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Nr. 27/2005

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imevatsverein Neijheiseler Baljatscher

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l,adun9 i ta Mitnlieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung la c d n 7 05 um 20 00 Uhr ins Vereinslokal Thüringer Hof ein.

L wnNnrr Tod 1) endgültige Entscheidung über Termin und Ziel der J es ° ra 'Tanpstour Top 2) Vorbereitung zu unserem Geburtstag 1x11 a a nraanisation der Sonderveranstaltung am 05.11.05 Information für unsere Gäste, Freunde und Gönner des Vereins: - ab Ko im Jubiläumsjahr lautet “Mit den Baljatschern auf dem Traum- V’ Am 05 11 05 findet im St. Anna Haus unsere Geburtstagsfeier statt. 'Idem offiziellen Teil starten wir eine Party in Form eines Oldieabends, ieres wird noch bekanntgegeben.

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jrechstunden des Ortsbürgermeisters

. .von 18.00 bis 20.00 Uhr

.nach Vereinbarung

fcrv . 02620/8614

ibüraermeister privat:.02620/9203-0 od. -14

jlax .02620/9203-22

irmietung der Schutzhütte durch R. Schupp.02620/2320

entliehe Bekanntmachung über die Einberufung

er Ersatzperson in den Ortsgemeinderat mmern

45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Rainer Dämgen hat durch seinen Wegzug aus der Ortsgemeinde Sim- sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates verloren (§ 18 Abs. [*v. m. Abs. 3 GemO). Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch lältniswahl. Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die len zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz G) wird hiermit als Nachfolgerin die nächste noch nicht berufene rberin mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der FBG Brigitte Kindel, Schlossstraße 45, 56337 Simmern len Ortsgemeinderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit | § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 A öffentlich bekanntgemacht.

7 Simmern, 04.07.2005 (S.) Jörg Haseneier

Ortsbürgermeister

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lücherei Simmern

erstes VÄfcL*. Öffnungszeit: Jeden Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr. n Sportpl

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Die Ausleihe ist für 3 Wochen kostenlos.

Verkehrsregelung am “Gelbachtag”

(10. Juli 2005, 9-18 Uhr)

Der Gelbachtag mit der damit verbundenen Vollsperrung der Landes­straße 313/ 325 bringt für die Bewohner die zwischenzeitlich gewohnten Änderungen der Verkehrssituation mit sich, die Möglichkeiten zur An- und Abfahrt sind durch die Veranstaltung eingeschränkt.

Mit freundlicher Genehmigung durch die Forstbehörde und die Forstre­viere können die Anwohner für unabweisbar notwendige Fahrten von und zum Wohnort vorhandene Wege benutzen. Wegen des Ausbauzustan­des und der geringen Fahrbahnbreiten sind die o.g. Wege nicht als Umlei­tungsstrecken anzusehen, sondern als Notzuwegung für unabweisbare Fahrten. (z.B. von und zur Arbeitsstätte, Urlaubsfahrten, usw.); bei der Benutzung sollte besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden, auf Fahr­bahnunebenheiten, Begegnungsverkehr, Fußgänger und nicht zuletzt auf Wild ist besonders zu achten. Angepaßte (niedrige !) Fahrtgeschwindig­keit ist einzuhalten.

Die Veranstaltung endet um 18.00 Uhr, die Aufhebung der Vollsperrung erst nach Freigabe der Strecke durch die Polizei frühestens um 18.30 Uhr.

Kirchähr

Die An- und Abfahrt ist nur über den sog. ‘Totenweg” nach Gackenbach möglich.

Dies

Die Anbindung erfolgt über die K 20 in Richtung Holzappel und die L 325 (Hübinger Straße) in Richtung Hübingen / Gackenbach. Wer an diesem Tag während der Veranstaltung Dies verlassen will, stellt ein Fahrzeug in den o.g. Straßen hinter dem Sperrpunkt ab. Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt -

Hallo Brennholz - Selbstwerber

Wer sein selbst aufgearbeitetes Brennholz noch nicht bezahlt hat, kann dies am Freitag, 08.07.2005, zwischen 17.00 und 19.00 Uhr bei mir im Büro, Westerwaldstraße 15 in Horbach nachholen.

M. Henkes, Revierförster

Gackenbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

freitags.

im Gemeindehaus, Im Wiesengrund 1

Telefon Gemeindehaus.

Fax Gemeindehaus.

E-Mail Gemeindehaus:.

Privatanschrift: Halfterweg 16

Telefon privat.

Fax privat.

E-Mail:.

.von 19.00 bis 20.00 Uhr

.06439/1764

.06439/909362

.og-gackenbach @ t-online .de

.06439/900990

.06439/900968

Ulrich.Weidenfeller@t-online.de

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bis 19.31 bis 19.31

f 1982 Simmern e.V.

enspiele an Wochenende

snde Medenspiele tragen unsere Mannschaften am Wochenende aus: ag, 08.07.2005: Bambini: TC Eitelbom - TC Simmern, 15.00 Uhr Btag, 09.07.2005: Jugend weiblich: TC Simmern - TC Bad Ems, 9.00 Uhr pag, 10.07.2005: Herren: TC Eitelborn - TC Simmern, 9.00 Uhr; Her- : TC Simmern - TC Mallendarer Berg, 9.00 Uhr hauer sind zu allen Spielen herzlich willkommen.

Ab dem 1.8.2005 wird die jährliche Messung an den Feuerungsanlagen in der Ortsgemeinde Simmern durchgeführt.

Bei Terminwunsch bitte melden.

Helmut Behncke

Bez.-Schornsteinfegermeister

Juchaczstr. 17 • 56203 Höhr-Grenzhausen Telefon: 0 26 24 - 95 26 56, Fax: 95 26 57

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Erstes Treffen der Gackenbacher Jugendlichen im neuen Jugendraum Hallo liebe Jugendliche,

es ist soweit: Euer neuer Jugendraum im Gemeindehaus ist fertig, mit dem Jugendtreff kann es nunmehr losgehen. Ich darf Euch alle, die 14- 20jährigen Jugendlichen aus Dies, Gackenbach und Kirchähr, im Namen des Jugendvorstands herzlich zum ersten Treffen am Freitag, 15. Juli 2005, 20 Uhr, in den Jugendraum einladen.

Bei diesem ersten Treffen wollen wir gemeinsam über die Nutzung des Jugendraumes, die Hausordnung, die Öffnungszeiten und verschiedene andere Dinge sprechen.

Wir, Jugendvorstand und Ortsbürgermeister, würden uns über Euer Kom­men sehr freuen. Schaut doch bitte einmal vorbei!

Hans Ulrich Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Straßenreinigungspflicht zum Zweiten!

Muss der erhobene Zeigefinger sein?

Erst vor wenigen Tagen habe ich an gleicher Stelle an die bestehende Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer innerhalb der bebau­ten Ortslage erinnert. Genau der Personenkreis, an den die Bitte, auf mehr Sauberkeit zu achten, gerichtet war, hat wohl das damalige Wochenblatt nicht gelesen oder fühlt sich nicht angesprochen.

Ich wiederhole daher noch einmal meine Bitte und verweise insoweit aus­drücklich auf die bestehende Straßenreinigungssatzung:

Die Straßenreinigungspflicht umfasst insbesondere das wöchentliche Säu­bern der Gehwege, Bürgersteige und Straßenrinnen, die an das jeweili­ge Grundstück, unabhängig an welcher Grundstücksseite, angrenzen. Auch Fußwege und Treppenanlagen gehören dazu. Unter Säubern ist hierbei die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und son­stigem Unrat jeder Art zu verstehen.

Die Straßenreinigungspflicht obliegt den Eigentümern derjenigen bebau­ten oder unbebauten Grundstücke, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen.