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Wochenblatt VG Montabaur

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Hedwig Born feiert ihren 102. Geburtstag

Am Sonntag, 10.12.2000, feiert Hedwig Born bei guter Ge ^ u .^ h ®'

102. Geburtstag. Im Namen der Bevölkerung gratuliere ich ihr d<ar a sten Einwohnerin unserer Gemeinde, sehr herzlich und wu das neue Lebensjahr weiterhin alles Gute, Gesundheit, G u . P ches Wohlergehen und dazu Gottes Segen.

Willi Müller. Ortsbürgermeister

Filmbestellung von Almabtrieb

Vom diesjährigen Almabtrieb wurde ein Videofilm gedreht. Diesen kann man bei Magret Seifert. Telefon: 16866 oder bei Rosemarie Hu ing , Telefon: 17673. bestellen. Der Film kostet 30,00 DM.

Willi Müller. Ortsbürgermeister

Niederelbert

GrundschuleAm Hähnchen

Anmeldung der Schulneulinge

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2001/2002 findet am

Donnerstag, 14.12.2000, um 15.00 Uhr für die Kinder aus Niederel­bert und Untershausen und um 15.45 Uhr für die Kinder aus Holler

in der Grundschule Niederelbert statt.

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2001 das sechste Lebensjahr vollenden, müs­sen angemeldet werden. Kinder, die vom 01.07.2001 bis zum 31 12.2001 das sechste Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden.

Bei der Anmeldung - bitte in Begleitung des Kindes - ist die Geburtsur­kunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen.

Karl Jung. Schulleiter

Chorkonzert der Extra-Klasse in Niederelbert

Vom 17.12. bis 18.12. wird der KinderchorCAMPANELLA" aus Olo- moucTTschechien in Niederelbert zu Gast sein und am Sonntag. 17.12.. um 17.00 Uhr gemeinsam mit den Niederelberter Dorfspatzen und den Sparrow Sisters in der PfarrkircheSt. Josef" ein Konzert geben. Dieser Chor, der wegen seiner überragenden Ergebnisse auf internationalen Chorwettbewerben und Festivals zu den besten Kinderchören der Welt gehört, ist zum zweiten Mal in Niederelbert und auch diesmal wieder in Niederelberter Familien untergebracht. Allen Gastfamilien ein herzliches Dankeschön!

Nachdem in den vergangenen Jahren Gastchöre aus Bulgarien. USA. Frankreich und der Ukraine in unserer schönen Kirche auftragen, darf man sich diesmal freuen auf anspruchsvolle Chormusik verschiedener Epo­chen: auch eine Reihe internationaler Weihnachtslieder gehört zum Reper­toire dieses renommierten Kinderchores.

Eintrittskarten gibt es an der Abendkasse (ab 16.30 Uhr) zum Preis von 10.00 DM und im Vorverkauf bei allen Sängerinnen und Sängern. Der Erlös dieses Konzertes kommt den tschechischen Gästen zugute.

Hallo IhrFidelen Hühner

Der närrische Abend anläßlich unseres 25-jährigen Möhnenjubiläums war ein voller Erfolg. Darum laden wir Euch alle am 12.12.2000 um 19.30 Uhr zu einer internen Feier in dieFohr-Pils-Stube ein. Für unsere Planung ist eine Anmeldung dringend notwendig. Gebt uns so schnell wie möglich, spätestens bis zum Wochenende Bescheid! Elke: 4379 und Hanni: 5446.

Karnevalverein Eiwerter Gickel e.V.

Die nächste Aktivenversammlung finde am 11.12.2000 im Vereinslokal statt. Gruppen bitte mindestens einen Vertreter entsenden.

Wer Spaß an der Freud und an Fasnacht hat und evtl, einen Vortrag an den Kappensitzungen bringen will, ist ebenfalls herzlich eingeladen. Wir treffen uns um 20.00 Uhr.

SV Blau-Weiß Niederelbert

Gymnastikgruppe von Silke und Steffi

Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am 11.12.2000 ab 20.00 Uhr im Restaurant Classic in Montabaur statt. Wir freuen uns über eine reqe Teilnahme. y

Bambini-Weihnachtsfeier

Unsere diesjährige Nikolausfeier findet am Montag, 11.12 2000 statt Wir

treffen uns bereits um 17.30 Uhr an der Turnhalle. Die Kinder bitte um 19.00 Uhr am Sportlerhäuschen abholen.

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags. . 1800 bis 1g 3Q Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:. 02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon. 02608/1499

Vermietung der Stelzenbachhalle:

JÜr 9 en Mans .02608/1340

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert finn , nerstag, 14.12.2000, um 18.30 Uhr in der StelzenbachhaE, 3ni M

Tagesordnung: ,att

I. Öffentliche Sitzung

Uen b

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzuna ru j derates vom 16.11.2000 (öffentlicher Teil) y Urts 9®nein.l Anbau Stelzenbachhalle

2.1 Nachbesprechung der offiziellen Einweihungsfeier'

2.2 Tag der offenen Tür am 17.12.

2.3 Einrichtung für Sitzungszimmer

Einrichtung eines Betriebes gewerblicher Art für Geschäft- Lokale Agenda 21 e "

Innerörtliche Verkehrsüberwachung

r am 01.12 i

Teilnahme am Wettbewerb "Unser Dorf soll schöner worrw , Dorf hat Zukunft" eraen L

Einwohnerfragestunde

Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzunq des Orten derates vom 16.11.2000 (nichtöffentlicher Teil)

Zuschussangelegenheit

Grundstücksangelegenheit

Beitrags-/Fmanzangelegenheit

Verschiedenes

56412 Oberelbert. 04.12.2000

Jung, Ortsbürgermeist

Öffentliche Bekanntmachung

3. Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung

vom 23.11.2000

Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 16.11 2000 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs. 3,5Abs 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBI S 69. BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.

§1

Die Satzung der Ortsgemeinde Oberelbert über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 21.11.1995und vom 19.12.1998 wird wie folgt geändert:

§ 2 Höhe der Gebühren wird wie folgt geändert:

: und ein als Funds

1. BESTATTUNGSGEBÜHREN.

. in DM

in EUR

neu

1. Erdbeisetzungen

1. In Reihengrabstätten

1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr250,00

127,82

1.1.2 Verstorbene nach Vollendung 5.Lebensjahr

1.2 In Wahlgrabstätten

630,00

322,11

1.2.1. Verstorbene nach Vollendung 5.Lebensjahr 1.3. Urnenbeisetzungen

630,00

322,11

1.3.1 In Urnenreihen- oder -wahlgrabstätten .... In Reihengrabstätten, in denen bereits

190,00

97,14

Erdbestattete ruhen.

190,00

97,14

97,14

1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten 1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten

beigesetzt werden.190,00

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 56412 Oberelbert, 23.11.2000 (S.) Jung, Ortsbürgermeistei

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemOI in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert ö p G esetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewi» Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschri c dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande geko sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an 9 zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung,-- . . migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der

die Gan^

verletzt worden sind, oder . b ean-

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den p n rmvoi- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder u Schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, ,

Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung Verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend m nl) Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacn*. 5 auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese geltend machen. mci M

(S.) Jung. Orfs/ÄP* 8 '

56412 Oberelbert, 23.11.2000

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