Nr. 35/2000
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Ankreis St. Anna, Neuhäusel
v 06.09.2000, treffen wir uns wieder um 15.00 Uhr im St.
aisverein “De Neijheiseler Baljatscher”
j es wieder soweit. Nach der karnevalistischen Sommerpause jerste Stammtisch statt am Freitag, 01.09.2000, ab 20.00 Uhr ika!Thüringer Hof. Um rege Beteiligung wird gebeten, da wir enschritten auf den Beginn der 5. Jahreszeit zugehen.
•stehen Vorbereitungen für den Weihnachtsmarkt an.
eiborn/Neuhäusel
M
tag. 03.09.2000, SG Weißenthurm/Kettig - SG Eitelborn/
■Beginn: 14.30 Uhr
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: 03.09.2000, VfR Eintracht Koblenz II- SG Eitelborn/Neuhäu- r 11.00 Uhr
uhäusel
RREN
unser erstes Heimspiel nach der Som- «an. Gegner sind die Sportfreunde aus Lahnstein/Nord. Anpfiff “ Uhr im Augst-Stadion.
Simmern
Runden des Ortsbürgermeisters
.von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr •von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr
ä Bekannti
Dachung
Pgvo? l S?? me ' nc * e Simmern über die
nChführuna? StenerS ! attun 9 sbetr ägen 1 ' 1 ^cBauGR°. n ^ us 9 , eichs- und Ersatzmaßnahmen nach 3 «n § 135 cr 2408 - 20 °0
uJ?QBi.lS.2Ui? eS j t l^ uc * 1 d er Bekanntmachung vom . 312 vom 31 m S ^4 cler Gemeindeordnung für das Land
; Satzung beschlossen. GVBI ' S ' 153) hat der Ortsgemeinde-
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
niQ?Ihp ers *^fc n ^ sde ' ra ^ e ^' e Durchführung von zugeordneten Aus- ^' sa Tzrn a ßnahrnen werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und dieser Satzung erhoben.
§ 2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Aus-
gieicns- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 9 Abs. 1 a BauGB zuqeord- net sind. a
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitraum der Bereitstellung.
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten
Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
§4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Die nach §§ 2,3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 9 Abs.
1 a BauGB zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrunde gelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen
Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages
Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
§7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
§8
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Simmern, 24.08.2000 (DS) Schmidt
Ortsgemeinde Simmern Ortsbürgermeister
Anlage zu § 2 Abs. 3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen
Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahm en.
1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern
und Gräsern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916
- Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20 . _. .
- Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln , , .
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung
nach DIN 18915 . . . c
- AnDflanzunq von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der S<pr- tieruna 18/20 Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 cm hoch und zweimal) verpflanzten Sträuchen je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch
- je 100 qm je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40
Sträucher _ , x . . ,.
- Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
1 3 Anlage standortgerechter Wälder
- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
- Aufforstung mit standortgerechten Arten
- 3.500 Stück je ha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm
- Erstellung von Schutzeinrichtungen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
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