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37/2005
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Satzung
der Ortsgemeinde Oberelbert
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IwOrtsgerneinderat von Oberelbert hat in seiner Sit7imn ^
* '-unddes § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland dT 1 , 28 ' Juli 20 °5
^Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der Ä (Gern0 > in
l^unalabgabengesetzes (KAG) vom 20.6 1995 (ctwu I’ 7 und 8 de s
ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 2.3.2004 (GVRi ' I' S 2u,et2t
pe Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekam e 2 ° 2) die - 0| ' j| ( 9 wacht wird.
Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert über u ihren für das Friedhofs-und Bestattungswesen fÜf bun 9 von
2. Änderung) wie folgt geändert: 9 ® n om 1 - 10 -2001 wird
I|f Teil I (Bestattungsgebühren) erhält folgende Fassung l-Höhe der Gebühren assun 9-
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Bestattungsgebühren
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Bisher
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Neu
Erdbeisetzungen
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In Reihengrabstätten
Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
245,-
253,-
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Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahr
437,-
467,-
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In Wahlgrabstätten
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Erstbelegung
506,-
536-
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Zweitbelegung Maschineneinsatz
327,-
357,-
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Zweitbelegung Handschachtung
566,-
596,-
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Urnenbeisetzung
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Beisetzung im Reihen-o. Wahlgrab im Umenfeld
142,-
157,-
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Beisetzung im Reihen-o. Wahlgrab in denen bereits Erdbestattungen ruhen
87,-
102,-
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Beisetzung von Tod-und Fehlgeburten
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Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab erforderlich ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.
97,-
102,- j
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§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
56 412 Oberelbert Karl Jung, Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß §24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) Inder Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften fees Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2 vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht. Hatjemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung Saftend machen.
Oberelbert, 05.09.2005 (S.) Karl Jung, Ortsbürgermeister
Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert
zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und «stattungswesen vom 05.09.2005
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat am 28. Juli 2005 aufgrund des §24der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 3’ 1.1994 (GVBI. s. 153) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs 1 feBestattungsgesetzes (BestG) vom 3.4.1983 (GVBI. S. 69) die folgende , ung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
11
! Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert über das Friedhofs- und Bestat- wgswesen vom 20.1.1989 wird (als 1. Änderung) wie folgt geändert:
§11 Ruhezeit
§11 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
18 Ruhezeit bis zur Wiederbelegung einer Grabstätte beträgt jür Leichen 30 Jahre und
2 s ie [, Aschen (Urnen) 20 Jahre”.
■ 9 16 Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
!.! 8 Abs - 1 ef hält folgende Fassung: .
iL Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nut- & recht fü r die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeif) verliehen wird erden Erwerb wird eine Urkunde ausgestellt, die Beginn und E " ded ® s zuS 9Srechtes ent hält. Ein Anspruch auf die Verleihung eines Nut ysrechts an einer Wahlgrabstätte besteht nicht".
2.2 In § 16 Abs. 3 wird als Satz 2 folgender Satz eingefügt:
Eine Doppelwahlgrabstätte kann nur erworben werden, wenn beim Erwerb der Grabstätte der Verstorbene das 60. Lebensjahr vollendet hat”.
3. § 17 Abs. 3 erhält folgende Fassung
(3) “Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen zwei Urnen beigesetzt werden”.
§ 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Oberelben, 05.09.2005 (S.) Karl Jung
Onsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. April 2005 (GVBI. S. 98) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Oberelben, 05.09.2005 (S.) Karl Jung
Onsbürgermeister
Obst- und Gartenbauverein Oberelbert
10. Oktoberfest in Oberelbert - Samstag, 17.09.2005, in der Stelzenbachhalle
Fassanstich: 19.00 Uhr mit orig, bayer. Spezialitäten, Hefeweizen vom Fass Es spielt das Blasorchester Daubach, es lädt ein: Obst- und Gartenbauverein Oberelbert
Spende für Kinderspielplatz
Von den beiden Hauptverantwortlichen, Manuela Filipic und Vanessa Decker wurde der Erlös aus den beiden diesjährigen Pimpfe-Märkten in Höhe von 782,00 € als Spende für den Kinderspielplatz an die Ortsgemeinde überreicht. Mit dieser Spende soll im Frühjahr des nächsten Jahres eine Maßnahme auf dem Kinderspielplatz finanziert werden. Die Entscheidung über die Verwendung des Geldes wird in Absprache zwischen der Ortsgemeinde und den Spendern getroffen. Zur Zeit wird nach Ideen und Vorschlägen gesucht. Vorschläge sind willkommen. Ich bedanke mich insbesondere im Namen der Kinder, die zahlreich die Angebote unseres Spielplatzes nutzen, bei Frau Filipic und Frau Decker und allen, die bei der Organisation und Durchführung der Pimpfe-Märkte geholfen haben.
Karl Jung, Onsbürgermeister
Verlegung der Sprechstunde
Am Donnerstag, 15., 22. und 29.09. fällt die Sprechstunde auf Grund anderweitiger Termine aus und wird jeweils auf den folgenden Freitag von 18.00 bis 19.00 Uhr verlegt.
Ich bitte um Beachtung und Verständnis.
Karl Jung, Onsbürgermeister
Hallo, Senioren Oberelbert
und alle Freunde, die an unserer Fahrt ins Blaue teilnehmen.
Am Montag, 19.09.2005, um 9.30 Uhr geht es los. Abfahrt Oberelbert Dorfmitte 9.30 Uhr, Welschneudorf Brunnen 9.35 Uhr, Niederelbert Brunnen 9.40 Uhr. Wir hoffen, dass ihr alle gute Laune und schönes Wetter mitbringt.
MGV Liederkranz Oberelbert
Vorankündigung
Am Samstag, 24.09.2005, findet in der Bürgerhalle in Wirges ein Akkordeonorchesterkonzert mit unserer Beteiligung statt. Zum Besuch dieser Veranstaltung werden Fahrgemeinschaften gebildet.
Es wird nochmals eindringlich um vollzähliges und pünktliches Erscheinen bei den nächsten Gesangproben gebeten, da in diesem Jahr noch einige Auftritte des “MGV” anstehen!
Abt. Alte Herren
Unser nächstes Heimspiel gegen die AH-Mannschaft von Eisbachtal findet am Samstag, 17.09.2005, statt. Anstoß: 16.30 Uhr; Treffpunkt: 15.30 Uhr, da noch Punkte zu besprechen sind.
Achtung!
Am 24.09.2005 treten wir zum Rückspiel in Uttfeld gegen die Mannschaft der Krombacher Brauerei an. Abfahrt ist am 24.09.2005 um 13.00 Uhr am Dorfplatz. Der Unkostenbeitrag für die Busfahrt beträgt 5 Euro pro Person. Nach dem Spiel lassen wir den Tag in gemütlicher Runde gemeinsam mit unseren Sportfreunden aus Uttfeld ausklingen.

