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Wochenblatt VG Montabaur
Öffentl. Bekanntmachungen
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gemeinsam mit dem Bauausschuss des Verbandsgemeinderates Montabaur findet am Mittwoch, 14. September 2005 um 17.00 Uhr im Sitzungssaal Altbau im
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Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung
I. Haupt- und Finanzausschuss und Bauausschuss
1. Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Mittelrhein- Westenwald
2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
3. Antrag auf Ausweisung eines Wohnbaugebietes
4. Demografische Entwicklung - Maßnahmen zur Erhaltung der Ortskerne -
5. Verschiedenes. Bekanntgaben. Anfragen
II. Haupt- und Finanzausschuss
1. Nachwahl von Ausschussmitgliedern
2. Personalangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheit
4. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2004
5. Nachtragshaushaltsplan 2005
6. Auftragsvergabe Ing.-Leistungen Joseph-Kehrein-Schule
7. Auftragsvergabe Ing.-Leistungen Heinricb-Roth-Schule
8. Aufhebung der Hauptschule "Heinrich-Roth-Schule". Montabaur
9. Modellversuch “Duale Oberschule" Heinrich-Roth-Schule. Montabaur
10. Errichtung eines 10. Schuljahres an der Grund- und Hauptschule Waldschule Montabaur-Horressen
11. Neuordnung der zentralen und dezentralen offenen Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Montabaur
12. Partnerschaftsangelegenheit
13. Verschiedenes, Bekanntgaben. Anfragen
Montabaur. 6.09.2005 Edmund Schaaf, Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses am 14.09.2005 und des Werkausschusses finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 12.09.2005 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des
Rathauses, Neubau, Tel. 126-244
SPD: Dienstag, 13.09.2005, 18.30 Uhr, im Besprechungszim
mer des Rathauses, Neubau, Zi. 238, Tel. 126-243
FWG: Montag, 12.09.2005, 17.00 Uhr, im Rathaus Holler
B90/Grüne: Montag, 12.09.2005, 20.00 Uhr, bei Fraktionsvorsitzen
dem Dietmar Eisenhuth, Bergstr. 6, 56412 Holler FDP: Montag, 12.09.2005, 19.00 Uhr, bei Fraktionsvorsitzen
der Heike Hatzmann, Judengasse 6, 56410 Montabaur
Sitzung des Werkausschusses
Die nächste Sitzung des Werkausschusses findet statt am Donnerstag, 15. September 2005 um 17.00 Uhr.
Treffpunkt:
Baustelle des RÜB in Horressen auf dem Betriebshof der Spedition Diel, Westerwaldstraße.
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gesetzt (ca. um 17.30 Uhr).
Tagesordnung Nichtöffentliche Sitzung
Beginn: 17.00 Uhr
1. Besichtigung der Baustelle Regenüberlaufbecken Horress Westerwaldstraße Bericht des Vorsitzenden Erwerb eines Vermessungsgerätes
Aufnahme von Krediten durch die Verbandsgemeindewerke im V schaftsjahr 2005 Vergaben
5.1 Kanalerneuerung in Nentershausen: Koblenzer Straße, Un dorfstraße, In der Heck, In der Hasenbitze
5.2 Weitere, vorsorglich Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
Mit freundlichem Gruß Edmund Schaaf, Bürgermeis
Hinweis auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der Sitzung des Werkausschusses am 14.09.2005 det folgende Fraktionssitzung statt:
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CDU:
SPD:
FWG:
B90/Grüne:
FDP:
Montag, 12.09.2005 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal Rathauses, Neubau, Tel.126244
Dienstag, 13.09.2005, 18.30 Uhr im Besprechungs mer 238 des Rathauses, Neubau, Ebene 2, Tel. 12t Montag, 12.09.2005,17.00 Uhr, im Rathaus Holler Montag, 12.09.2005, 20.00 Uhr, bei Fraktionsvorsit dem Dietmar Eisenhuth, Bergstr. 6, 56412 Holler Montag, 12.09.2005, 19.00 Uhr, bei Fraktionsvorsit der Heike Hatzmann, Judengasse 6, 56412 Montab
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Wahlbekanntmachung
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am Sonntag, dem 18. September 2005 findet die Am b Wahl zum 16. Deutschen Bundestag s tatt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
r^oinrien Boden, Daubach, Gackenbach, Girod, ßü Die OrtsgemeuTd Heilbersche id, Heiligenroth, Holler, tewi hausen. Grounoi - Nentershaus en, Neuhäusel, Nie
dererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldha
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D,e J S vwahibenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis ,n d ®" Swfubersandt worden sind, sind der Wahlbezirk«
28.08.2005 ubes^ ^ ^ ^ WahlberechVigtezuwähte ^
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Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum'Tes Wahih 0161 wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist 0062111 Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Per« I ausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen S0,l i
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden 1 Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhäkh Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändiqt m Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimrrc Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen J Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Anaabed Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser t anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und reclitl von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnuni
2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die BezeichnurL der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,auchM ser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelaa senen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Krel für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)durefl ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeij tig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) dorej ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindei] tig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraum oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in derWe se gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnissesill Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohn| Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wal kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wal kreises oder
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b) durch Briefwahl teilnehmen, mpinrimfl Bbsfwahl wählen will, muss sich von der Verbandst w _ h ii.__^ a tun 9 einen amtlichen Stimmzettel, einen amtliche' fen i f cb ag f° wie einen amtlichen Wahlbriefumschlag besehe Wahi 1 .«,f e iüi' er l Wah,br ief mit dem Stimmzettel (im verschlösse™ tin a ®!. und dem unterschriebenen Wahlschein so recht?
riaccf w dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersend! hriof i fl ° 0rt s P ä,este ns am Wahltage bis 18 Uhr eingeht. Der Wall 6 ioriß/u? n u?u ch bei . der angegebenen Stelle abgegeben werden.,
c v .. Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal undnurpef fi mt - 1 ^! JS ü ben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Werunlr rügt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeifüh „„ r das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Ja! ren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 J .. A bs -1 und 3 des Strafgesetzbuches). ■
Montabaur, 01.09.2005 (S)
orbandsgemeindeverwaltung Montabaur
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V ^bandsgemeinl fl and ' Pfalz am 30 . 10.2005 P ns 9 err >einden BodM°n ta u aur ’ Landkreis Westerwaldkreis, legtijj
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