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Nr. 39/2000

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nntaa 15.10.2000 erneut einen Versuch (defi- r.<i# a,TlS °oceitens der Brauerei liegt vor). t'^Seien Dortplatz "Am Schulhofr. h 10 00 Uhr

|.>pünktl |Cn ' pidu ngen bereits angemeldeter Mitglieder kom- «^fcnätentschlossene, Freunde und interessierte Sim- ';.-t e nsichoP° . ler f re i er Plätze umgehend mit Hermann- ^ 5n0C u e mtstr 66 Tel. 02620/8457, oder mit Ursula Mey- I^rge'.Vfi 02602/460, in Verbindung setzen.

, a vprschönerungsverein Simmern e.V.

^ am Sonntag, 08.10.2000, um 10.00 Uhr.

Mitglieder und Freunde recht herzlich zum Wandern zur

ä8 L, ihr vom Dorfplatz ab. Bitte melden Sie sich bei E. ^ oderT. Kowalewski, Tel. 687, an.

fcifnern

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1946 e.V.

- 3009.2000, empfängt unsere AH zum Lokalderby die Elf

Kadenbach

*aft: spielfrei!

BUCHFINKENLAND

JtscherePsverein

Buchfinkenland/Gelbachhöhen

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i wieder s t. Beginnistlj mit Musik,T der diel, ndigen J ungen/E)i 'ald statt. Tra wehrhaus. Z : euenweh|

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Ritzung .

nächsten Ortsvereinssitzung treffen wir uns am Dienstag, um 19.30 Uhr im GasthausZum Grünen Baum in Horbach. Nationen: Jörg Harle, Te. 0177/6265308.

Wanderung bei Dämmerung

I- Schulkind und hast bei den dritten Ferienspielen im Pfarrei- Vgenommen. Die Betreuung des Pfarreienverbandes haben Wanderung geplant.

r;samMittwoch, 04.10., 19.00 Uhr am Rarrheim in Gackenbach. ^IZJahre alt ist, kann teilnehmen und sich gegen 21.30 Uhr wie-

t?i lassen.

|r/,aller fällt die Abendwanderung aus. Statt dessen Gemein­tem Pfarrheim.

bn in den Pfarrämtern Gackenbach, Tel. 06439/900040 oder

»fest2000 am 30.09. in Horbach

eSiehierzu bitte die Veröffentlichung auf der Seite 26 dieses

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Welgemeinschaft

pelschneudorf/Horbach/Winden

re ten Wochenende findet folgendes Jugendspiel statt.

| Freitag, 29.09.2000,19.30 Uhr gegen FC Unkel in Unkel

Einigung 1920 Horbach e.V.

jstam 30. September und 1. Oktober 2000

in Wochenende findet wieder das traditionelle Backesfest in [-Programm: Samstag, ab 12.00 Uhr: aus dem Backes: Ärbels- P-ijnid, Brud mit Hausmacher odder Schmalz, außerdem: Dick ^chtjer, ab 14.30 Uhr Kremmelkuche metnem Käppche Kaff ie; isJnm ^ r: aus ^ er Pfanne: Ärbelskrebbelscher met Äbbel- [1,,^Uhr Kremmelkijche metnem Käppche Kaffie. Der Erlös Ibali ° mmt ^ 6r ^ u 9 enc * a ^ te '* un 9 unseres Vereins zugute.

tltooinpH unsere Mannschaften am Wochenende aus: ''H'r'im AH-Montabaur, AH Horbach

- 00 .14.30 Uhr SG Horbach/Winden - TuS Hilgert in Winden

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3.30 bis Ipl

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tUnc *e des Ortsbürgermeisters

..von. 19.00 bis 20.00 Uhr

F^ 0rtsbür 9ermeisters privat.06439/900990

.06439/1764

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach

über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durch­führung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c Baugesetzbuch vom 16.09.2000

Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch i.d.F. der Bekanntmachung vom /.. 1997 (BGBl. I S. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land Hheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Ortsgemeinde­rat folgende Satzung beschlossen-

§1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

§ 2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zuqeord- net sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein­schließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anla­ge beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent­sprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die nach §§ 2,3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs.

1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund­fläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versie­geibare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.

§7

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablö­sebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwarten­den endgültigen Erstattungsbetrages.

§8

In-Kraft-Treten

Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gackenbach, 16.09.2000 (Siegel) Weidenfeiler

Ortsgemeinde Gackenbach Ortsbürgermeister

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung der Ortsgemeinde Gackenbach über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durch­führung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135a bis 135c BauGB

Grundsätze für die Ausnestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßna ji-

Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern id Gräsern

I Anpflanzung von Einzelbäumen

öhaffunq günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vege- ionstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916 ,npflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sor-

rung 18/20 .

'erankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Siche-

ig der Baumscheibe

ertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

l Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald­anteln

ichaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung ch DIN 18915 : ortsetzung auf Seite 27 ! -