Wochenblatt VG Montabaur
MGV “Freundschaft” Eigendorf Jah .
Hiermit lädt der MGV “Freundschaft" Eigendorf a e 9 dgs MGV jn reshauptversammlung am 11.12.2000 in den Prob 2 o 0Q uhr
der Dorfgemeinschaftshalle ein. Beginn derVersam . 9 rpsrhäfts-
Tagesordnung: 1 - Be g rüßun 9’ 2 Tot ® n 9 ed ®'l ken t 3 w^f c !j l t 2 en den 6 Bericht führers. 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht des 17A rjcht der des Chorleiters, 7. Bericht überden Besuch der C h ^g b ® n ’5.g® Jorüfer
Kassenprüfer, 9. Entlastung des Vorstandes 10. Wahl der Kasse p
2001,11. Termine 2001, 12. Verschiedenes. 13. ScNu^wo*
Anträge und Wünsche zur Tagesordnung können bis 08.12^^uuoeim Vorsitzenden Klaus Müller, Tel. 02602/17832, eingereicht werden.
TSV Eigendorf
AEROBIC iq /ip i ihr
Unsere Aerobicgruppe, die sich mittwochs von 18.45 Uhr bis in der Turnhalle der Waldschule Horressen trifft, macht eine Wint ®[P au se. In der Zeit vom 01.12.2000 bis 01.02.2001 fallen die gemeinsamen Übungsstunden aus.
Frauengemeinschaft Eschelbach
Alle Eschelbacher Frauen sind herzlich am Mittwoch, 06.12.2000. um 15.30 Uhr in der Waldbachhalle zu einem Adventskaffee eingeladen, bin Kostenbeitrag von 5,00 DM wird für einen guten Zweck verwendet. Wegen der Planung bitte anmelden bei R. Friedrich. Tel. 2216. oder einem anderen Vorstandsmitglied.
Alte Herren Eschelbach
Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am 02.12.2000, 19.30 Uhr im Sportheim statt.
Möhnenverein “Horresser Omeze” e.V.
Nächstes Treffen ist am 08.12.2000. 20.11 Uhr beim “Ivan” (Gaststätte zum Westerwald). Wegen wichtiger Besprechungen wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Adventsfeier mit Kaffee und Kuchen
Für kommenden Samstag, 02.12.2000, lädt der SV Horressen alle Senioren des Stadtteils um 15.00 Uhr ins Sportlerheim zu einer Adventsfeier ein. Unsere Einladung richtet sich besonders an die Jungsenioren ab 60 Jahre. Ein abwechslungsreiches Programm sowie Kaffee und Kuchen erwarten Sie. Bei Bedarf werden Gäste auch abgeholt und heimgebracht.
SG Horressen/Elgendorf
Für unsere I. und II. Mannschaft geht es am Sonntag, 03.12.2000, jeweils ab 14.30 Uhr, letztmals vor der Winterpause um Meisterschaftspunkte.
In der Bezirksliga Ost wird unsere I. Mannschaft bemüht sein, im Heimspiel (Sportplatz an der Waldschule) gegen die SG Pottum-Ailertchen zuletzt verlorenen Boden wettzumachen und den Abstand zu den Abstiegsplätzen zu vergrößern.
Unsere II. Mannschaft, tritt im Lokal Derby der Kreisliga B-Süd bei der SG Elbert an, wo sie die Punkte dringend benötigt, um sich wieder in Richtung Tabellen-Mittelfeld zu orientieren.
Unsere III. Mannschaft hat die Hinserie bereits beendet.
“AHRBACHGEMEINDEN”
An alle Hunde- und Katzenbesitzer im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur
Die Örtliche Ordnungsbehörde hat in letzter Zeit in verschiedenen Ortsgemeinden Auszüge bezüglich der neuen Gefahrenabwehrverordnung “Gefährliche Hunde” des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht und explizit die Anforderungen aufgelistet, unter denen ein Hund angeleint werden muss bzw. einen Maulkorb zu tragen hat.
Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bzw. in Sitzungen der Jagdgenossenschaften im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur häufen sich die Anfragen bezüglich nicht angeleinter Hunde im Wald Vielleicht gehören Sie auch zu den Hundebesitzern, die mit Ihrem Hund in den Wald gehen, um ihm da den Auslauf zu geben, den er benötigt Was ist allerdings, wenn ihr Hund ein aufgeschrecktes Reh oder sonstiges Wild sieht und ihm hinterherläuft? Auch wenn Sie der Meinunq sind, dass Ihr Hund so etwas “nie” tun würde, ereignen sich täglich soF che Vorfälle in ganz Deutschland. Die Hunde hetzen zT das Wild und solche Verfolgungen enden nicht selten mit dem Reißen des Wildes.
Wir möchten Sie aus diesem Grund über diese Problematik und die Voraussetzungen eines rechtmäßigen Abschusses von wildernden Hunden und Katzen durch den Jagdschutzberechtigten informieren (Jaad- schutzberechtigter ist der Jagdausübungsberechtigte, der Revierinhaber der bestätigte Jagdaufseher und der Forstbeamte, nicht jedoch der Jaodoästt Der Jagdschutzberechtigte ist befugt, Hunde, die Wild aufsuchen (beginnt damit dass der Hund mit tiefer Nase im Revier nach Wifd sucht und endet mit dem Reißen) oder verfolgen und die im JaadhMiri! außerhalb der Einwirkung (die Kontrollperson = z B Hu^debelteer S die Kontrolle über den Hund verloren, entweder weil der Hund nicht mehr gehorcht, der Hund außer Sichtweite ist oder die Kontrollperson™ baetenS ist und sich nicht mehr um den Hund kümmern kann) ihres Herren Inae- troffen werden, zu toten. Dasselbe gilt für Katzen, die in eine? Ent
fernung von mehr als 200 m (gerade 200 m reichen nicht
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Ausnahmen:
Das Tötungsrecht erstreckt sich nicht auf Hirten-, j aqd . R ,., Polizeihunde, soweit sie als solche kenntlich sind und solangHi bar vom Berechtigten zu ihrem Dienst verwandt werden nri D S H Anlaß des Dienstes vorübergehend offensichtlich der Eir2 sic ^ Führers entzogen haben (§ 30 Nr. 2 LJG). tlnwir Sihi
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass diejenige/de ihrpn/seinen Hund vorsätzlich oder fahrlässig unh«
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mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 DM geahndet werden kS Nr 12 . II LJG). Wir bitten Sie um Beachtung. * ani
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Fachbereich 6.6 - Jagd- und Forstverwaltung
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Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
nach Vereinbarung.Telefon O260M
Grundschule am Ahrbach, Ruppach-Goldhausej
Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2001/2002
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2001/2002isisrn Dienstag. 12 . 12 . 2000 , von 14.00 Uhr bis 16.00 UhrfürdieKinderausi ligenroth und Boden: am Donnerstag, 16.12.2000, von 14.00 UhrbisM Uhr für die Kinder aus Ruppach-Goldhausen. Alle Kinder, die biszurt 30.06.2001 das 6. Lebensjahr vollenden, müssen angemeldetwenkd Kinder, die in der Zeit von 01.07.2001 bis Dezember 2001 sechs alt werden, können angemeldet werden. Bei der Anmeldung istii| Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
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dienstags.von 17.00 bis 19.3011
und.nach Vereint
Telefon: 02602/16606, Fax: 02602/917396
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Öffentliche Bekanntmachung
3. Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
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vom 23.11.2000
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am21.11 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemOJ! der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der §§ 2 Abs.3,5 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom nim (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, öffentlich bekanntgemacht wird
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Die Satzung der Ortsgemeinde Heiligenroth über die ErhebunKgies: Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23.01.19» ■ uc wie folgt geändert: K u| hre
§ 2 Höhe der Gebühren wird wie folgt geändert: . jF er
I. BESTATTUNGSGEBÜHREN in DM 111 "™ en
1. Erdbeisetzungen 1 In Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung ö.Lebensjahr 1.2. Urnenbeisetzungen
1.2.1 In Reihengrabstätten In Reihengrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen
1.3 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
1.3.1 Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden
1.4 Soweit für Bestattungen an Samstagen Mehrkosten entstehen der Ortsgemeinde zu erstatten
§2 „
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung Jn 56412 Heiligenroth, 23.11.2000 /Q 1 7 ertas. Ortsbu g
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