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Wochenblatt VG Montabaur

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I Eitelborn

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Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 09.00 bis 12.30 Uhr

(Vormittagssprechstunde)

dienstags .von 18.00 bis 19.30 Uhr

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8610, Fax: 02620/953774 E-Mail-Adresse: gemeinde@eitelborn.de Internet: www.eitelborn.de

Bücherei-Info der Gemeindebücherei Eitelborn

(Altes Rathaus, Unterdorfstraße)

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Eitelborn (für alle Einwohner der

Augst-Gemeinden):

montags.von 15.00 bis 17.00 Uhr

mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

JugendtreffUnderground X in der Augst-Schule

Öffnungszeiten:

dienstags.von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

donnerstags .von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Anlage eines Urnengrabfeldes auf dem Fr, edhof

Die Notwendigkeit, auch weiterhin Urnenbestattungen zuzulassen, weil in der vorhandenen Urnenmauer nur noch 4 Gefache belegt werden können, veranlasste den Ortsgemeinderat in semer)ung- sten Sitzung vom 30.09.2004, sich mit der Thematik zu befassen. Bereits im Vorfeld hatten der Bau- und Verkehrsausschuss und der Dorfentwick- lunasausschuss in mehreren Sitzungen über künftige Umenbestattungen beraten und entsprechende Vorschläge unterbreitet. Dabei wurde sowohl der Gedanke, die Umenmauer zu erweitern (entweder auf der Rückseite oder aber der Anbau vonUrnenflügeln" an den Seitenteilen), als auch Möglichkeiten von Urnenerdbestattungen zu schaffen, diskutiert Vor­ausgegangen waren auch Besichtigungen verschiedener Friedhöfe im Verbandsgemeindebereich, um sich dort über die Art der Bestattung von Urnen zu informieren.

Eigentlicher Wunsch der übenwiegenden Mehrheit der Rats- und Aus­schussmitglieder war es, die architektonisch und optisch wunderschön wirkende Urnenmauer auf der Rückseite baugleich zu erweitern (was bereits bei der seinerzeitigen Planung Berücksichtigung fand), oder aber Anbauten an die vorhandenenUrnenflügel" zu realisieren. Entsprechen­de Planzeichnungen von Rats- und Ausschussmitglied Udo Knopp wur­den in den Sitzungen der Ausschüsse vorgestellt. Wunsch und Rejalität lassen sich aber oftmals nicht vereinbaren, gilt es doch, auch andere Über­legungen in künftige Investitionen einer Gebietskörperschaft mit einfließen zu lassen.

Insbesondere die finanzielle Situation der Gemeinde veranlasste die Man­datsträger, von einer Erweiterung der Umenmauer oder aber eines Anbau­es Abstand zu nehmen und andere Möglichkeiten der Umenbestattung auszuloten. Eine Investition im geschätzten sechsstelligen Eurobereich für eine neue Mauer, die zudem noch über den Kreditmarkt zu finanzie­ren ist, kann der Gemeindehaushalt weder jetzt, noch im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum verkraften. Wegen der angespannten Haus­haltslage bestünden zudem seitens der Kommunalaufsichtsbehörde erhebliche Bedenken gegen die Realisierung eines solchen Vorhabens. Nach den Vorgaben der Kreisverwaltung im Genehmigungsschreiben zum Haushalt 2004 und dem Finanzplan wurde nämlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ausgleich des Vermögenshaushalts durch eine Verminderung der Investitionen zu bewerkstelligen ist (beim Bau der Umenmauer handelt es sich um eine Investition, die diesem Haushalts­teil zuzuordnen ist).

Aber nicht nur der finanzielle, sondern auch der zeitliche Aspekt war für die Entscheidung des Rates, von einem Neu-/Erweiterungsbau Abstand zu nehmen, ausschlaggebend. Wie bereits eingangs erwähnt, stehen in der Umenmauer nur noch 4 Gefache zur Verfügung. Da der Wunsch nach Urnenbestattungen in der Vergangenheit stetig zugenommen hat und die Gemeinde auch weiterhin Urnenbestattungen zulassen möchte, musste daher kurzfristig reagiert werden.

Der Rat hat daher einvernehmlich (bei einer Enthaltung) beschlossen, auf dem Friedhof ein Urnenerdgrabfeld auszuweisen. Bei der Auswahfdes Standortes einigte man sich auf die Fläche hinter der Urnenmauer (alter Friedhofsteil; rechts neben den Einzelerdgrabstätten, auf dem schon 3 Erdbestattungen vorhanden sind). Der von der Verbandsgemeindever waltung und Ratsmitglied Udo Knopp angefertigte Gestaltungs- und Bele gungsplan sieht eine gleichmäßige Teilung dieser Fläche in 4 kleinere Fel der vor (s. nachfolgende Skizze). Je drei Felder sind für UmendooDel graber (Urnenwahlgrabstätten) und ein Feld für Urneneinzelgräber vor gesehen, wobei in den Urnendoppelgräbern zwei Urnen und in Ausnah metallen sogar drei Urnen beigesetzt werden können. Zwischen den Grab­stätten in der Horizontale ist ein Abstand von 0,35 m und in der Vertikale ein Abstand von 0,60 m vorgesehen, wobei diese Flächen als Grasbe wuchs ausgebildet bleiben. Die eigentliche Wegefläche (Kreuz) soll zu

einem späteren Zeitpunkt mitBesumer Kies" befestSgwTl ZZ Trennung dieses neuen Urnenfeldes von den vorhanCN ^

Trennung dieses neuen Umenteides von den vorhanda " Bi39! 5l! SarTls ' durch die Anlage eines Ruhebereiches mit Bank Sonnt

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Auf den Grabstätten selbst sind keine Grabmale (also steine, wie bei den Erdgräbem), sondern nur Grabplatten in toi 0,80 m x 0,60 m zulässig. Zudem muss die jeweilige Grabstätte:' Grabeinfassung von 0,76 m x 0,56 m versehen werden. Die Gi von Grabeinfassung und Grabplatte muss 0,12 m betragen sen die Hinterbliebenen von Verstorbenen, wie im übrigenaudil Bestattungen in Erdgräbem, die Kosten für GrabeinfassunjH platte tragen, allerdings besteht der Vorteil darin, dass wegen « r lieh geringeren Dimensionen der Umenerdgrabstätteauchwenf aufzuwenden sind. Außerdem ist auch die spätere Grabpflege zeit- und kostensparender als z.B. bei einem Erdgrab. Die" gebühren für die Umenerdgräber sind den bisher geltenden Umenbestattungen angeglichen, d.h., hierfür werden ke Gebühren erhoben. Die Beschriftung, Symbole etc. derGi den üblichen Gestaltungsvorschriften der geltenden Friedho sprechen. Weitere Einschränkungen in der Gestaltung der & wie z.B. Farbvorgebung etc. sollten nach übereinstimmender* des Rates nicht gemacht werden, was den Hinterbliebener des zu verwendenden Materials und der Farbauswahl ein»l ZurÄüf: Gestaltungsspielraum belässt. Sitzung

Die Gemeinde kann somit auch künftig (reine) U menbestattungj neten ui ten (eine Umenbestattung in Erdgräbem ist nach der Satzung»5 tag, 02 möglich), wobei zunächst einmal die 4 noch vorhandenen Gef» Umenmauer belegt werden. Ich denke, der Rat hat unter Ab*äjj Umstände und den realistischen Möglichkeiten eine richtige Voran

getroffen, auch wenn hier und da der Wunsch nach einer ne# 0 er fjj ec mauer geäußert wurde. Aber, wie bereits erwähnt, Anspruch biue,*tJif und Realität (Machbarkeit) klaffen oftmals weit auseinander^ yy J; ist der Rat nur dem Allgemeinwohl verpflichtet und hierzu gehon> ^ . die Steuer zahlenden Bürgerinnen und Bürger nicht mit teuren oderPrestige"-Objekten zu befrachten. ,

Gerne bin ich bereit, Interessierten die Planunterlagen zu T' i die gewünschten Auskünfte zu erteilen. un

Norbert Blath,

Eitelborner Vereine November 2004

Freita^os l7 2004 1866, Singen auf dem Fr,edh#!

Samstao ne 1 Westervv aldverein, Stammtisch

Sonntaa 07 11 W ®sterwaldverein, Familienabend in t"

Freitaa 9 i? n o«^ 04, Kath> Kirch ®hgemeinde, Tag des

Samstao 13 11 Mähnenverein . Feier zum Auftakt H- 1

Vereinslokal 1 Fitelbomer Karnevalsverein, Karne®

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