Nr. 43/1/
Montabaur
10 bis 19.30'uh
10 b 'S 20.00 (j|
telborn
3 Einwohnefde
Ln!att'/G Mor
rT^fei an einem angemeldeten Recht, so wird der Umlegunqs- y i fl Anmeldenden unverzüglich eine Frist zur Glaubhaftmachunn WfÄ Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist er bis ?r Glaub 9 . l 3sdl Ss Rechts nicht mehr zu beteiligen (§ 48 Abs. 3 BauGB) kdem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteili- ? Ängsverfahren berechtigen, sollten binnen eines Monats Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses bei dem Umle angemeldet werden. Werden Rechte erst nach Ablauf '^ 5 Saemeldet oder nach Ablauf der durch den Umlequnqs- P '^Letzten Frist glaubhaft gemacht, so muß der Berechtigte die Be handlungen und Festsetzungen gegen sich gelten lassen
'Mimlegungsausschuss dies bestimmt.
Meines im Grundbuch nicht ersichtlichen Rechts, das zur Betei- 4 ’ deaungsverfahren berechtigt, muß die Wirkung eines vor der : !l5getretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen ; e gte, dem gegenüber die Frist durch diese Bekanntmachung rfaesetzt worden ist. Wechselt die Person eines Beteiligten ^ Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in das •" nindem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Überganqs
i'Js befindet (§49 BauGB).
".tiihpstehende Pachtverhältnisse sollten von den Verpächtern der 10 bis 17 00‘iik 4r,Grundstücke zum Ende des laufenden Pachtjahres gekündigt '0 bis 19 I, ^andernfalls müssen die Eigentümer dieser Grundstücke ggfls. 9 00011 HMunaen gegen sich gelten lassen, sofern der Pächter Ansprüche Setzung des Pachtverhältnisses geltend macht. un 9 l ungs - und Veränderungssperre
n< k I BauGB dürfen von der Bekanntmachung des Umlegungsbe- lermeistPrA ■■ s bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umle- »usschuSS 5nes (§ 71 BauGB) im Umlegungsgebiet nur mit schriftlicher efaHf S^des Umlegungsausschusses
sowie übpfrir rSrundstück geteilt oder Verfügungen über ein Grundstück und über l ® 4/1 einem Grundstück getroffen oder Vereinbarungen abgeschlossen durch die einem anderen ein Recht zum Erwerb, zur Nutzung iSauung eines Grundstücks oder Grundstücksteils eingeräumt wird, Lasten neu begründet, geändert oder aufgehoben werden; rliche Veränderungen der Erdoberfläche oder wesentlich wertstei- [asonstige Veränderungen der Grundstücke vorgenommen werden; üitgenehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtige, aber wert- «de bauliche Anlagen errichtet oder wertsteigernde Änderungen •ärAnlagen vorgenommen werden;
ehmigungs,- zustimmungs- oder anzeigepflichtige bauliche Anla- üchtet oder geändert werden.
-eben, die vor dieser Bekanntmachung baurechtlich genehmigt wor- jnd, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher aus- »nNutzung werden von der Verfügungs- und Veränderungssperre
Nr. 43/2000
licht angehi zung des Ui ein Ausschl
gsausschuj
lauGB) ust1997
nden Bescli
Dezember 19S vom 27. Augj Ersten Land r dnung übe} ing wird für da] “HinterfeldT lie Bezeichn
rch den Veij /-Arndt-Stra| en Grundstil g zwischen da
t dem beigen
a einbezoga
mg zur Anm le:
'undstückel jrch EinlraJ ien Grunds!
ästenden Re undstück, || utzung (P ac [lichteten m dej
■unkt BeteiJ schuss W jmlegungsil
Keschäftsstelle des Umlegungsausschusses Isschättsstelle des Umlegungsausschusses ist bei dem Katasteramt rerburg, Außenstelle Montabaur, Koblenzer Straße 15,56410 Mon-
iii eingerichtet.
/[bereitende Maßnahmen
Umlegung “Hinterfeld” wird voraussichtlich im Herbst 2000 mit den ren Vermessungsarbeiten begonnen; sie erstrecken sich zunächst :eGrenzfeststellung entlang der Verfahrensgrenze, während die kung und Abmarkung der neuen Straßen und Baugrundstücke zu späteren Zeitpunkt erfolgen.
Beauftragten der zuständigen Stellen ist gemäß § 209 BauGB zur Leitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnah- das Recht eingeräumt, alle dem Verfahren unterworfenen Grundzubetreten, um Vermessungen, Abmarkungen, Bewertungen oder «Arbeiten auszuführen, islegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis Bestandsverzeichnis sind m Grundbuch eingetragenen Eigentümer, grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die pschaftskataster angegebene Nutzungsart, km Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschrän- Paller Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt.
«landskarte und die im Satz 1 unter Nr. 1 und 2 bezeichneten Tei- iuS and . sverzeichniss es liegen in der Zeit vom 06.11.2000 bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zim- wahrend der Dienststunden öffentlich aus. im Satz 1 unter lfd. Nr. 3 bezeichneten Teile des Bestandsver- sses ist die Einsicht bei der Geschäftsstelle (Außenstelle Monta- ™ demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein ruer Bestandskarte und des Bekanntmachungstextes können im n Zeitraum auch beim Ortsbürqermeister während der Sprech- «neingesehen werden.
^egungsbeschluss gilt mit Ablauf des 27.10.2000 als bekannt- Mehelfsbelehrung
l& Um L e 9 un 9 sbe schluss (I.) und die vorbereitenden Maßnahmen Lerrion 6 ? 3 ^ eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erho- CE? er Widerspruch ist bei dem Katasteramt Westerburg, ’%«tQif'°r |tabaur ’ Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als ’dzu erheberT S *“* m ' e 9 un 9 sausscbusses schriftlich oder zur Nieder-
ÄE hs,ds t (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch
l^g en jst eser Frist hpi Hom x/r»rctzih£anrl npn^nntfift KStSStOrSITlt
^ 17-10.2000
i/iblllUi uewailll, wcuuuci - .
Frist bei dem vorstehend genannten Katasteramt ei ('S.) Reichling, Der Vorsitzende des
Umlegungsausschusses
Baulandumlegung
»Hinterfeld“
Gemarkung Eitelborn
Verfahrensgrenze 266
\
262
261
260
» 256
t *- "4
V376 k
m
r383
475
1.76
477
m
¥
4 22k i t 4 23*
SS\
i 103 .
¥
f
*2/5
f
Sl
SS
27
Flur 9
26
25
216,
s
Die Ortsgemeinden Eitelborn und Neuhäusel suchen zum nächst- möglichen Zeitpunkt für den Mehrzweckbereich (Gaststätte mit Nebenräumen) der “Augst-Halle” einen
Hallenbeauftragten.
Zu den Aufgaben des Hallenbeauftragten gehören insbesondere die mit der Vermietung der Gaststättenräume an Dritte zusammenhängenden Tätigkeiten, die Unterstützung der Ortsvereine bei der Durchführung von Großveranstaltungen im gesamten Hallenbereich sowie die Bedienung und teilweise Wartung der technischen Einrichtungen (Beschallungsanlage).
Die spätere Abnahme der genutzten Räumlichkeiten ist dabei obligatorisch. Es handelt sich um eine interessante Nebentätigkeit bei angemessener Bezahlung, die insbesondere von einem rüstigen Rentner/Frührentner mit technischem Verständnis und Kontaktfreudigkeit wahrgenommen werden kann. Eine entsprechende Einarbeitung durch die Vorgängerin und die nachhaltige Unterstützung durch die beiden Ortsbürgermeister wird zugesichert.
Interessenten werden gebeten, sich mit dem Vorsitzenden des Hallen- und Stadionausschusses, Norbert Blath, persönlich oder telefonisch: 02620/8825 (privat) oder 02620/8610 (dienstlich während der Bürgersprechstunden) in Verbindung zu setzen.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes “Hinterfeld”
der Ortsgemeinde Eitelborn
hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gern.
§ 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 20.09.2000 den Beschluss gefasst, den Entwurf zur ersten Änderung des o.a. Bebauungsplanes erneut für die Dauer von zwei Wochen öffentlich auszulegen. Die qeänderten Unterlagen liegen somit gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 06 11. - 20.11.2000 (einschließlich) bei der Verbandsgemein- deverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 220, Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, don- nerstaqs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08 00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Anreaunqen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindever- waltuna Montabaur ausschließlich zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ergibt sich aus der auf Seite 24 abgedruckten Skizze. Eitelborn 23 10.2000 Norbert Blath, Ortsbürgermeister

