,yG Montabaur
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Nr. 33/2005
über den frühen Swing bis hin zu karibischen Klän-
Spe |und ziehen Minstrelnummern.
uS «, ab 11.00 Uhr bis 17 Uhr, Innenstadt,
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i"9 erZ0 . New Orleans. Brass Band-Parade durch die Innenstadt. infflu5 ' kW | e IS unter Türmen und Dächern die Brass-Parade durch die - r hmückte Fußgängerzone zieht, kann man New Orleans pur ]ne n gescnnnUgp Straßencaf6s un< j Kneipen laden zum Besuch ein.
’^fnAtmosphare kann man traditionellen Jazz genießen.
/ 0 <] ^«nREVEN HOT JAZZ wurde 1962 von Adrian von Saucken lie'SEATOWN & ^ jhr0 Mus|k gn st ,ibjid e nden Musikern des „gol-
jjiipdf' „ r | ent ieri und schon zu Zeiten der „Trad"-Welle früherer fflP’^fhJder hatte m den Orchestern von Louis Armstrong, Jelly rtprevoro ce Wl|hams und Fletcher Henderson. Ihre heutige ,rtorl nerationsubergreifende Besetzung steht in der Bandtradi- :he ; 9 ® n jne weitreichende musikalische Palette vom klassischen h b ' Stil bis zum (ruhen Swing. Als herausragende Ereignisse F ans jj’ 1982 zum Jazzfestival nach Sacramento, Kalifomien/USA
jSS« he '’ Goi,zunennen -
ler Jazzband
i, 15 Jahren bestehende Band hat inzwischen zahllose öffent- imer rt in jazzclubs und auf Stadtfesten gegeben. „Chicago Jazz aus zeichnen die sechs Bandmitglieder ihren Stil, eine Mischung aus ^ un j f re i improvisiertem Jazz. Sie spielt auch Hot Jazz schwarz - Sweißer Gruppen aus dem Chicago und New York der späten zwanzi- tre zu deren wichtigsten Vertretern King Oliver, Jelly RcHI Morton, Bix r Duke Ellington und Louis Armstrong gehören.
rjglage
ino Schräglage feierte im August 2003 ihren ersten Auftritt. Auf wrd tirer Besetzung ist sie in der Lage, vielfältig zu variieren Mit viel teHumor und Können schafft es die Band, ihre Spielfreude auch dem liu" nahezu bringen und es mitzureißen. Die Stilrichtung der Jazz- Hist zwischen Dixieland und Swing einzuordnen, jqla:? spielt mit Herz, Liebe und viel Musikalität.
Klag 27. August, 20.00 Uhr, Stadthalle Haus Mons Tabor dkonzert
/Huppertsberg + Witchcraft
Reichste Frauen-Jazzband Europas erspielte sich dieses Attribut nrknapp zwei Jahren. Das musikalische Konzept aus modernem, swin- nclei Mainstream, mitreißenden, bluesigen Grooves und ausdruckstar- julbetonten Balladen schlug bei Publikum und Presse gleichermaßen iDie lang-jährige Erfahrung der renommierten Musikermnen während el|sliengen Karrieren ist in |edem Ton zu hören, „sie wissen, was sie i ‘Gleichzeitig findet ein intensiver Austausch von Ideen auf der Büh- stah. und die Freude am Zusammenspiel zeigt sich in Mimik und Gestik. IJiblikum ist hautnah dabei, fasziniert von der Kraft der Interaktion, plbert Wrobel + Swing Society
ei Wrobels Swing Society ist zweifelsohne eme der führenden europäi- BiSwingbands Sie spielt in der klassischen Smallband-Besetzung mit "Tpfige- Rhythmus-gruppe und einem Blasinstrument. Der Sound der gSociety wird geprägt durch das kraftvolle, brillante und ausdrucksstar- jel des Bandleaders Engelbert Wrobel. einem der renommiertesten in? und Hotjazz-Klarinettisten- und Saxophonisten Europas. Schon l ieno seines klassischen Klarinettenstudiums war er Mitglied der ‘Rod » sHot Rve”, mit der er zwischen 1986 bis 1989 durch ganz Europa d^bis er im Jahr 1989 seine eigene Band, die “Swing Society“ gründete, fee" Wrobel spielte in seiner Karriere schon mit vielen Wettstars des Zjtum Beispiel Clark Terry, Harry “Sweets” Edison, Louis Bellson, Doc lia" Chris Barber, Oscar Klein, Charty Antolini, Greetje Kauffeld.... tntag. 28. August, 11.00 Uhr, Schloss Montabaur n-Air-Frühschoppenkonzert Im Schlosshof antik und ein jazziges Frühschoppenkonzert mit Speisen und »nken im Schlosshof. pptones
pamptones sind sechs Musiker aus Köln und Umgebung, die seit Preten und sich der Musik aus New Orleans und Umgebung ver- LT ni n ‘ ® es P'®K w ' f d eine Mischung aus Zydeco, New Orleans “atftfi 6S r7 0X ^ ex und Rock'n’Roll. Die Songs kommen von Buck- iheK 7a°h Dr n 0hn ’ Pro,essor Longhair, Hank Williams, den Neville - zacnary Richard und vielen anderen; darüber hinaus bietet die
hrh n S . S6, Trommeln. Akkordeons, Waschbrett, Saxophone «ch eine tolle Musik, die viel Spaß macht.
TOpreise:
toin S , am f! 9 und Sonn,a 9 je 18 € Vorverkauf. 20 € Abendkasse
5nfo? VeranStal,Ungen) 45 € torbuero-montabaur.de
^ufssteilen 6 Montabaur .Tel.: 02602/9979484
% i^ ur .02602/9979484
Rat haus. Montabaur.02602/5333
^aidR^eoK- 9 ’ ^ lon,abaur .02602/160440
fe yExDre« R bUr . 0, Mon,a baur.02602/931313
flott n ® ea,e Me| cher, Montabaur.02602/917770
^'Kart B nhT aye . r ‘ Ransba ch Baumbach .02623/2366
We t rt de h S ’ Neuwied .02622/94711
Öffentl. Bekanntmachungen
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Ortsgemeinden Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmem, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf sowie für die Wahlbezirke der Stadt Montabaur werden in der Zeit von Montag, 29. August 2005, bis Freitag, 2. September 2005 während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag, 29.08.2005 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag, 30.08.2005 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch, 31.08.2005 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag, 01.09.2005 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag, 02.09.2005 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Konrad- Adenauer-Platz 8, Zimmer 101 (Bürgerbüro), 56410 Montabaur für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän- digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom Montag 29. August 2005 bis, spätestens am Freitag, 2. September 2005, bis 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zimmer 101 (Bürgerbüro), 56410 Montabaur, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum
28. August 2005
eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunteriagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 206 Montabaur durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder
durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1. ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er sich am Wahltage während der Wahizeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, wenn er seine Wohnung ab dem 15. August 2005 in einen anderen Wahlbezirk
• innerhalb der Gemeinde
• außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt,
wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann;
5.2. ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist
auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 28. August 2005) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 2. September 2005) versäumt hat, wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten
b)
c)
b)
c)

