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Wochenblatt VG Montabaur

Wochenblatt VG Montabaur _ _

Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichti­gen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung. die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jedem die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet­zung geltend machen.

Montabaur. 14.09.2000 Dr. Possel-Dölken. Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des BebauungsplanesIn den Fichten - Auf der Trift der Stadt Montabaur

hier: Inkrafttreten gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Stadtrat von Montabaur in seiner Sitzung am 24.08.2000 als Sat­zung beschlossene Änderung des Bebauungsplanes "In den Fichten - Auf der Trift" wurde aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur entwickelt, so daß eine Genehmigung durch die Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises nach § 10 BauGB nicht erforderlich ist.

Die Satzungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur. Bauamt, Zimmer 223, Konrad-Adenauer-Platz 8. 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr. donnerstags von 8.00 - 12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 - 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung'tritt die Satzung in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbe­achtlich ist. wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntma­chung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

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6 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

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u ss 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile e« die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeitühr» Leistung derEntschädigung schriftlich bei dem Entschä qen beantragt.

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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemar auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann zung geltend machen.

Montabaur, 14.09.2000 Dr. Possel-Dölken.

Öffentliche Bekanntmachung

Am Dienstag, 26.09.2000, um 16.30 Uhr findet im Bespreche Stock, der Katasteramtsaußenstelle Montabaur eine nichtölfl zung des Umlegungsausschusses der Stadt Montabaur statt] Die Tagesordnung umfasst im Wesentlichen die Be rungsergebnisse sowie die Beratung des Entwurfs des Umlei Fanggartenhohl, Eschelbach. Gemeinderatsmitglieder, die dem Umlegungsausschussnichtai können nach § 46 Abs. 4 Gemeindeordnung an der Sitzung] gungsausschusses als Zuhörer teilnehmen, sofern kein Auss' grund nach § 22 Gemeindeordnung vorliegt.

Reichling, Vorsitzender des Umlegungsan

Arbeiterwohlfahrt Montabaur

Am Mittwoch, 27.09.2000, macht der Ortsverein Montabaurderfj Wohlfahrt eine Halbtagesfahrt nach Gau-AlgesheimzumC ernhof Hemmes. Es besteht die Möglichkeit, auf dem Bauem-j hof dessen Erzeugnisse zu kaufen. Nach dem Besuch des Saf fahren wir am Rhein entlang nach St. Goar, wo der Abschluss!! Eingeladen sind Mitglieder und Freunde des Ortsvereins M Arbeiterwohlfahrt. Der Unkostenbeitrag für diese Fahrt beträgt jj Anmeldungen an Lothar Elsner, Tel. 02602/16112. Abfahrzeiten: Montabaur/Arbeitsamt 12.45 Uhr; Montabaur/H Uhr; Eigendorf 12.55 Uhr; Horressen 13.00 Uhr.

Treff 55 Plus M

28.09.2000:Auch im Alter aktive Kraftfahrerinnen und Kra Initiative des deutschen Verkehrssicherheitsrates. Folgende Themen an drei weiteren Veranstaltungen siri

1. Neues aus der Kfz.-Technik: Fahrzeugausstattung u 11 1

2. Recht im Straßenverkehr: Neuerungen im Straßenve

ihre Bedeutung ,..

3. Der Mensch im System Straßenverkehr: Medizims

Aspekte der Verkehrsteilnahme Referent: Polizeioberkommissar Friedhelm Oppen erforderlich bei Käthe Steindorf, Tel. 180417 Programm im Oktober w 1 / s ,

05.10.2000:Ältere aktive Kraftfahrer - Thema 17.30 Uhr Seniorenbegegnungsstätte , s ,

12.10.2000:Ältere aktive Kraftfahrer - Thema

17.30 Uhr Seniorenbegegnungsstätte g / s . i

19.10.2000:Ältere aktive Kraftfahrer - Them

17.30 Uhr Seniorenbegegnungsstätte

Wir sind kein Verein, sondern eine of * ene rU a meniA^ Interessierte Ehepaare, aber auch fl

zu allen Veranstaltungen herzlich willkom

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