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Nr. 27/2005

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[jrechstunde des Ortsbürgermeisters

nnerstags...von 18.00 bis 19 30 i ihr

■meindeverwaltung, Tel..... 0 S /595

gMaf gemeinde@oberelbert.de 02608/9449805

isbürgermeister, Tel.: . 02ßn«/i4iao

rmietung der Stelzenbachhalle: u^boa/1499

■gen Mans, Stelzebach-Stubb. 944603

Irkehrsbeeinträchtigungen in der Ortsdurchfahrt

[derzeit vom 11.07.2005 bis 1 5.07.2005 kommt es in der Örtert,, rt (Hauptstraße), bedingt durch Straßenreparaturarbeften ' ■rsbeeinträchtigungen. ln diesem Zusammenhang wird die Bushaitl le in der Ortsmitte am Donnerstag, 14.07.2005, aufgehoben undfn 5er jstraße im Emmundungsbereich Brunnenstraße/Südstraße Jnl atzhaltestelle eingerichtet. Damit die Linienbusse die HartesteMp in h jstraße anfahren können, werden in den Straßen St^straßi w^^ ße und Südstraße Halteverbotszeichen aufgestellt straße ’ Wald ’ bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer «?irh a, hi ö kehrssituation einzustellen und um Beachtung defßelchHderun?^ bandsgemeindeverwaltung Montabaur ^scmiaerung.

Inungsamt

jugrundstück in Oberelbert zu verkaufen

[Ortsgemeinde Oberelbert veräußert das aus dem Lageplan ersichtli- ' Grundstück “Im Flürchen 47”, Flur 4, Flurstücke 176 und 177, 981 | Der Kaufpreis beträgt 60.000 Euro inklusive Erschließungskosten, iressenten wenden sich bitte bis 31.07.2005 schriftlich an die Ortsge- nde Oberelbert, Herrn Ortsbürgermeister Jung, 56412 Oberelbert, oder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Liegenschaften, 56410 itabaur.

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verein Oberelbert

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mstag, 09.07.2005, findet unsere '^J^uÄ^portlerhei ien statt. Wir treffen uns wie immer um 14.00 u samsta

Ibert. Genau dort treffen wir uns auch wie nj er sir

09.2005, um 14.00 Uhr zur ersten Stunde ach . e 1 aden mitz

tn'alle Kinder zwischen 2, 5 und 6 Jahren herzlich 9

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Alte Herren

Am Samstag, 09.07.2005, tragen wir unser nächstes Spiel gegen die AH- Mannschaft Eisbachtal aus. Anstoß 16.30 Uhr in Großholbach; Treffpunkt 15.45 Uhr am Sportlerheim

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Welschneudorf

—

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

dienstags.von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Gemeindeverwaltung.Tel. und Fax 02608/204

In dringenden Fällen.Tel. und Fax 02608/810

Vermietung Grillplatz, Wilhelm Eberth.Tel. 02608/202

Vermietung Kurfürstenhalle, Helmut Flotter.Tel. 06439/7710

Öffnungszeiten der KÖB - Katholisch öffentliche Bücherei

dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr

2. Satzung

der Ortsgemeinde Welschneudorf

zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom 29.06.2005

Der Ortsgemeinderat von Welschneudorf hat am 14.06.2005 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Flheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) sowie der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabga­bengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. 175), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 02.03.2004 (GVBI. S. 202) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§1

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf vom 16.10.2001 wird (als 2. Änderung) wie folgt geändert:

§ 4 erhält folgende Fassung:

§4

Höhe der Gebühren I. Bestattungsgebühren

1. Erdbeisetzungen

1.1 in Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum

vollendeten 5. Lebensjahr.263,00 €

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres.517,00 €

1.2 in Wahlgrabstätten

1.2.1 Erstbelegung Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres.587,00 €

1.2.2 Zweitbelegung Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres.536,50 €

1.3 Urnenbeisetzungen

1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten

im Umenfeld.167,00 €

1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten, in denen bereits

Erdbestattete ruhen.102,00 €

1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten

1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschrif­ten kein besonderes Grab notwendig ist oder personen­standsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden ..99,00 €

II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen

1. Ausbettung von Leichen

Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerb­liche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

2. Ausbettung von Urnen

2.1 Ausbettung von Urnen

aus Erdgräbern.99,00 €

3. Wiederbeisetzurig

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.

III. Nutzungsgebühren - Rechte an Grabstätten

1. Erwerb des Nutzungsrechtes an Reihengrabstätten

1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und

anmeldepflichtige Totgeburten.56,00 €

1.2 für Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres.288,00 €

1.3 als Urnen-Erdgrabstätte