirchenchores sehr herzlich.
Norbert Blath, Bürgern reis*
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Westerwaldverein Eitelborn e.V.
“Hinauf zur Burg”
Unsere nächste und letzte Wanderung im Jahr 2004 führt uns durchWadl und Feld, über Berg und Tal rund um Grenzau.
Dauer; ca. 3,0 Stunden.
Termin: Sonntag, 21.11.2004; Treffpunkt: 13.00 Uhr auf dem Park der Augst-Schule, möglichst mit Pkw; Wanderführer: Ewald Marx Nicht vergessen:
Stammtisch wie immer am ersten Freitag jeden Monats, also am 03.12.2004, ab 19.30 Uhr im Wanderheim.
Jahrgang 1940 lädt zum Vorgespräch ein!
Wenn man 65 wird, ist das ein Grund, gemeinsam etwas zu unta men. Was, wann und wie soll in einer gemeinsamen Besprechunj erörtert bzw. diskutiert werden. ^
Zu diesem Gespräch sind alle Mitglieder des Jahrgangs 1940 ai Gemeinde für Freitag, 26.11.2004 ab 19.30 Uhr in die Gaststane sauer Hof herzlichst eingeladen. ^
Es bleibt zu wünschen, dass alle unseres Jahrgangs in Eitelbom, * an diesem gemeinsamen Vorhaben beteiligen wollen, dieser v folgen und an der Diskussion teilnehmenl

