,. VG Montabaur
Nr. 32/2005
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P im Umlegungsverfahren und Aufforderung zur el " 9t !von Rechten
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» |du o ng B !"eB sind im Umlegungsverfahren Beteiligte:
'rp§ 48 n ^ erc jer im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
* f 9 entu nfls im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung hab n!IhLn einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück ^ nR m 6 as Grundstück belastenden Recht, r!"her eines nicht im Grundbuch eingetragenen 1 hts an dem Grundstück oder an einem das Grundstück bela-
l^chTmitdem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück, Slichen Rechts, das zum Erwerb, Besitz oder zur Nutzung
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Verhältnisse) des Grundstücks berechtigt lr den Verpflichteten in der Nutzung des Grundstücks beschränkt,
,.Jrtsaemeinde Niederelbert.
4 üif q bezeichnten Personen werden zu dem Zeitpunkt Beteiligte, Anmeldung ihres Rechts dem Umlegungsausschuss zugeht. Äneldung kann bis zur Beschlussfassung über den Umlegungsplan "5J S 1 BauGB) erfolgen.
r Zweifel an einem angemeldeten Recht, wird der Umlegungs- ie t .. derri Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftma- ^ines Rechts setzen Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis IUn9 bhaftmachung seines Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. Bi Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber , e iiiqura am Umlegungsverfahren berechtigen, sind binnen eines ll 7s nach der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem nqsausschuss anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf nesTdonats angemeldet oder nach Ablauf der durch den Umlegungs- ° u; gesetzten Frist glaubhaft gemacht, muss der Berechtigte die ige'r Verhandlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen, der Umlegungsausschuss dies bestimmt.
*abe r eines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Beten m am Umlegungsverfahren berechtigt, muss die Wirkung eines vor lÄneldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten las- ienlie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch diese Bekannt- - iun: zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Wechselt die Person eines igte während des Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnach- Kindas Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt irgangs des Rechts befindet (§ 49 BauGB). le bestehende Pachtverhältnisse sollen zum Ende des laufenden h e: aufgelöst bzw. von den Verpächtern gekündigt werden; ifa e müssen Eigentümer verpachteter Grundstücke eventuell finarv ichteile gegen sich gelten lassen, wenn Pachtverhältnisse durch legungsstelle aufgelöst werden müssen, iigungs- und Veränderungssperre |U§ 51 BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbe- ises bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umle- ilans (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher imigirg des Umlegungsausschusses ndstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über [echte an einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abge- e r werden, durch die einem anderen ein Recht, zum Erwerb, zur mc oder Bebauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils ein- iumt wird,
lasten begründet, geändert oder aufgehoben werden, liehe Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertsteilesonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden, Wilgenehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wert- “emee bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigemde Änderungen ier Anlagen vorgenommen werden,
[fimigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anla- ”htet oder geändert werden.
die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt wor- Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher aus- %rühr^ Un ^ wer< ^ en von der Verfügungs- und Veränderungssperre
jlchäftsstelle des Umlegungsausschusses chäftsstelle des Umlegungsausschusses ist beim Vermessungsasteramt Westerburg, Außenstelle.’Koblenzer Straße 15. 56410 Da - r eingerichtet, ereitende Maßnahmen
j* uft r ra9 ! en der zuständigen Behörden ist gemäß § 209 BauGB zur PmenriacDu. on ihnen nach diesam Gesetzbuch zu treffenden Maß- pkezubetr t ein ^ er ^ um< ’ alle dem Verfahren unterworfenen Gründliche Arho?» 6n ’ Um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder en aus2 uführen, Beginn und Umfang der vorbereitenden •, e e Werden rechtzeitig bekannt gegeben.
L !. U " 9 von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis undburh 6 ^ 6 'j hn ! s uncl die Bestandskarte, in denen der Nachweis lnasnohif* Un * e 9 ensc haftskatasters für alle Grundstücke des . Verbanric au, 9 e,ührt ist - Hegen vom 29.08.2005 bis 28.09.2005 [Platz 8, 5641 n ^[HeirKteverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- rtlic'h au s Mon ‘ a baur, Zimmer 220, während der Dienststunden
[kanntgabe
^annt 6 aeoo^! <anntmachuri 9 9'*t am Tage nach der Veröffentlichung
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Umlegungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westerburg, Außenstelle, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei dem vorstehend genannten Vermessungs- und Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 05.08.2005 (DS) Martina Hasselmann
gezeichnet Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Musikalische Früherziehung
Im September wird in Niederelbert ein neuer Kurs in Musikalischer Früherziehung im Gesangverein Hoffnung angeboten; er ist hauptsächlich gedacht für Vorschulkinder aus Niederelbert und den Nachbargemeinden, die voraussichtlich im Sommer 2007 eingeschult werden. Für alle interessierten Eltern findet am Mittwoch, 17.08.2005, um 20.00 Uhr ein Info- Abend in den Räumlichkeiten des Kindergartens St. Antonius in Niederelbert statt, der über die Inhalte und Organisation der Musikalischen Früherziehung Auskunft geben soll. Um vorzeitig die Anzahl der Interessenten überschauen zu können, melden Sie sich bitte bei Maria Frink (Tel. 0261/1339554 oder maria.frink@gmx.de).
Jahrgang 1964/65
Wir treffen uns am Sonntag, 14.08.2005, um 17.00 Uhr am Rathausplatz in Niederelbert.
Wir sind auf den 40. Geburtstag von Ilona eingeladen.
Oberelbert
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung, Tel.02608/595
Fax: .02608/9449805
E-Mail: gemeinde@oberelbert.de
Ortsbürgermeister, Tel.: .02608/1499
Vermietung der Stelzenbachhalle:
Jürgen Mans, Stelzebach-Stubb.944603
Aufstellen des Kirmesbaumes
Auf Grund der Beisetzung von Altbürgermeister Oswald Weyand wird der Kirmesbaum nicht wie angekündigt am Freitag sondern erst am Samstag ab 14.00 Uhr aufgestellt.
Ansonsten findet das Programm der Kirmes wie an anderer Stelle angekündigt unverändert statt.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
Nachruf!
Die Ortsgemeinde Oberelbert nimmt Abschied von Altbürgermeister
Oswald Weyand.
Herr Weyand war in der Zeit von 1968 bis 1989 Ortsbürgermeister und hat in dieser Zeit viele auch heute noch ortsprägende Projekte auf den Weg gebracht und erfolgreich abgeschlossen. Beispielhaft sind für diesen Zeitraum die Gründung der Verbandsgemeinde, die Flurbereinigung, der Ausbau zahlreicher Ortsstraßen und die Schaffung der zentralen Sportanlage mit Kinderspielplatz zu nennen. Diese und zahlreiche andere Maßnahmen haben unseren Ort geprägt und sind auch heute noch wichtige Grundlagen für eine intakte Dorfgemeinschaft.
In Anerkennung dieser und weiterer ehrenamtlicher Tätigkeiten wurde ihm im Jahre 1996 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Die Ortsgemeinde Oberelbert spricht ihm Dank und Anerkennung aus und wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner gesamten Familie.
Im Namen der Ortsgemeinde Oberelbert Karl Jung,
Ortsbürgermeister
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Kirmes in Oberelbert
Liebe Oberelberterinnen, liebe Oberelberter, am kommenden Wochenende feiern wir unsere diesjährige Kirmes. Auch in diesem Jahr haben die Kirmeswirte • die Familie Mans und das Team der “Stelzebach-Stubb” - für ein tolles Kirmesprogramm gesorgt und für die Kinder und Jugendlichen ist wie seit vielen Jahren die Schaustellerfamilie Pfeiffer mit ihren Geschäften da.

