Wochenblatt VG Montabaur
29
Nr. 45/2000
30 bis I9n 1nt Qegebei
s- Und S|r:
gsgräberf-'
’ls Matthias":
ie und ehre:.
immelaufri; k r Tages*
dlichauft- an der Akt;-'
'tsbürgerr:
Finaeladen und teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer, tHeren Grundstücke nicht bebaut oder eingezäunt sind. Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen ^Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jede Jagdgenossin oder jeder Jagd- ifenosse kann sich durch den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine derselben Jagdgenossenschaft •anqehörige volljährige Jagdgenossin oder einen derselben Jagdgenos- «fenschaft angehörigen volljährigen Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Jagd-
I Genossin oder kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Jagd- jfcnossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung ihre eingemachte und vertretene (bejagbare) Grundfläche bekanntzugeben.
Hinweis
Die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften des Ministeriums für Umwelt und Forsten (TOP 2) sowie Beschlussvorlage hinsichtlich der Entschädigung der Deutschen Bahn AG wegen Jagdwertminderung und Beeinträchtigungen des Jagdrechtes (TOP 5) kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer-Nr. 108, während den Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung oder beim Ortsbürgermeister und Notjagdvorstand Winfried Röther, Limburger Straße 4, 56412 Großholbach während den Sprechzeiten eingesehen werden.
Ferner können die Unterlagen zu TOP 2 und 5 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, unter der Tel.-Nr. 02602/126134, oder per E- Mail unter der Adresse mweisser@montabaur.de angefordert werden.
i Aktion “Saubere Landschaft 2000”: Danke!
I J(uch wenn die Resonanz bei den erwachsenen Mitbürgerinnen und Mit- Sltürgem nicht gerade überwältigend war: Höchst erfreulich war jedenfalls
• Cinc'o+-7 Hör li monrifoi lortA/ahr
vor der 
