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Wochenblatt VG Montabaur
Alte Herren . ,
Am Samstag, 18.11.2000, findet unser letztes Sais ons P |el 2000 Sportplatz in Ruppach-Goldhausen gegen die AH Mannschaft sta _ Anstoß: 16.00 Uhr Treffpunkt und Abfahrt Sportplatz Stahlhofen: 15. 5 Nach dem Spiel treffen wir uns am Abend um 19.30 Uhr '^ c * er . ^ a h
te F. Koch, wo wir mit unseren Frauen und Freundinnen den
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Untershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
mittwochs.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Backes
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Untershausen über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c Baugesetzbuch
vom 12.11.2000
Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinderat folgende Satzung beschlossen:
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
§2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind.
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
§4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Die nach §§ 2, 3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässiqen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche §5
Anforderung von Vorauszahlungen
Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattunqspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlunoen bis zur Hohe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntoabe dPr Anforderung fällig. M
§7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden Der an sebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwarte den endgültigen Erstattungsbetrages. e
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§8
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekannti Untershausen, 12.11.2000 (S.) Ortseiten oZ-'-Rü
Ortsgemeinde Untershausen ’ pe
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Muster-Satzung der BunrW 5 IV kommunalen Spitzenverbände zur Erhebunq v3 c i i tungsbeträgen 9 Von
Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersat '- Nc
1 . Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen GetofS- Fe und Gräsern 0l ‘ ei l(f -
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Hei tationstragschicht nach DIN 18915undderPflanzgi
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammn! tierung 18/20
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädiaunnoiw F Fe
rung der Baumscheibe a Igens 4.4
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre P rü
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken f Nu
mänteln
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenww nach DIN 18915
- Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfr|! , tierung 18/20. Bäumen II. Ordnung mit einem StammumhnoiP a rung 16/18. Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verptoK d< ehern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/15c iGeS
- je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung,5 HeistS Sträucher
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinricfcizust:
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre bies
1 .3 Anlage standortgerechter Wälder ji.
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bode«
nach DIN 18915 . j
- Aufforstung mit standortgerechten Arten f-
- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120cm
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvotsej nach DIN 18915
- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befestigungd»
- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12
- Einsaat Gras-/Kräutermischung
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
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Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvoikp nd
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Laur; Kindi die si
nach DIN 18915
- Einsaat von Wiesenqräsern und -kräutern, möglichstausau 1 Saatgut
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen
2.1 Herstellung von Stillgewässern
- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
- ggf. Abdichtung des Untergrundes
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefest
- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unterBeri tigung ingenieurbiologischer Vorgaben
- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
- Entschlammung
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
3. Begrünung von baulichen Anlagen
3.1 Fassadenbegrünung
- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schlingpflanzen
- eine Pflanze je 2 lfd. M.
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre
3.2 Dachbegrünung
- intensive Begrünung von Dachflächen
- extensive Begrünung von Dachflächen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwassei 4.1 Entsiegelung befestigter Flächen
- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten
- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
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