Wochenblatt VG Montabaur
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Nr. 44/2000
Haus- und Itraßensammlung zu Gunsten des Uolksbund Deutsche Kriegsgröberfürsorge e.U. im flouember 2000
Unter der Schirmherrschaft des Landrats des Westerwaldkreises, Peter Paul Weinert, findet in der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit vom 01. bis 22.11.2000 die diesjährige Haus- und Straßensammlung statt.
Ehrenamtliche Helfer sind in der Verbandsgemeinde in dieser Zeit unterwegs. Es sind Ortsbürgermeister, Gemeinderäte, Vereinsangehörige, Feuerwehr- und Jugendfeuerwehrangehörige, Schüler, Einzelpersonen, und Soldaten der Bundeswehrkaserne Montabaur.
Die im Vorjahr stattgefundene Sammlung 1999 ergab den Betrag von 28.281,77 DM. Auf dieses Ergebnis können die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur stolz sein.
Es gilt erneut, den Auftrag und das Anliegen des Volksbundes zu unterstützen.
In der Obhut des Volksbundes befinden sich nunmehr über 640 Kriegsgräberstätten in mehr als 43 Staaten mit etwa 1,8 Millionen Kriegstoten. Seit der politischen Wende in Osteuropa arbeitet der Volksbund schwerpunktmäßig in den Staaten des einstigen Ostblocks. Dort fanden 3 Millionen Menschen im Zweiten Weltkrieg den Tod.
Dies sind mehr als doppelt so viele, wie auf den Kriegsgräberstätten im Westen ruhen. Diese Aufgabe stellt den Volksbund jedoch vor immense Schwierigkeiten. Viele der über hunderttausend Grabanlagen sind nur schwer auffindbar, zerstört, überbaut oder geplündert. Trotzdem konnten bereits über 190 Friedhöfe des Zweiten Weltkriegs in Ost-, Mittel- und Südosteuropa wieder hergerichtet bzw. neu angelegt werden. Dazu zählen 35 zentrale Sammelfriedhöfe.
Das Ende der Arbeiten, Anlegung, Herrichtung von Kriegsgräberstätten und Bergen von Kriegstoten ist noch nicht abzusehen.
Der Volksbund bietet an und organisiert Fahrten zu Kriegsgräberstätten, veranstaltet nationale und internationale Jugendlager zur Pflege von Soldatenfriedhöfen. Dies dient gleichzeitig der Begegnung junger Menschen und vertieft das Bewußtsein zum Handeln nach Versöhnung, Mahnung und zum Frieden beizutragen.
Wir alle sind aufgerufen unseren Beitrag dazu zu leisten, auch zu spenden.
Daher bitten wir alle Bürger, den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. mit einer großzügigen Spende zu unterstützen, (auf Wunsch werden Spendenbescheinigungen ausgestellt).
Empfangen Sie die ehrenamtlichen Sammler mit Respekt und verständnisvoll. Sie tun’s der Sache wegen und des Stolzes, Ehrengräber bzw. Denkmale zu unterhalten.
In der Stadt Montabaur werden die Soldaten der Bundeswehrkaserne Montabaur unter der Leitung des Standortfeldwebels, Stabsfeldwebel Rudi Ritter in der Zeit vom 14.11. bis 17.11.2000 die Haus- und Straßensammlung durchführen.
In der Hoffnung, dass Sie liebe Mitbürger den Volksbund unterstützen, danken wir Ihnen herzlich.
Dr. Paul-Josef Possel-Dölken Dieter Kanz
Bürgermeister Beauftragter des Volksbunds
in der Verbandsgemeinde Montabaur
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur
für das Haushaltsjahr 2000 vom 24.10.2000
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
Gegen die Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2000 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 20.10.2000 Peter Paul Weinert
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Landrat
Abt. 1 Az. 029/901-10
III.
I.
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 20.10.2000 hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht (+)
und damit der Gesamtbetrag des
vermindert (-)
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
um DM
gegenüber
auf nunmehr
bisher DM
festgesetzt DM
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
- 340.000
29.160.000
28:820.000
die Ausgaben
- 340.000
29.160.000
28.820.000
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
+ 829.000
5.143.500
5.973.000
die Ausgaben
+ 829.000
5.143.500
5.973.000
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde wird nicht geändert.
§3
Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert.
§4
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.
§5
Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.
Nachrichtlich
Umlagegrundlagen 1999.45.416.581 DM
Umlagesoll 1999...14.987.472 DM
Umlagegrundlagen 2000 bisher.45.291.187 DM
Umlagesoll 2000 bisher.14.957.422 DM
Umlagegrundlagen 2000 neu.45.392.810 DM
Umlagesoll 2000 neu.14.979.627 DM.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.11. bis 14.11.2000 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 24.10.2000 (S.) Dr. Possel-Dölken
Verbandsgemeinde Montabaur Bürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153).
VERLAG
WITTICH
ausschreibungs-a b c .de
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