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Nr. 30/2005

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Hung des BebauungsplanesStruthfeld der _jemeinde Eitelborn

Spmeute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen §3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) jbmemd^Mt von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 20.07.2005 den Ufstaefasst. den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes «knerneut für die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. Die irten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit [M 2005 - 09.09.2005 (einschließlich) bei der Verbandsgemein- jng Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8, HOHöntabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und |rom 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, don- _jon 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags n 08 > 00 lJhr bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. lungei können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever- (Bntabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Tei- Sch oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. ibereic 1 ' ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze.

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25 . 07.2005

Norbert Blath, Ortsbürgermeister

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Eitelborn

and Rhe ' nland veranstaltet in diesem Jahr erstmalig ein eineMifaHL. er anderen Art. Bei diesem Turnier handelt es sich Ü Herr^ eaKOnkurrenz- Eine Mannschaft besteht aus zwei Damen und zwei M&Ih e n Ple T we . rden zwei Damen-Einzel, zwei Herren-Einzel in der io üer a ^ itelborn hat für diesen Wettbewerb eine Mann­in in der w 3sse A (Mannschaftsspieler) gemeldet. Folgende Spiele Itelbor Ä d , eauS9etra 9 en: Sonntag, 31.07.2005, ab 14.00 Uhr: BodendJ -rr:!: ahnstein ; Sonntag, 07.08.2005, ab 14.00 Uhr: TC

t An ril u Eltelborn ; am 13.08.2005, wird die Endrunde aus- :hen |mspieltag (31.07.2005) sind zwei Plätze für den i wiariir 6 nel3 9esperrt - nach Ende des Turnieres ist die Ten- w eder wie gewohnt bespielbar.

Badezimmer im Gemeindewald Eitelborn entsorgt

ln der Nähe des Schützenhauses in der Gemarkung Eitelborn haben Umweltfrevler eine Badewanne, Fliesen / marmorierte Steinplatten sowie weitere von einer Badezimmerrenovierung stammenden Abfälle wider­rechtlich entsorgt.

Möglicherweise könnten die Steinplatten auf die Herkunft der Abfälle schließen lassen. Es handelt sich um marmorierte beigefarbene Stein­platten. Diese könnten Teile einer Treppe oder eines Treppenabsatzes gewesen sein. Damit diesen Umweltsünderndas Handwerk gelegt wird und deren Vergehen mit einer angemessenen Geldbuße geahndet wer­den kann, bittet Eric Schäck vom Umweltamt der Kreisverwaltung und zuständig für denwilden Müll um zweckdienliche Hinweise aus der Bevölkerung.

Herr Schäck nimmt Ihren Anruf unter der Telefonnummer 02602/124-568 entgegen.

Norbert Blath, Ortsbürgermeister

Verkehrssituation Erlenweg und Struthweg

Vor wenigen Tagen wurden sowohl der Erlenweg als auch der Struthweg als gemeindliche Wirtschaftswege durch entsprechende Beschilderung für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Nach der derzeit gültigen Verkehrsregelung sind sowohl der land- und forstwirtschaftliche Verkehr als auch die Zufahrt zu den öffentlichen Ein­richtungen und das Radfahren zugelassen.

In den letzten Tagen wird vermehrt Beschwerde darüber geführt, dass Spaziergänger, Nordic Walker, Eltern mit spielenden Kindern und ande­re Fußgänger auf den Wirtschaftswegen den zulässigen Fahrzeugver­kehr bewusst behindern und provokativ die Durchfahrt blockieren.

Die Entscheidung, wer zum zulässigen Anliegerverkehr zählt, liegt nicht bei den Fußgängern oder einigen selbsternanntenAufpassern.

Im Interesse ihrer eigenen Sicherheit werden alle Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme und verantwortungsbewusstes Verkehrs­verhalten gebeten.

Auch auf einem Wirtschaftsweg mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gel­ten die Regelungen der Straßenverkehrsordnung, insbesondere die des § 1, nach dem jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Alle Benutzer der gemeindlichen Wirtschaftswege werden um fairen und sicheren Umgang miteinander gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Ordnungsamt -

Termine der Eitelborner Vereine im Monat August 2005

Freitag, 05.08.: Westerwaldverein: Stammtisch im Wanderheim; 11. - 15.08.: Kath. Kirchengemeinde: Weltjugendtag (20 Jugendliche in unse­rer Gemeinde); Sonntag, 14.08.: Westenwald:Das Kannenbäckerland - Wanderung zwischen Hilgert, Alsbach und Hundsdorf; 19. - 22.08.: Zivil­gemeinde/Kirchengemeinde, Kirchweihfest; Samstag, 20.08.2005: Ver­kehrsverein: Tagestour

Fundsache

Bei der Gemeindeverwaltung wurden zwei Fahrräder abgegeben, die auf einem Privatgrundstück in der Triftstraßeabgestellf wurden. Vermutlich wurden diese irgendwo entwendet.

Die Fundsachen können von den rechtmäßigen Eigentümern gegen glaubhaften Eigentumsnachweis beim gemeindlichen Bauhof imErlen­weg (hinter dem Friedhof) abgeholt werden. Bitte kurz vorher Termin ver­einbaren unter folgender Telefon-Nr.: 0160/ 978 638 26 oder 0160/ 978 637 78.

Norbert Blath, Bürgermeister

SG Eitelborn/Neuhäusel

1. Mannschaft

Am Freitag, 29.07.2005, SG Eitelborn/Neuhäusel - Rudi-Krug-Elf (ehe­malige SG-Spieler), Spielbeginn: 19.00 Uhr auf der Nörr.