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Wochenblatt VG Montabaur

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Daubach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden am Rathaus bekannt gegeben.

Dorfcafe geöffnet

Auch an diesem Sonntag, 17.09.2000 ist das Dorfcafe wieder geöffnet. Der Westerwald - Verein - Daubach freut sich auf viele Besucher die er mit selbstgebackenem Kuchen und Kaffee verwöhnen möchte.

Vor oder nach dem Kaffee kann wiederum eine Auswahl von Bildern der Hobbykünstlerinnen Sabine Saage-Pickel (Weißenthurm) und Anna Moni­ka Meyer-Kremer (Daubach) bewundert werden.

Die Künstlerinnen stellen ihre Werke selbst vor und freuen sich auf inter­essante Gespräche.

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Holler

Sprechstunde des Ortsbürgermeisterin

donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Tel.: 02602/3508

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 22.08.2000

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 20.06.2000 war die Vorsitzende beauf­tragt, im Einvernehmen mit den Beigeordneten Angebote für die Zaun­anlage am neuen Spielplatz einzuholen und den Auftrag zu vergeben. Drei Angebote wurden abgegeben. Der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter vergeben. Der Rat nahm dies zustimmend zur Kenntnis. Widmung der VerkehrsanlageLindenstraße in der Ortsgemeinde Holler für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Lan­desstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschloss der Ortsgemeinderat Holler, die nachfolgenden Ver­kehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

Bezeichnung

Lindenstraße. Parzellen Flur 2 Flurstück 3330/6. Flur 3. Flur­stücke 3341/5. 3339 und 3338

verlaufend von - bis Tag der

Verkehrsübergabe

K 168 (Niederelberter Straße) bis 23.08.2000 Bergstraße und von Bergstraße bis Südstraße

Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durch­führung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Ortsgemeinde Holler

Der Ortsgemeinderat beschloss die Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Ortsgemeinde Holler.

Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht und tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich entlang der Bergstraße

Der Ortsgemeinderat beschloss, für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich entlang der Bergstraße eine Ergänzungssatzung zu erlassen. Gleichzeitig stimmte er dem erarbeiteten Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich der Bergstraße in der Form zu, wie er dem Ortsgemein­derat in der Sitzung Vorgelegen hat.

Die Planunterlagen einschließlich Begründung sowie textlichen und zeich­nerischen Festsetzungen sind gern. §§ 34 Abs. 4 i. V. m. 13 Nr. 2 und 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Verwaltung wurde beauf­tragt, gern. §§ 34 Abs. 5 i. V. m. 13 Nr. 2 und 4 Abs.1 BauGB das Verfah­ren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Dieses wird gleichzeitig mit der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Sanierung Bürgersteig Hauptstraße

Von Montabaur kommend weist der Bürgersteig auf der rechten Seite Set­zungen (evtl. Spurrillen) auf. Die Schäden wurden im Rahmen der Gewährleistung festgestellt und müssen umgehend behoben werden. Der

Offert!

Bauausschuss wurde beauftragt, gemeinsam mit d 6lV deverwaltung eine kostengünstige Lösung zu finden Sanierung zu erteilen.

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich

VerkehrsanlageLindenstraße in Hölle, .

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des LandesstraßengesefeJ

Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 viertel den Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG)gemäß: Ortsgemeinderates Holler vom 22.08.2000 - gewidmet.

Bezeichnung:

Lindenstraße, Parzellen Flur 2, Flurstück 3330/6,Flur3,Fluis 3339 und 3338

verlaufend von - bis

K168 /N iederelberter Straße) bis Bergstraße und von Bei Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 23.08.2000.

Rechtsbehelfsbelehrung: .......

^ Hipcpn Bescheid kann innerhalb eines Monats na* G6 ^ hp Smch erhoben werden. Der Widerspruch'^ be Widersprucn em Konrad-Adenauer-PlatzJ

?r a u, scScS. zur Niederschrift erlegen. Holler.' 18.09.2000»O»

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