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Montabaur

Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungausschuss -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das UmlegungsgebietVerlängerte Südstraße der Stadt Montabaur ist am 05.12.2000 unanfechtbar geworden. Von der Unanfechtbarkeit sind die Ordnungsnummern 25 und 28 bezüglich der Höhe des Ausgleichsbetrages ausgenommen.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fas­sung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die festgesetzten Geldleistungen werden fällig.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig wer­den. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zah­lungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch

vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt einge­gangen ist.

Montabaur, 11.12.2000 (Siegel) Reichling

Vorsitzender des Umlegungsausschusses

Stadtrat tagte am 09.11.2000

Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt! Montabaur für das Haushaltsjahr 2000

Einstimmig beschloss der Stadtrat den Nachtragshaushaltsplan derStadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2000.

Durch den Nachtragshaushaltsplan erhöhen sich die Ansätze des Ver­waltungshaushaltes von 28.092.000 DM um 202.000 DM auf 28.294.00t DM und die Ansätze des Vermögenshaushaltes verringern sich voi 8.767.000 DM um 995.000 DM auf 7.772.000 DM. Der Gesamtbetrag dei Kredite wurde neu festgesetzt von bisher 1.440.000,00 DM auf 0,00DM. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde von bisher 1.520.000,00 DM um 370.000,00 DM auf 1.890.000,00 DM erhöht." 1 Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden nicht geändert. Gleichzeitig wurde das dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte geän-j derte Investitionsprogramm für die Jahre 1999 - 2003 beschlossen. J Richtlinien der Stadt Montabaur über die Gewährung von Zuschüs­sen zu Seniorenfahrten und Seniorenfreizeiten Der Stadtrat beschloss mit Stimmenmehrheit dieRichtlinien der Sladl Montabaur über die Gewährung von Zuschüssen zu Seniorenfahrten und Seniorenfreizeiten in der vorgelegten Form. Diese werden noch geson­dert im Wochenblatt veröffentlicht. .

Die Richtlinien treten zum 1. Januar 2001 in Kraft. Bezüglich der Rege-j lung in Euro (o) treten die Richtlinien am 1. Januar 2002 in Kraft. Änderung des BebauungsplanesAltstadt II

Mehrheitlich beschloss der Stadtrat, den BebauungsplanAltstadt II" zjj ändern. Er stimmte dem Entwurf zur Änderung, einschl. Begründung um textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, in der vorgelegten Formen Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt dass die Planänderungsunterlagen für die Dauer eines Monats bei der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden können.

Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Trä­ger öffentlicher Belange einzuleiten.

Gleichzeitig wurde von der CDU-Fraktion beantragt, das Büro Deilmanr als Beratungsunternehmen mit einer Stellungnahme in diesem Plan fahren zu beteiligen. Der Antrag hatte jedoch wegen Stimmengleic bei der Abstimmung keinen Erfolg. ,

Einlegung eines Widerspruchs gegen eine vom Kreisverwaltun j erteilte Baugenehmigung «

- Antrag der SPD-Fraktion -

Von der SPD-Fraktion wurde beantragt, Widerspruch vor demW rechtsausschuss gegen eine Entscheidung der Kreisverwal 9 Westerwaldkreises im Rahmen einer Baugenehmigung im Be . Z(J .

plangebietIn den Fichten -Auf der Trift in Montabaur-Elgendoje

egen; insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kreis das g liehe Einvernehmen in dieser Angelegenheit nicht hergestellt Antrag wurde jedoch mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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