Wochenblatt VG Montabaur
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Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Montabaur. 14.09.2000 Dr. Possel-Dölken. Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes “In den Fichten - Auf der Trift” der Stadt Montabaur
hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 24.08.2000 als Satzung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.
Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur. Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8. 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr. donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung'tritt die Satzung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
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6 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemar auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann zung geltend machen.
Montabaur, 14.09.2000 Dr. Possel-Dölken.
Öffentliche Bekanntmachung
Am Dienstag, 26.09.2000, um 16.30 Uhr findet im Bespreche Stock, der Katasteramtsaußenstelle Montabaur eine nichtölfl zung des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur statt] Die Tagesordnung umfasst im Wesentlichen die Be rungsergebnisse sowie die Beratung des Entwurfs des Umlei “Fanggartenhohl”, Eschelbach. Gemeinderatsmitglieder, die dem Umlegungsausschussnichtai können nach § 46 Abs. 4 Gemeindeordnung an der Sitzung] gungsausschusses als Zuhörer teilnehmen, sofern kein Auss' grund nach § 22 Gemeindeordnung vorliegt.
Reichling, Vorsitzender des Umlegungsan
Arbeiterwohlfahrt Montabaur
Am Mittwoch, 27.09.2000, macht der Ortsverein Montabaurderfj Wohlfahrt eine Halbtagesfahrt nach Gau-AlgesheimzumC ernhof Hemmes. Es besteht die Möglichkeit, auf dem Bauem-j hof dessen Erzeugnisse zu kaufen. Nach dem Besuch des Saf fahren wir am Rhein entlang nach St. Goar, wo der Abschluss!! Eingeladen sind Mitglieder und Freunde des Ortsvereins M Arbeiterwohlfahrt. Der Unkostenbeitrag für diese Fahrt beträgt jj Anmeldungen an Lothar Elsner, Tel. 02602/16112. Abfahrzeiten: Montabaur/Arbeitsamt 12.45 Uhr; Montabaur/H Uhr; Eigendorf 12.55 Uhr; Horressen 13.00 Uhr.
Treff 55 Plus M
28.09.2000: “Auch im Alter aktive Kraftfahrerinnen und Kra Initiative des deutschen Verkehrssicherheitsrates. Folgende Themen an drei weiteren Veranstaltungen siri
1. Neues aus der Kfz.-Technik: Fahrzeugausstattung u 11 1
2. Recht im Straßenverkehr: Neuerungen im Straßenve
ihre Bedeutung ,..
3. Der Mensch im System Straßenverkehr: Medizims
Aspekte der Verkehrsteilnahme Referent: Polizeioberkommissar Friedhelm Oppen erforderlich bei Käthe Steindorf, Tel. 180417 Programm im Oktober w 1 / s ,
05.10.2000: “Ältere aktive Kraftfahrer” - Thema 17.30 Uhr Seniorenbegegnungsstätte , s ,
12.10.2000: “Ältere aktive Kraftfahrer” - Thema
17.30 Uhr Seniorenbegegnungsstätte g / s . i
19.10.2000: “Ältere aktive Kraftfahrer” - Them
17.30 Uhr Seniorenbegegnungsstätte
Wir sind kein Verein, sondern eine of * ene rU Lß a meniA^ Interessierte Ehepaare, aber auch fl
zu allen Veranstaltungen herzlich willkom
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