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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 44/200( lA/oc

Satzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen vom 24.10.2000

Aufgrund der §§ 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland - Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert am 12.03.1996 (GVBI. S. 152) und 25 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung des Gesetzes vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) hat der Ortsgemeinderat von Ruppach - Goldhausen am 24.10.2000 folgen­de Satzung beschlossen:

§1

Für den Bereich der im Entwurf des Flächennutzungsplanes der Ver­bandsgemeinde Montabaur als G 1 bezeichneten Gewerbebauflächen wird hiermit ein besonderes Vorkaufsrecht an den dortigen, unbebauten Grundstücken begründet.

§2

Der Geltungsbereich dieser Satzung wird - grob dargestellt -wie folgt begrenzt

im Osten: durch die Grabenparzelle 2481/3, im Süden: durch die Grabenparzellen 2482, 1323, 1324/1 und 27, im Westen: durch die K 103 im Norden: durch die K 153

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Der Geltungsbereich ist außerdem in der Übersichtskarte im Maßstab 1:5000 eingetragen. Diese zeichnerische Darstellung ist Bestandteil die­ser Satzung.

§3

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

56412 Ruppach-Goldhausen, 25.10.2000 Gerold Sprenger

(S) Ortsbürgermeister

Hinweis

1. Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Monta­baur, Bauamt, Zimmer 221, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann einge­sehen werden. Jedermann kann über den Inhalt Bebauungsplanes Aus­kunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die besondere Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 1 Nr. 1 BauGB in Kraft.

2. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt­machung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif­ten begründet, ist darzulegen.

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3. Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durc Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlic Vorschriften vom 22.12.1995 (GVBI. S. 521 ff.) wird außerdem auf gendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftei dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommei sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an güiti ( zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh* migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzuni 96 3 verletzt worden sind oder * jnnr

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde der Beschluss beanstandet oder jemanden die Verletzung der Verfall rens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltuni unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün den soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet zung geltend machen.

Ruppach-Goldhausen, 25.10.2000 Gerold Sprenget

(S) Ortsbürgermeiste!

Nachruf

Am 24. Oktober 2000 verstarb

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im Alter von 66 Jahren. Der Verstor­bene hat einen großen Teil seiner Schaffenskraft in den Dienst der All­gemeinheit und somit in den Dienst aller Mitbürgerinnen und Mitbürger von Ruppach Goldhausen gestellt. Er war Mitglied des Gemeinderates von 1974 bis 1989. In dieser Zeit übernahm er von 1981 bis 1984 das Amt des II. Ortsbeigeordneten und von 1984 bis 1989 das des I. Ortsbeigeordneten.

Gote

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Großes Verhandlungsgeschick und die Bereitschaft nahezu rund um die Uhr für seine Gemeinde da zu sein zeich­neten ihn aus. Mit außerordentlichem Einsatz ist es Rainer Müller gelungen, das Leben innerhalb unserer Gemein­de zu beleben.

Wir werden sein stets hintergründiges aber auch humorvolles Wesen in bester Erinnerung behalten.

Die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhau­sen dankt Rainer Müller für die zum Wohl der Gemeinde geleistete Arbeit.

Den Angehörigen gilt unser Mitgefühl und unsere Anteilnahme.

Ruppach-Goldhausen, 28.10.2000 Gerold Sprenger, Ortsbürgermeister

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Das Forstrevier Ahrbach informiert:

Brennholz macht keine Schulden bei der Natur - es gibt nur sov| Kohlendioxid ab, wie es zuvor als Baum aus der Luft in sich gebjr chert hat!

Denn ob das Holz verbrennt oder im Wald verrottet - die CO- 2 -Abcjä bleibt immer gleich!

Daher sollten Sie überlegen, ob das Heizen mit Holz, gerade bei teure! Heizölpreisen, für Sie nicht vielleicht eine bessere Alternative wäre. Immel hin enthält z.B. ein Raummeter luftgetrocknetes Buchenholz etwassovijRupi Heizenergie wie 200 Liter Heizöl! EfyC-,

Das Forstrevier Ahrbach nimmt daher in den nächsten drei Wochen, als Rup| bis zum 24.11.2000, gerne Ihre Brennholzbestellung entgegen. E-Ju Folgende Varianten werden angeboten:

1. Scheitholz, 1 m lang, gespalten und an Pkw-fähigen Wegen ins Raun Minii

maß gesetzt 70,00 DM/Raummeter °' c

2. ca. 6 Meter lange Rundholzstücke an Pl<w-fähige Wege gerückt, di Inter der Käufer selbst noch einschneiden und spalten muss.

~ ' unbearbeiteter

3. Durchforstungsrestholz im Schlag, d.h. vollkommen nicht gerückt, es wird darauf hingewiesen, dass das Holz aus DUU 'Sjv" | schutzgründen nur über die jeweils markierten Rückegassen abtranspOäj^ci tiert werden darf, Preis je nach Lage und Beschaffenheit.

Interessenten melden sich bitte unter der Tel.-Nr. 02602/90741.

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