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|Wochenblatt VG Montabaur_

Lkanntmachung des Fundamtes

/Fortsetzung)

V h ,mäßigen Verlierer können sich bei der Verbands- Pjldeverwaltung Bürgerbüro Zimmer 101, Tel.

£>2/126123, 56410 Montabaur melden.

IWeihnachtsbaumaktion 2005

1" —— Wie in jedem Jahr, werden für die Fußgän­

gerzone und den Adventsschmuck der Stadt sowie der Stadtteile wieder geeigne­te Bäume gesucht. Interessenten, die in ihrem Garten einen entbehrlichen, gut gewachsenen Nadelbaum besitzen, kön- nen diesen als Adventsschmuck der Stadt IKntabaur zur Verfügung stellen. Die Auswahl der entspre­chenden Bäume erfolgt Ende Oktober 2005. Der Vorteil für Iden Gartenbesitzer besteht darin, dass der Baum im Falle I einer Eignung durch den städtischen Bauhof kostenfrei gefällt 1 und abgeholt wird. Die Bäume sollten jedoch nicht höher als | a 10 m und von allen Seiten ansehnlich sein. Angebote laeben Sie bitte ab bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vormittags unter Tel. 02602/101790, nachmittags Tel. 02602/126.345 oder per Mail an StadtBauhofMontabaur@gmx.de Wir hoffen auf eine rege Teilnahme und bedanken uns schon im Voraus.

Geschwindigkeitsüberwachung Inder Verbandsgemeinde Montabaur

ln der vergangenen Woche wurden im Verbandsgemeindegebiet eine Rei­he von Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

In dieser Woche möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Messungen in der Hauptstraße Niederelbert

Nr. 39/2005

Am Freitag, den 7. Oktober 2005, bleibt die Verwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen.

Unser Standesamt hat für Samstag, den 8. Oktober 2005, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Rufbereitschaftsdienst für die Aushändigung von Urkunden in Sterbefällen eingerichtet (*0151/12150324).

Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert:

(geänderte Öffnungszeiten)

Bitte beachten Sie:

Die Katzenhilfe Westerwald e.V. informiert

Am 24.09.2005 wurde uns eine getigert auf weiße Fundkatze (weiblich, kastriert, linkes Ohr: WW5##8) aus Niederelbert bei Montabaur gemel­det. Der Halter ist leider über Tasso (Europas größtem Haustierzentral­register) nicht ermittelbar. Wer vermisst das liebe Kätzchen, was auf ca. 1-2 Jahre geschätzt wird? Sachdienliche Hinweise bitte an die Katzenhil­fe Westerwald e.V. unter Tel. 02661/40982 (beste telefonische Erreich­barkeit von 6.00 bis 9.00 Uhr morgens) oder unter Tel. 0177/7889766 oder unter info @ katzenhilfe-westerwald.de

vorstellen.

Diese Straße darf mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden.

Insgesamt 153 Fahrzeuge wurden während der einstündigen Kontrolle gemessen.

Hier mussten Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 20 km/h festgestellt werden.

Innerhalb einer Stunde fuhren 8 Fahrzeuge bis zu 40 km/h, 10 Fahrzeu­ge bis zu 45 km/h und 5 Fahrzeuge wurden mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h gemessen.

Insgesamt 130 Verkehrsteilnehmer hielten die zulässige Höchstge­schwindigkeit ein.

Wir weisen darauf hin, dass in der kommenden Woche in den folgenden Bereichen der Verbandsgemeinde Montabaur mit Geschwindigkeitskon­trollen innerhalb geschlossener Ortschaften zu rechnen ist:

• Montabaur (einschließlich Stadtteile)

• Ahrbachgemeinden (Boden, Heiligenroth, Ruppach-Goldhausen)

• Augst (Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern)

• Buchfinkenland (Gackenbach, Horbach, Hübingen)

• Eisbachgemeinden (Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilber­scheid, Nentershausen, Niedererbach, Nomborn)

• Elbertgemeinden (Niederelbert, Oberelbert, Welschneudorf)

• Gelbachhöhen (Daubach, Holler, Stahlhofen, Untershausen)

Die Geschwindigkeitsüberwachung soll zur Verhütung von Unfällen, der [Minderung von Unfallfolgen und zu einem verkehrsgerechten und rück­sichtsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer beitragen, tontrollen sind insbesondere in den Ortsdurchfahrten, aber auch an son­nigen Gefahrenstellen in Gemeinde- und Stadtstraßen vorgesehen, und zwar tagsüber, abends und nachts, sowie am Wochenende und an Fei­ertagen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um eine den Vorschriften und den ört- fclien Verhältnissen angepasste Fahrweise, denn'überhöhte Geschwin­digkeit ist die Unfallursache Nr. 1. ftäandsgemeindeverwaltung Montabaur Wnungsamt

■Vorsicht bei der Innendämmung

luerade bei älteren Gebäuden lohnt sich eine nachträgliche Wärmedäm- pg, um Heizenergie zu sparen.

I J ne Außenwanddämmung bringt dabei den größeren Einspareffekt als lor? 6 nner *dämnnung. Sollte jedoch aus Gründen des Denkmalschutzes I ® r aus anderen Gründen nur eine Innendämmung in Frage kommen, Ir ® s ■ )ei i [ T1 ^ inl3au der Dämmung sehr sorgfältig gearbeitet werden. L s n darf Hämlich keine warme Raumluft hinter die Dämmkonstruktion gelan- leinB 7 ° nS ' ^ ommt es zur Wasserdampfausfall und Feuchteschäden. Ob L er dg dsa,z ^ c ^ e Dampfbremse einzubauen ist, muss im Einzelfall geklärt

tl" 9 ® m . an sonst noch beim Energiesparen im Haus achten sollte, rt der interessierte Verbraucher in einem persönlichen Gespräch mit Irischer Vo' e k erater der ^ er ^ raucherzentrale Rheinland-Pfalz nach tele-

;Sf mess P roto k°ll e des Schornsteinfegers und Baupläne des Hau- Der f 6n ln d ' e Energieberatung mitgebracht werden.

|SDr e rh n !, r9i !, berater 1131 am Donnerstag, 13.10.2005, von 15-18 Uhr Nerän-i v, in Montabaur in der Verbandsgemeindeverwaltung, Zim- Voranmeldung unter 02602/126-199 oder -0.

Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente

Ministerium: Neue Fahrzeugpapiere

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erhalten ab dem 1. Oktober 2005 ein neues Gesicht und eine neue Bezeichnung, denn zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Einführung der EU-harmonisierten Zulassungsdokumente. Das hat das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium mitgeteilt. Jede Kfz- Zulassungsbehörde stellt dann nur noch die neuen Zulassungsdokumente aus, und zwar die

Zulassungsbescheinigung Teil I, sie ersetzt den Fahrzeugschein,

und die

Zulassungsbescheinigung Teil II, sie ersetzt den Fahrzeugbrief. Alte Fahrzeugscheine und -briefe behalten zunächst ihre Gültigkeit bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Wechselt ein Fahrzeug ab 1. Oktober 2005 den Halter, müssen die neuen Zulassungsbeschei­nigungen Teil I und Teil II ausgestellt werden. Die Fahrzeugdokumente bilden eine Einheit, das heißt, ein Nebeneinander von “Alf und “Neu” wird es nicht geben. Ausgenommen sind zulassungsfreie Fahrzeuge.

Die neuen Zulassungsbescheinigungen und ihre Einträge sind besser gegen Fälschungen gesichert als die bisherigen Fahrzeugpapiere. Damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zur Eindämmung der Kraftfahrzeug­kriminalität leisten. Die Vordrucke bestehen aus einem einheitlichen Trä­germaterial, das mit diversen eingearbeiteten sowie drucktechnisch auf­gebrachten Sicherheitsmerkmalen angereichert ist. Insgesamt sind wegen der EU-einheitlichen Angaben in den neuen Fahrzeugdokumenten diver­se Einzeldaten anders dargestellt als in den derzeitigen Fahrzeugpapie­ren.. Auf der Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I sind die Codes aufgeführt, die Langtexte dazu befinden sich auf der Rückseite. Diese Aufteilung wird auch in anderen Mitgliedstaaten so vorgenommen und wird für das deutsche Dokument übernommen. Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeuges erforderlichen Einzeldaten sind aussch­ließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten.

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist im Format DIN A 4 ausgeführt und enthält lediglich die wichtigsten Fahrzeugdaten; alle Angaben sind auf der Vorderseite vorhanden. Statt bisher sechs können nur noch zwei Haltereintragungen erfolgen. Somit muss bereits bei der zweiten Umschreibung eines Fahrzeuges eine neue Zulassungsbeschei­nigung Teil II ausgestellt werden. Ersichtlich sind dann nur die Halter, die auf dem Dokument eingetragen sind und gegebenenfalls die “Anzahl” sämtlicher Halter. Der Käufer weiß also, aus wievielter Hand das gebrauchte Fahrzeug kommt. Angaben über ehemalige Fahrzeughalter gehen aber nicht verloren. Sie werden bereits seit Mitte 2003 im Zentra­len Fahrzeugregister gespeichert.

Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeuges der Fahrzeugschein durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen und die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt bzw. dieser durch Abschneiden der rechten unte­ren Ecke unbrauchbar gemacht. Künftig wird die Abmeldung auf dem Teil I der Zulassungsbescheinigung eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. Somit stehen dem Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung.

Durch die Einführung der neuen EU-Zulassungsdokumente sind bei den Zulassungsbehörden größere technische Umstellungen erforderlich. Wenn es deswegen zum Beginn zu etwas längeren Wartezeiten kommen wird, bittet das Ministerium um Verständnis.

Wichtiger Hinweis: Bitte bringen Sie ab 1. Oktober 2005 bei allen Anlie­gen den bisherigen Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein mit.