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Nr. 32/2005

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und Türen isolieren

pichte Fenster und Türen sind ei­nwahre Heizkostenfalle. Wärme nn zum Beispiel durch einen alt unter der Haustür oder durch dhafte Fensterisolierungen ent­liehen

bald Sie eine undichte Stelle nuten, sollten Sie sofort die Ur- icheaufspüren. Hierbei sind die

Dichtungen der Fenster und Türen sowie die Rahmen und Gläser zu prüfen. Wenn es zieht, muss das aber nicht immer an der Dichtung liegen. Sind Türen oder Fenster verzogen, dann genügt es meist, die Scharniere und Griffe nach­zuspannen. -cf-

e iarmes Heizöl schone mik und Umwelt

lungsexperten empfehlen den Ersatz neuen Heizölsorte.

J Die deutsche Mineralölwirtschaft Wetet seit einiger Zeit eine neue Hei- Hqualität an:Heizöl EL schwe- 7" Es zeichnet sich durch Jyich geringere Emissionen aus d verspricht zudem Vorteile für Jj Heizbetrieb. Obwohl das TMelarme Heizöl speziell für die Forderungen von Öl-Brenn- Jr an 'agen entwickelt wurde, W es seine Vorzüge auch in pPentionellen Ölheizkesseln. Des- empfehlen führende Heiz-

Ftehersteller, Fachhandwerk,

Fnstemfeger und Mineralöl- f Verwendung von r zu rf 6 l arm ?T Heizö1 - Di ® nahe- ! von u tQ ?r S ^ eie Verbrennung ^ü^olELschwefelarm- lässt

eine gleichbleibend hohe Ener­gieausnutzung erwarten. Das spart Heizkosten, reduziert den War­tungsaufwand und erhöht die Le­bensdauer der Heiztechnik. Zu­dem werden die Schadstoffemis­sionen auf ein Minimum reduziert, auch in puncto Schwefeldioxid (SO?). Denn der Schwefelgehalt der neuen Sorte liegt maximal bei 0,005 Prozent und damit auf dem Niveau von Erdgas. Aufgrund des Herstellungsverfahrens weist das schwefelarme Heizöl überdies kaum Eigengeruch auf. Diese gu­ten Eigenschaften der neuen DIN- genormten Heizölqualität können nicht nur in Öl-Brennwertgeräten, sondern auch in Niedertempera­turkesseln genutzt werden, -cf-

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'?setzliche Verordnungen aschucz

Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung werden zusammengeführt: in der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) Zu den vorrangigen energiepoli­tischen Zielen in der BRD gehören die Ressourcenschonung und die Energieeinsparung. Dazu wird die EnEV, durch die der Niedrigener­giehausstandard und niedrige E- nergiekennzahlen für den Woh­nungsbestand eingeführt werden sollen, einen bedeutenden Beitrag leisten. Die EnEV wird Höchstwerte für den Einsatz an Primärenergie (Jahres-Primärenergiebedarf) fest­legen, der zur Deckung des Jah­resbedarfs an Heizwärme und Warmwasser notwendig ist. Damit wird eine Bewertung des Ver­brauchs energetischer Ressourcen und den damit verbundenen CO?- Emissionen vorgenommen. Zur Er­mittlung des Primärenergiebedarfs ist es notwendig, neben den Ge­

bäudeeigenschaften zusätzlich die Anlagentechnik und den einge­setzten Energieträger zu berück­sichtigen. Mit der EnEV werden die beiden bisherigen Verord­nungen, die Wärmeschutzverord­nung und die Heizungsanlagen­verordnung, zu einer einzigen Ver­ordnung zusammengeführt. Da­bei ist die EnEV mehr als die Sum­me der beiden Einzelverordnun­gen, da nunmehr auch die ener­getischen Eigenschaften der ge­samten Anlagentechnik qualitativ bewertet werden. Die Berücksich­tigung des Einflusses der Gebäu­deplanung als auch der Anlagen­planung auf den Primärenergie­bedarf von Gebäuden ermöglicht eine sinnvolle Kombination von Wärmedämmmaßnahmen und energieeffizienter Anlagentechnik unter ökologischen und ökonomi­schen Gesichtspunkten, -cf-