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Nr. 38/2000
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Fisbachtaler Sportfreunde. Spitzenspiel der ■fKPfjnasens -■ Horeb Ab f a hrt des Busses: 10.30 Uhr
P* 1 ": Fisbachtaler Sportfreunde - JSG Lahn Diez. Spiel
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fc 05 n juaend Eisbachtaler Sportfreunde. Spiel Kirchen
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r" 2000 ns B-1 -Junioren Eisbachtaler Sportfreunde. Spit- flSSg 3 Südwest auf dem Rasenplatz der Bezirks-
iraufeÄr jeSw^merstecfi/Fliiterschen - Eisbachtaler Sportler Bezirksliga Ost in Altenkirchen.
f Eisbachtaler Sportfreunde. Spiel der vierten Run- Kndpokal im Stadion Bühl in Betzdorf.
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Stunden des Ortsbürgermeisters
.von 19.00 bis 20.00 Uhr
.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Leitung.Telefon: 06485/4696
rfS ter.Telefon: 06485/793
i> Bekanntmachung
|des Ortsgemeinderates
sSitzung des Ortsgemeinderates Girod findet am Dienstag, Ium19.30 Uhr im Gemeindehaus statt, die Sitzung
'gabeder Niederschrift vom 11.07.2000 (öffentliche Sitzung) |r." 3 des Bebauungsplanes “Auf der Nörr II”
! gabe einer Eilentscheidung (Erneuerung der Fenster und rander Friedhofshalle) pedenes tnlliche Sitzung
migabe der Niederschrift vom 11.07.2000 (nichtöffentliche Sit-
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indstücksangelegenheit/en - vorsorglich - ^egenheit 'ebenes
^'1 18.09.2000 Fend, Ortsbürgermeister
Nnschaft Girod
e Wanderung findet am 22.09.2000 statt. Nach einem Spaziergang rund um Girod kehren wir in der Pizzeria “Beiern 18.30 Uhr an der Schule.
jup'f Halbtagsfahrt findet am 05.10.2000 nach Waldbreit- fcinchm anerkloster f ' ndet gegen 15.00 Uhr eine Andacht r='-nJ n t WI [ an einer Klosterführung (Kräutergarten etc.) mit fepmth i V ' /eiter Seht es durch das schöne Wiedtal bis
Knd essen W ' r9e9en 19 '°° Uhr in Hümmerich im Hotel öUhrBhst. Girod
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is -02.10.2000 Brigitte Metternich, Claudia Wörsdörfer
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N-Anschn T 11 00 Uhr treffen wir uns zum Ansingen im • fahren wir zum Gruppensingen nach Nenters-
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am Mittwoch, 27.09.2000, um 19.30 Uhr im
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t ^haSi t u Un ? ista m Donnerstag, 28.09.2000, um 19.30 ^sinH^^erstellen.daßvon
daß von jedem Verein die Ver-
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emen: Martinszug, Dorffest 2001.
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Spiele finden am Wochenende statt:
aeaen ^h^^A 2 ^ 9 2000 ’ um 15 30 Uhr in Rupp.-Goldhausen gegen SG Elbert 2. MA SG: spielfrei
Jugendspielgemeinschaft
A-Jugend: Samstag, 23.09.2000, um 15.30 Uhr in St. Katharinen Dernbach ^ arnsta 9’ 23.09.2000, um 15.15 Uhr Heimspiel gegen JSG D-Jugend: spielfrei
ElberU^ ^ ams ^ a 9’ 23.09.2000, um 13.00 Uhr in Heiligenroth gegen
ALTE HERREN
Am Samstag, 23.09.2000, erwarten wir zum Heimspiel die AH aus Mon- taoaur. Spielbeginn ist um 16.30 Uhr. Platzaufbau durch K. Ressmann/D. Speier.
Zu allen Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.
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Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Rathaus bekannt gegeben. Telefon: 06485/222
Öffentliche Bekanntmachung
I. Änderung des Bebauungsplanes “Verlängerte Westerwaldstraße” der Ortsgemeinde Görgeshausen; hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat von Görgeshausen in seiner Sitzung am 22.08.2000 als Satzung beschlossene 1. Änderung des Bebauungsplanes „Verlängerte Westerwaldstraße” wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und. Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1 die Bestimmungen über 1. die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2 vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

