Wochenblatt VG Montabaur
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Daubach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
donnerstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden am Rathaus bekannt gegeben.
Dorfcafe geöffnet
Auch an diesem Sonntag, 17.09.2000 ist das Dorfcafe wieder geöffnet. Der Westerwald - Verein - Daubach freut sich auf viele Besucher die er mit selbstgebackenem Kuchen und Kaffee verwöhnen möchte.
Vor oder nach dem Kaffee kann wiederum eine Auswahl von Bildern der Hobbykünstlerinnen Sabine Saage-Pickel (Weißenthurm) und Anna Monika Meyer-Kremer (Daubach) bewundert werden.
Die Künstlerinnen stellen ihre Werke selbst vor und freuen sich auf interessante Gespräche.
VW
Holler
Sprechstunde des Ortsbürgermeisterin
donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Tel.: 02602/3508
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 22.08.2000
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Laut Gemeinderatsbeschluss vom 20.06.2000 war die Vorsitzende beauftragt, im Einvernehmen mit den Beigeordneten Angebote für die Zaunanlage am neuen Spielplatz einzuholen und den Auftrag zu vergeben. Drei Angebote wurden abgegeben. Der Auftrag wurde an den günstigsten Bieter vergeben. Der Rat nahm dies zustimmend zur Kenntnis. Widmung der Verkehrsanlage “Lindenstraße” in der Ortsgemeinde Holler für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 beschloss der Ortsgemeinderat Holler, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Bezeichnung
Lindenstraße. Parzellen Flur 2 Flurstück 3330/6. Flur 3. Flurstücke 3341/5. 3339 und 3338
verlaufend von - bis Tag der
Verkehrsübergabe
K 168 (Niederelberter Straße) bis 23.08.2000 Bergstraße und von Bergstraße bis Südstraße
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Ortsgemeinde Holler
Der Ortsgemeinderat beschloss die Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Ortsgemeinde Holler.
Die Satzung wird in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht und tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich entlang der Bergstraße
Der Ortsgemeinderat beschloss, für den im Lageplan gekennzeichneten Bereich entlang der Bergstraße eine Ergänzungssatzung zu erlassen. Gleichzeitig stimmte er dem erarbeiteten Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich der Bergstraße in der Form zu, wie er dem Ortsgemeinderat in der Sitzung Vorgelegen hat.
Die Planunterlagen einschließlich Begründung sowie textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sind gern. §§ 34 Abs. 4 i. V. m. 13 Nr. 2 und 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Die Verwaltung wurde beauftragt, gern. §§ 34 Abs. 5 i. V. m. 13 Nr. 2 und 4 Abs.1 BauGB das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange einzuleiten. Dieses wird gleichzeitig mit der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Sanierung Bürgersteig Hauptstraße
Von Montabaur kommend weist der Bürgersteig auf der rechten Seite Setzungen (evtl. Spurrillen) auf. Die Schäden wurden im Rahmen der Gewährleistung festgestellt und müssen umgehend behoben werden. Der
Offert!
Bauausschuss wurde beauftragt, gemeinsam mit d 6lV deverwaltung eine kostengünstige Lösung zu finden Sanierung zu erteilen.
Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich
Verkehrsanlage “Lindenstraße” in Hölle, .
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des LandesstraßengesefeJ
Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 viertel den Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG)gemäß: Ortsgemeinderates Holler vom 22.08.2000 - gewidmet.
Bezeichnung:
Lindenstraße, Parzellen Flur 2, Flurstück 3330/6,Flur3,Fluis 3339 und 3338
verlaufend von - bis
K168 /N iederelberter Straße) bis Bergstraße und von Bei Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 23.08.2000.
Rechtsbehelfsbelehrung: .......
^ Hipcpn Bescheid kann innerhalb eines Monats na* G6 ^ hp Smch erhoben werden. Der Widerspruch'^ be Widersprucn em Konrad-Adenauer-PlatzJ
?r a u, scScS. zur Niederschrift erlegen. Holler.' 18.09.2000 “‘»•O»
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