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Wochenblatt VG Montabaur

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Nr. 44/2000

Haus- und Itraßensammlung zu Gunsten des Uolksbund Deutsche Kriegsgröberfürsorge e.U. im flouember 2000

Unter der Schirmherrschaft des Landrats des Westerwald­kreises, Peter Paul Weinert, findet in der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit vom 01. bis 22.11.2000 die diesjähri­ge Haus- und Straßensammlung statt.

Ehrenamtliche Helfer sind in der Verbandsgemeinde in die­ser Zeit unterwegs. Es sind Ortsbürgermeister, Gemeinderä­te, Vereinsangehörige, Feuerwehr- und Jugendfeuerwehr­angehörige, Schüler, Einzelpersonen, und Soldaten der Bun­deswehrkaserne Montabaur.

Die im Vorjahr stattgefundene Sammlung 1999 ergab den Betrag von 28.281,77 DM. Auf dieses Ergebnis können die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur stolz sein.

Es gilt erneut, den Auftrag und das Anliegen des Volksbun­des zu unterstützen.

In der Obhut des Volksbundes befinden sich nunmehr über 640 Kriegsgräberstätten in mehr als 43 Staaten mit etwa 1,8 Millionen Kriegstoten. Seit der politischen Wende in Osteu­ropa arbeitet der Volksbund schwerpunktmäßig in den Staa­ten des einstigen Ostblocks. Dort fanden 3 Millionen Men­schen im Zweiten Weltkrieg den Tod.

Dies sind mehr als doppelt so viele, wie auf den Kriegsgrä­berstätten im Westen ruhen. Diese Aufgabe stellt den Volks­bund jedoch vor immense Schwierigkeiten. Viele der über hunderttausend Grabanlagen sind nur schwer auffindbar, zer­stört, überbaut oder geplündert. Trotzdem konnten bereits über 190 Friedhöfe des Zweiten Weltkriegs in Ost-, Mittel- und Südosteuropa wieder hergerichtet bzw. neu angelegt werden. Dazu zählen 35 zentrale Sammelfriedhöfe.

Das Ende der Arbeiten, Anlegung, Herrichtung von Kriegs­gräberstätten und Bergen von Kriegstoten ist noch nicht abzu­sehen.

Der Volksbund bietet an und organisiert Fahrten zu Kriegs­gräberstätten, veranstaltet nationale und internationale Jugendlager zur Pflege von Soldatenfriedhöfen. Dies dient gleichzeitig der Begegnung junger Menschen und vertieft das Bewußtsein zum Handeln nach Versöhnung, Mahnung und zum Frieden beizutragen.

Wir alle sind aufgerufen unseren Beitrag dazu zu leisten, auch zu spenden.

Daher bitten wir alle Bürger, den Volksbund Deutsche Kriegs­gräberfürsorge e.V. mit einer großzügigen Spende zu unter­stützen, (auf Wunsch werden Spendenbescheinigungen aus­gestellt).

Empfangen Sie die ehrenamtlichen Sammler mit Respekt und verständnisvoll. Sie tuns der Sache wegen und des Stolzes, Ehrengräber bzw. Denkmale zu unterhalten.

In der Stadt Montabaur werden die Soldaten der Bun­deswehrkaserne Montabaur unter der Leitung des Stan­dortfeldwebels, Stabsfeldwebel Rudi Ritter in der Zeit vom 14.11. bis 17.11.2000 die Haus- und Straßensamm­lung durchführen.

In der Hoffnung, dass Sie liebe Mitbürger den Volksbund unterstützen, danken wir Ihnen herzlich.

Dr. Paul-Josef Possel-Dölken Dieter Kanz

Bürgermeister Beauftragter des Volksbunds

in der Verbandsgemeinde Montabaur

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur

für das Haushaltsjahr 2000 vom 24.10.2000

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Monta­baur für das Haushaltsjahr 2000 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 20.10.2000 Peter Paul Weinert

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Landrat

Abt. 1 Az. 029/901-10

III.

I.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichts­behörde vom 20.10.2000 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht (+)

und damit der Gesamtbetrag des

vermindert (-)

Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

um DM

gegenüber

auf nunmehr

bisher DM

festgesetzt DM

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

- 340.000

29.160.000

28:820.000

die Ausgaben

- 340.000

29.160.000

28.820.000

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

+ 829.000

5.143.500

5.973.000

die Ausgaben

+ 829.000

5.143.500

5.973.000

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde wird nicht geän­dert.

§3

Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.

§4

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geän­dert.

§5

Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.

Nachrichtlich

Umlagegrundlagen 1999.45.416.581 DM

Umlagesoll 1999...14.987.472 DM

Umlagegrundlagen 2000 bisher.45.291.187 DM

Umlagesoll 2000 bisher.14.957.422 DM

Umlagegrundlagen 2000 neu.45.392.810 DM

Umlagesoll 2000 neu.14.979.627 DM.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.11. bis 14.11.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzab­teilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 24.10.2000 (S.) Dr. Possel-Dölken

Verbandsgemeinde Montabaur Bürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).

VERLAG

WITTICH

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