Wochenblatt VG Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung 2. Satzung der Ortsgemeinde Horbach
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.10.2000
Der Ortsgemeinderat von Horbach hat in seiner Sitzung am 28.09.2000 aufarund das § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemU) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 104) sowie der§§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983 (GVBI. S. 69, BS. 2127-1) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird.
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Horbach über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 03.05.1988 wird wie folgt geändert:
§ 2 - Höhe der Gebühren -erhält folgende Fassung:
I. Bestattungsgebühren DM/Euro
1. Erdbeisetzungen
1.1 in Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene
bis zum vollendeten 5. Lebensjahr.300,00/150,00
1.1.2 Verstorbene
nach Vollendung des 5. Lebensjahres.740,00/380,00
1.2 in Wahlgrabstätten
1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres.740,00/380,00
1.3 Urnenbeisetzungen
1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten.240,00 130,00
1.3.2 in Reihen oder Wahlgrabstätten.
in denen bereits Erdbestattete ruhen. 190,00 100,00
1.4 Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden.170,00/90,00
II. Gebühren für Ausgabungen und Wiederbeisetzung
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen als Auslagen zu erstatten.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.150,00/80,00
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt 1 erhoben.
Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und
anmeldepflichtige Totgeburten.120,00/60,00
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des 5. Lebensjahres....600,00/310,00
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnen-Grabfeldern.160,00/80,00
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.60,00/30,00
2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und
jede weitere Wahlgrabstätte.850,00/440,00
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte in Urnen-Grabfeldern.250,00/130,00
2.3 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für Erdbestattungen, für jede Urne.90,00/45,00
3. Verlängerung des Nutzungsrechtes
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnittes III erhoben.
§2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. a
56412 Horbach, 18.10.2000 (Siegel) Wilhelmi
Ortsgemeinde Horbach Ortsbürgermeister
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzunq verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. a
56412 Horbach, 18.10.2000 (Siegel) Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Gemeinsame Nikolausfeier für Gackenbacher Kinder Morb acher Uncj L$
Am Sonntag, 03.12.2000, nachmittag „ %
det im “Buchfinken-Zentrum” wieder dte qemein«?° Uhr bis 18 oo in, ^
Horbacher und Gackenbacher Kinder s?att 7 ?r ?n' 3 Niko| ausfS- r fr s - d lhr(e) Kind(er) bitte bis spätestens Sonnfan ?
tenstein, Hauptstraße 20, Horbach hai cLu 9 ' - 2000 , bei Straße 3, Horbach, bei Bärbel Müller, KirchsS!ßp S !S ndebach bei Yvonne Schlosser, Ober dem Kirchweg 8 Qarl' ? acke "b!c Bei der Anmeldung geben Sie bitte pro Kind eina Z? n ? ach ' a "' ' sehen mit dem Namen und dem Alter Ihres Ki2£ ße;Niko| austüte stenbeitrag in Höhe von 5,00 DM ab. Die verbS w° Wie e 'nenf auch in diesem Jahr die beiden Ortsgemeinden F?"? n K °sten tri ist bestens gesorgt. feinden. F Ur das leibliche^
Winfried Wilhelmi, örtsöü,
MGV “Cäcilia” Horbach e.V.
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Am Freitag, 27.10.2000, findet die Probe für alle c; än
statt. Am Samstag, 28.10.2000, probt von 15 30 1 ihr h 96 / m rinn hlon Im Ancnhlnce _i _ .. ‘ _ *-^rir DiS 17.30 UhrCH
don bleu. Im Anschluss treffen’sich dann die Sännen 17 ; 30Uf Horbach zum Einsingen für das bevorstehende Herbst MGV gen. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten Konzert in Hod
Spielvereinigung 1920 Horbach e V
SENIORENFUSSBALL
Folgende Spiele tragen unsere Mannschaften am Wochenonw Samstag, 28.10.2000, 16.00 Uhr AH Girod - AH Horbach^
Samstag, 28.10.2000, 16.00 Uhr AH Girod , nuiuacn
Sonntag, 29.10.2000,14.30 Uhr SG Horbach/Winden - SG Fiiin „ II in Winden v nuen bGEIImgerVB
Aktion “Saubere Landschaft”
Alle großen und kleinen Umweltschützer treffen sich am Samst] 28.10.2000, um 9.30 Uhr am Gemeindehaus.
Spielplatz am Kindergarten freigeschnitten
Allen Eltern und freiwilligen Helfern, die am vergangenen Samstagt kräftig Hand am Kindergarten-Spielplatz angelegt haben, ein herzliclj Dankeschön für ihren Einsatz.
Termine, Termine (Jahresplanung 2001)
Nur noch gut zwei Monate und wir schreiben schon wieder das Jahr 20 Wir wollen uns daher rechtzeitig zusammensetzen und die vielen Terraj der Vereine und Gruppen für das kommende Jahr abstimmen und «efl fentlichen. Wir treffen uns hierzu am Montag, 06.11.2000,20.15Unni Buchfinkenlandhalle. Ich bitte alle Vereine und Gruppen um Teilnan f
Sammlung für Kriegsgräber vom 01. bis22 ' 1 ]: 2 .JS
Seit über 50 Jahren führt der Volksbund Deutsche Kriegegräbe wJ| traditionell im November, in unseren Gemeinden die Haus- ^ ■ j
Sammlung durch. Die Sammelgelder werden dringend zur |
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Dienststunden der Gemeindeverwaltung
Kapellenstraße 5
donnerstags. VO n 18.30 bis 19.30 uj
Telefon Gemeindeverwaltung, Kapellenstr. 5 .06439/90178
Fax .06439/90181
Telefon Ortsbürgermeister
(dienstlich und privat).06439/9017^
Telefon Buchfinkenlandhalle.06439/612J
Vermietung Buchfinkenlandhalle.0643!
Vermietung Grillhütte.06439/74)41
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der Instandhaltung und der Pflege der deutschen Knegsgr Westeuropa und Afrika sowie zur Suche, Bergung, de Umbettung der Gefallenen in Osteuropa auf ebenfalls 9
Ich würde mich freuen, wenn Sie auch in diesem Jahr die Sammlung! kräftig unterstützen.
Freiwillige Feuerwehr Hübingen
Termine für den Monat November , A / 0 etprbura
Donnerstag, 02.11.2000,19.00 Uhr: Atemschutzstr.
Dienstag, 07.11.2000,19.30 Uhr: Übung , A/o ,t P rburq
Mittwoch, 08.11.2000,19.00 Uhr: Atemschutzstr WesterM
Donnerstag, 09.11.2000,17.00 Uhr: Martinszug Freitag, 10.11.2000,17.00 Uhr: Martinszug Hubmge Dienstag, 21.11.2000,19.30 Uhr: Übung h uS Hübingen-
Abfahrt nach Westerburg ist um 18.00 Uhr ab G
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