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Wochenblatt VG Montabaur

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Welschneudorf

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

, r , .von 18.30 l

dienstags Tel. und Fax 02608/204

Uhr bis 20.30 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

Satzunq der Ortsgemeinde Welschneudorf

über die Erhebung von Kostenerstattungsbetragen

für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach §§ 135 a -135 c BauGB vom 26.08.2000

Aufgrund von § 135 c Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntma- rh! nn vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153) hat der Orts­gemeinderat folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebung von Kostenerstattungsbetragen

Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.

§2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs­und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordnet sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ein­schließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anla­ge beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt ent­sprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten

Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Die nach §§ 2,3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund­fläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versie­gelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen

Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen D'szur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen §6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages

Anfofderung fälhg Un9Sbetra9 W ' rd einen Monat nach Bekannt 9 a be der

§7 9 '

Ablösung

c C 55 < !f ,e K ne ^ t, H n g sbetra 9 kann auf Antra 9 abgelöst werden. Der Ablö- Hon 6 ina 9 ^r m,ßt f ic ^ nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwarten­den endgültigen Erstattungsbetrages.

§ 8

In-Kraft-Treten

Ortsgemeinde Welschneudorf nJR- ^ chwar /

Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bunde^SrnTd^r tungsbeträgen SpitZenVerbände 2Ur ^rhebungÄTÄ

in -pT T - g?qlaich s - 1 ind Ersatzrnaßnphmpn

und Gräsern ^ AUSSaat v ^ÄSischen Gehölzen, Kräutern

1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen

tierung a ?8/20 V ° n Hoctls,arnmb ^ umen mt einem^sumnum^ang der^r^

4 ÄS" U " d Schutz VOr Bändigungen sowie Siche- - Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre

1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiw a ^ mänteln "^wachsenden

- Schaffung günstiger Wachstumsbedinnn nach DIN 18915 lngun 9en durcho

- Anpflanzung von Bäumen tierung 18/20, Bäumen

rung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch ?!nf m S,arr >">ui ehern je nach Art in der Sortierung 60/80

-je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung 2 Bäul i Sträucher y aume IL Ordnung

- Verankerung der Gehölze und Erstellunq von o*

- Fertigstellungs- und Entwicklunqspfleae U i ".**

1.3 Anlage standortgerechter Wälder hre

- Schaffung günstiger Wachstumsbedinaunnpnn u

nach DIN 18915 ^»ngungendurchs

- Aufforstung mit standortgerechten Arten

- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-iährio Mnh» o. .

- Erstellung von Schutzeinrichtungen 9 Ohe80 ' 12 M

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege -5 Jahr?

1 .4 Schaffung von Streuobstwiesen

nach h DTN n i89l'| ,i9erWaChStUmSbe<linSun " e " a «l'«

- Anpflanzung von Obstbaumhochstämmen und Befe<

- je 100 qm ein Obstbaum der Sortierung 10/12

- Einsaat Gras-/Kräutermischung

- Erstellung von Schutzeinrichtungen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen

- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durchE nach DIN 18915

- Einsaat von Wiesengräsern und -kräutern, möglichstausa Saatgut

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen

2.1 Herstellung von Stillgewässern

- Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens i

- ggf. Abdichtung des Untergrundes

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern

- Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer-und £

- Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher BaustoffeurtterBi tigung ingenieurbiologischer Vorgaben

- Anpflanzung standortheimischer Pflanzen

- Entschlammung

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

3. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

- Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling-^ pflanzen

- eine Pflanze je 2 lfd. M.

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 2 Jahre

3.2 Dachbegrünung

- intensive Begrünung von Dachflächen

- extensive Begrünung von Dachflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwassera"*

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen

- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

- Auf reißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwas

- Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verse I

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Ja r

5. Maßnahmen zur Extensivierung ^landiii*

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Gr Grünlandbrache

- Nutzungsaufgabe . .

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. J

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

- ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbo

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. ^Grüi^

5.3 Umwandlung von Acker in exter s jy DOrt des

- Bodenvorbereitung ggf. Abtragen und Ab

- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, jn ex)en si»f

5.4 Umwandlung von intensivem Grün Grünland

-Nutzungsreduzierung ,

- Aushagerung durch Mahd und Verwertu ,. g prun q S maß^

- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwa

- Fertigstellungs- and Entwicklungspflege-

f.