iVG Montabaur
i „tiiche Bekanntmachung 1 0“ ».Ltzunq der Ortsgemeinde Heilberscheid
JjjSSSoi vom 18.12.2000
1 nrf^aemeinderat hat auf GrundI der §§ 95 ff. der Gemeindeordnunq i Inland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach
I je vom 11
Nr. 51/52/2000
lü " hmidunq durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehör- Genehrrugw y -GO hjermjt bekannt gemacht wird:
(jevom 11J4 '
S 1 .....ohditcnlan für das Haushaltsjahr 2001 wird im
SSshaushalt
! Z r Einnahme auf.809.000,00 DM
Ausgabe auf.809.000,00 DM
igenshaushalt
1 Tr Einnahme auf.238.000,00 DM
3 Ausgabe auf.238.000,00 DM
festgesetzt.
!j!werden festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite auf..
I ' der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung auf.-
|ie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1 Grundsteuer
a ) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A).269 v.H.
Wfür die Grundstücke (Grundsteuer B).317 v.H.
2 Gewerbesteuer.320 v.H.
DieHundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ehalten werden:
jürden ersten Hund.36,00 DM
für den zweiten Hund.54,00 DM
für jeden weiteren Hund.72,00 DM
IL
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 2001 werden keine Bedenken erhoben.
[ 55410 Montabaur, 11. 12.2000 Im Auftrag
[ Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gez. Meckel
Jt 1 kl. 029/901.10
I Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.2000 bis 08.01.2001 ! bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8 , 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Montabaur, 18.12.2000 (S.) Braun, Ortsbürgermeister
Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid III.
5 Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann such nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
Nentershausen
W
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die festgesetzten Geldleistungen werden fällig.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Nentershausen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 19.12.2000 (Siegel) Reichling, Vorsitzende
des Umlegungsausschusses
Zum Jahresausklang ...
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Weihnachtsfeiertage - als Tage der Besinnung gedacht - und der bevorstehende Jahreswechsel geben uns wieder Gelegenheit mit Ruhe und Abstand auf das zu Ende gehende „sogenannte Millennium-Jahr" zurückzublicken.
Eine Aufzählung der in der Gemeinde vollzogenen sichtbaren Veränderungen und Planungen möchte ich mir an dieser Stelle ersparen, weil diese jedem von Euch bekannt sind.
Nur einen Schwerpunkt spreche ich an, der sich wie ein roter Faden durch das abgelaufene Jahr gezogen hat - die Belästigung durch den Verkehr mit der ICE-Neubaustrecke. Hier konnte, davon bin ich überzeugt, durch viele Gespräche und Verhandlungen mit Unterstützung der Verbandsgemeinde und den Parteien, für die meisten der Betroffenen eine zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Denken wir weiter positiv nach dem Motto des Schlagers „Es geht alles vorüber, es geht alles vorbei". Noch gut ein Jahr, dann haben wir den „ Lästigen Wurm" des Baustellen verkehrs nicht mehr in unserer Gemeinde, davon kann nach dem jetzigen Kenntnisstand ausgegangen werden.
Ziehen wir weiter an einem Strang, denn das nächste Großprojekt steht im Jahre 2001 an. - Der Ausbau des Neubaugebietes „Im Hasenacker". Hier werden ca. 65 Bauplätze erschlossen, wovon die Ortsgemeinde ca. 40 % in ihrem Besitz hat. Der Ortsgemeinderat entscheidet über die Vergabe im Einzel fall. Hierbei werden primär persönliche Notwendigkeiten berücksichtigt. Ich möchte darauf hinweisen, dass kein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Bauplatzes besteht.
Von dieser Stelle danke ich allen Freiwilligen, die sich zum Wohle unserer Gemeinde engagiert haben.
Euer Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Keine Sprechstunde
ln der Woche vom 25.12.2000 bis 29.12.2000 findet keine Sprechstunde statt. Ich bitte um Beachtung und Kenntnisnahme.
Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister
Wählergruppe Ortseifen
Wie bereits bei unserem letzten Treffen besprochen, treffen wir uns am Mittwoch, 27.12.2000,13.30 Uhr am Gasthaus Ohly zu einer Wanderung zum Jahresabschluss.
Wenn jemand verhindert sein sollte, bitte ich um telefonische Nachricht.
Gründung eines Kinderchores in Nentershausen
Der MGV “Eintracht” Nentershausen will im März kommenden Jahres einen Kinderchor gründen. Angesprochen sind alle am Singen interessierten Kinder vom 3. Schuljahr an aus Nentershausen und den Nachbardörfern. Die Leitung wird der Chorleiter der “Eintracht”, Hubertus Weimer, übernehmen.
Nähern Informationen erfolaen zu gegebener Zeit an dieser Stelle.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Wwochs von.17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
vtl. Änderungen bitte ich dem Aushang am Bürgermeisteramt zu ent- neh men. Telefon und Fax.„.06485/223
Gemeindeverwaltung Nentershausen Umlegungsausschuss - Bekanntmachung
mlegungsplan Umlegungsgebiet “Im Hasenacke
Kn o??i®9 un 9 s Pl an „1. Vorwegnahme der Entscheidung“ v< Nentor^K 00 für das Umlegungsgebiet „Im Hasenacker” der Gemein r 0 ausen ist am 19-12.2000 unanfechtbar geworden. sunnT § d 1 Bau gesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fi die P^ er ^känntmächung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) w anfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Nentershäuser Badminton-Club NBC e.V.
Jahreshauptversammlung
Hiermit laden wir alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 12.01.2001, um 19.30 Uhr in die Pizzeria Calabria ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1 .Vorsitzenden, 2. Jahresbericht des Vorstandes, 3. Kassenbericht der Kassiererin, 4. Tätigkeitsbericht der Schriftführerin, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahlen des gesamten Vorstandes, 8. Wahl von zwei Kassenprüfern, 9. Verschiedenes Hinweis
Am Samstag, 13.01.2001, beginnt wieder das Badmintontraining. Trainingszeiten für Erwachsene und Schüler/Jugendliche samstags von 15.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Weitere Infos für Neueinsteiger bei: 06485/18138 oder 06485/4772

