Einzelbild herunterladen

Nr.

L,VG Montabäü'___

^rtsgemeinderates Girod

H ps Ortsgemeinderates Girod findet am, Dienstaq Lsß^O uhr, im Gemeindehaus statt.

#9

^Tder Niederschrift vom 26.09.2000 (öffentliche Sitzung) und Beschlussfassung über den Ausbau der ehemaligen

jße HReschlussfassung über die Vergabe der Planungsar- Kapellenweg, Backhausweg, Nordstraße und die

jtfder Nörr uiedenes

L «tiirhe Sitzung

ligabe der Niederschrift vom 26.09.2000 (nichtöffentliche Sitzung) lodenes

J 411 . 10 . 2 °°°

Nr. 42/2000

Fend, Ortsbürgermeister

tonga]

neuen

3n/o//a

Jrde/i

il die |

bierim]

ämtlid

, 28 . 10.20 :htba[anj

ir San

ye Bekanntmachung

Lbung bzw. Überarbeitung f .Stellung des Flächennutzungsplanes iandsgem einde Montabaur ^öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß

fiaugesetzbuches (BauGB)

Leibandsgemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am 07.09 Ecfiluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw. Clber- % Neuerstellung des Flächennutzungsplanes erneut für die iMonaten öffentlich auszulegen, die unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte trung.

igeFeuerwehr Girod

0 io.02.2001 , feiert die Freiwillige Feuerwehr Girod wieder pdschaftsabend. Aus diesem Anlass treffen sich am Freitag, 'i 19.30 Uhr alle, die aktiv wieder mitmachen wollen und Spaß inacht haben zu einer ersten Besprechung im Feuerwehr- &Die ursprünglich für diesen Termin geplante Jahreshaupt- findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Der neue Termin eilig im Wochenblatt bekanntgegeben.

Görgeshausen

unde m Dr.'-M Jhrvoml

eunq

gen

[stunde des Ortsbürgermeisters

.von 18.00 bis 19.00 Uhr

fcnverden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. P5/222

^Bekanntmachung

Äung bzw. Überarbeitung spell Erstellung des Flächennutzungsplanes iandsgemeinde Montabaur

^öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß »esBaugesetzbuches (BauGB)

JJandagemeinde Montabaur hat in seiner Sitzung am eeBeschluss gefasst, den Entwurf zur Fortschreibung bzw. 4 Neuerstellung des Flächennutzungsplanes erneut für ^nzwei Monaten öffentlich auszulegen.

^ie unter den Verbandsgemeindemitteilungen abgedruckte

; 19.301

064

eitel) W ire jfzui

rgei

L

Großholbach

r* t * es Ortsbürgermeisters

..von 19.00 bis 20.00 Uhr

Anhang am Bürgermeisteramt bekannt gege- ax: 02602/917721, Bürgerhaus, Tel.: 02602/970867.

der

Öffentliche Bekanntmachung unH !? hrelbung bzw. Überarbeitung

Verband^no te * ll:,n 5 ^ es Flächennutzungsplanes veröandsgemeinde Montabaur

s 3AS?Sf3U , SSS^SÄIi 1 ^^7i^^( anun O ,un *®rt»a®'« «emao

07.09löo d OHi e £ and ^ emein<ls Montabaur hat in seiner Sitzung am

Überarbeitunn nnH USS 9f* assti den Entwurf zur Fortschreibung bzw.

die Dauer von 7 «, 0 .^jf uerstel,lun 9 des Flächennutzungsplanes erneut für aie uauer von zwei Monaten öffentlich auszulegen.

Veröffentlichung dSn Ved 3 ands 9emeindemitteilungen abgedruckte

Öffentliche Bekanntmachung

nhl ZU J 9 0rts gemeinde Großholbach «?, e i ai ?t Erh L el ?. un 9 von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und crsatzmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c Baugesetzbuch

vom 06.10.2000

97 c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom

Dh ' .i 9 ^ 7 i B ? BL 1S ' 2141 ) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land , tr ? an ^,'^ a ^ 2 vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinde­rat folgende Satzung beschlossen -

§1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

§2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeord­net sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Ver­mögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein­schließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anla­ge beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent­sprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt. *

§4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die nach §§ 2,3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund­fläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versie­gelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.

§7

Ablösung

Opr Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablo­sebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwarten­den endgültigen Erstattungsbetrages.

§8

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

3 romolbach. 06 . 10 .S 000 (Siegel) Rothe,

Ortsgemeinde Gromolbsch Ortsburgemeuster

Ed*