Nr. 27/2005
^ 27/ 200sk c henblatt VGMontabaur
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[jrechstunde des Ortsbürgermeisters
nnerstags...von 18.00 bis 19 30 i ihr
■meindeverwaltung, Tel..... 0 S /595
gMaf gemeinde@oberelbert.de 02608/9449805
isbürgermeister, Tel.: . 02ßn«/i4iao
rmietung der Stelzenbachhalle: u^boa/1499
■gen Mans, Stelzebach-Stubb. 944603
Irkehrsbeeinträchtigungen in der Ortsdurchfahrt
[derzeit vom 11.07.2005 bis 1 5.07.2005 kommt es in der Örtert,, rt (Hauptstraße), bedingt durch Straßenreparaturarbeften ' ■rsbeeinträchtigungen. ln diesem Zusammenhang wird die Bushaitl le in der Ortsmitte am Donnerstag, 14.07.2005, aufgehoben undfn 5er jstraße im Emmundungsbereich Brunnenstraße/Südstraße Jnl atzhaltestelle eingerichtet. Damit die Linienbusse die HartesteMp in h jstraße anfahren können, werden in den Straßen St^straßi w^^ ße und Südstraße Halteverbotszeichen aufgestellt straße ’ Wald ’ bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer «?irh a, hi ö kehrssituation einzustellen und um Beachtung defßelchHderun?^ bandsgemeindeverwaltung Montabaur ^scmiaerung.
Inungsamt
jugrundstück in Oberelbert zu verkaufen
[Ortsgemeinde Oberelbert veräußert das aus dem Lageplan ersichtli- ' Grundstück “Im Flürchen 47”, Flur 4, Flurstücke 176 und 177, 981 | Der Kaufpreis beträgt 60.000 Euro inklusive Erschließungskosten, iressenten wenden sich bitte bis 31.07.2005 schriftlich an die Ortsge- nde Oberelbert, Herrn Ortsbürgermeister Jung, 56412 Oberelbert, oder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Liegenschaften, 56410 itabaur.
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verein Oberelbert
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mstag, 09.07.2005, findet unsere '^J^uÄ^portlerhei ien statt. Wir treffen uns wie immer um 14.00 u samsta
Ibert. Genau dort treffen wir uns auch wie nj er sir
09.2005, um 14.00 Uhr zur ersten Stunde ach . e 1 aden mitz
tn'alle Kinder zwischen 2, 5 und 6 Jahren herzlich 9
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Alte Herren
Am Samstag, 09.07.2005, tragen wir unser nächstes Spiel gegen die AH- Mannschaft Eisbachtal aus. Anstoß 16.30 Uhr in Großholbach; Treffpunkt 15.45 Uhr am Sportlerheim
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Welschneudorf
—
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax 02608/204
In dringenden Fällen.Tel. und Fax 02608/810
Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Tel. 02608/202
Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Flotter.Tel. 06439/7710
Öffnungszeiten der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei
dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
2. Satzung
der Ortsgemeinde Welschneudorf
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 29.06.2005
Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat am 14.06.2005 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Flheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 02.03.2004 (GVBI. S. 202) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§1
Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf vom 16.10.2001 wird (als 2. Änderung) wie folgt geändert:
§ 4 erhält folgende Fassung:
§4
Höhe der Gebühren I. Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1 in Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum
vollendeten 5. Lebensjahr.263,00 €
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres.517,00 €
1.2 in Wahlgrabstätten
1.2.1 Erstbelegung Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres.587,00 €
1.2.2 Zweitbelegung Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres.536,50 €
1.3 Urnenbeisetzungen
1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten
im Umenfeld.167,00 €
1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits
Erdbestattete ruhen.102,00 €
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden ..99,00 €
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen
aus Erdgräbern.99,00 €
3. Wiederbeisetzurig
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und
anmeldepflichtige Totgeburten.56,00 €
1.2 für Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres.288,00 €
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte

