r>s-.
:**•
KSt*
Wochenblatt VG Montabaur
FESTIVAL
-Ül^^OOoli'ocüe 1101 ''
l
untf
Samstag 23. Del. 00 Haus Oer lugend Montabaur
19.30 Uhr
rftectsierer
Montabaur
Stadtverwaltung Montabaur - Umlegungausschuss -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Verlängerte Südstraße” der Stadt Montabaur ist am 05.12.2000 unanfechtbar geworden. Von der Unanfechtbarkeit sind die Ordnungsnummern 25 und 28 bezüglich der Höhe des Ausgleichsbetrages ausgenommen.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekannt gegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die festgesetzten Geldleistungen werden fällig.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Auf die Erläuterungen zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch
vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, 11.12.2000 (Siegel) Reichling
Vorsitzender des Umlegungsausschusses
Stadtrat tagte am 09.11.2000
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt! Montabaur für das Haushaltsjahr 2000
Einstimmig beschloss der Stadtrat den Nachtragshaushaltsplan derStadt Montabaur für das Haushaltsjahr 2000.
Durch den Nachtragshaushaltsplan erhöhen sich die Ansätze des Verwaltungshaushaltes von 28.092.000 DM um 202.000 DM auf 28.294.00t DM und die Ansätze des Vermögenshaushaltes verringern sich voi 8.767.000 DM um 995.000 DM auf 7.772.000 DM. Der Gesamtbetrag dei Kredite wurde neu festgesetzt von bisher 1.440.000,00 DM auf 0,00DM. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde von bisher 1.520.000,00 DM um 370.000,00 DM auf 1.890.000,00 DM erhöht."’ 1 Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden nicht geändert. Gleichzeitig wurde das dem Nachtragshaushaltsplan beigefügte geän-j derte Investitionsprogramm für die Jahre 1999 - 2003 beschlossen. J Richtlinien der Stadt Montabaur über die Gewährung von Zuschüssen zu Seniorenfahrten und Seniorenfreizeiten Der Stadtrat beschloss mit Stimmenmehrheit die “Richtlinien der Sladl Montabaur über die Gewährung von Zuschüssen zu Seniorenfahrten und Seniorenfreizeiten’’ in der vorgelegten Form. Diese werden noch gesondert im Wochenblatt veröffentlicht. .
Die Richtlinien treten zum 1. Januar 2001 in Kraft. Bezüglich der Rege-j lung in Euro (o) treten die Richtlinien am 1. Januar 2002 in Kraft. Änderung des Bebauungsplanes “Altstadt II”
Mehrheitlich beschloss der Stadtrat, den Bebauungsplan “Altstadt II" zjj ändern. Er stimmte dem Entwurf zur Änderung, einschl. Begründung um textlichen und zeichnerischen Festsetzungen, in der vorgelegten Formen Die vorgezogene Bürgerbeteiligung wird in der Form durchgeführt dass die Planänderungsunterlagen für die Dauer eines Monats bei der Bauverwaltung der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden können.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Gleichzeitig wurde von der CDU-Fraktion beantragt, das Büro Deilmanr als Beratungsunternehmen mit einer Stellungnahme in diesem Plan fahren zu beteiligen. Der Antrag hatte jedoch wegen Stimmengleic bei der Abstimmung keinen Erfolg. ,
Einlegung eines Widerspruchs gegen eine vom Kreisverwaltun j erteilte Baugenehmigung «
- Antrag der SPD-Fraktion - ■
Von der SPD-Fraktion wurde beantragt, Widerspruch vor demW rechtsausschuss gegen eine Entscheidung der Kreisverwal 9 Westerwaldkreises im Rahmen einer Baugenehmigung im Be . Z(J .
plangebiet “In den Fichten -Auf der Trift” in Montabaur-Elgendoje
egen; insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kreis das g liehe Einvernehmen in dieser Angelegenheit nicht hergestellt Antrag wurde jedoch mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
KG Heil
jlairimtis 1
JW121-T2- 1
La
l/i diesem n.rec
L flauen
Schus
(in kommt
neifolgenc I,Bürbach
■drecken v 1
2. Nur am jterfOun
Saitabßf
#5,10 lenheim si feilere Inl
Verein f Ortsgru
in Sonnte Bähnchen’ mziieh eii [»Tagest
Gelbact
Eitersdi
taSamst Weihn b Anschli fitsfeiei
Fteiwilli
linder, wi
Wahre
piigeWu
Inerderakt
Festlich
Abschli
tammii
isAbschli Jubiläums 16.30 Uhr teilenden
[sprechen i fcehnki jmann), der ' las Vi (Präsentiert Der I Iftteri. [
Meere Wt 'Wnshei
’^Geträi
läse
fei
i
1ÄH

