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Nr. 35/2000

^efs tattun9 Snen Kosten werden auf die nach § 9 Abs.

erstatt^,,'Stücke nach Maßgabe der zulässigen o jjgeo rdne,e r romNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund- ffi9At>s- 2Ba r rh aubare Grundstucksflache zugrunde *ÄS Regelbare Flächen gilt die versie-

^ÄlbareOrundslucksflacfte.

--rSSTtt die eine Kostenerstattungspflicht entstanden ist, Vorauszahlungen Eooermctitm vollen Kostenerstatt u ngsbetrages anfordern, cf 5 auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder

E^en dürfen.

l^JJ^jS53efnen 9 Monat nach Bekanntgabe der

* nnchptraa kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablö- voraussichtlichen Höhe des zu erwarten­de Erstattungsbetrages.

JSmch-Goldhausen Ortsbürgermeister

K)*ta3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der fcn Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstat-

: --o Ausgestaltung von Ausgleichs- un d Ersatzmaßnahmen

^Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern

.uuitg von Einzelbäumen Iminstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vege- p dnctitnach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916 o von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sor-

gder Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Siche- umscheibe

igs-und Entwicklungspflege: 4 Jahre

I von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald-

bgünstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung [18915

ungvon Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sor- K. Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie- 18.Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- jacti Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch njetBaum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40

feng der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen jmgs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre p standortgerechter Wälder

Sonstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung

Mit standortgerechten Arten

Mha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm

9 m Schutzeinrichtungen

und Entwicklungspflege: 5 Jahre wig von Streuobstwiesen

|9jjnstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung

von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume K slbaumder Sortierung 10/12 -Kräutermischung J* 1 Schutzeinrichtungen

levS En Ü Wicklungspfle 9 e: 5 J a hr e

Wiese " ""<1 Krautsäumen

18915 9 ach stumsbedingungen durch Bodenvorbereitung Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem

iSn a n ! WiCklun9Spfle 9 e: 3 Jahre

Bll nn l R A" a , Unerun 9 von W

^ngvonSm, Urierun9 von Wasserflächen

HXlEinh, u 9eWaSSern

fchtunn des i ?!!' ^ ,u hr des anstehenden Bodens

üinq stanrtnrlk er9rundes *^su?SFn e tt' mi ? Cher Pf,a nzen

Un9Spfle9e:3Jahre ^undRückhai' Und F|,eß 9ewässern

Ufer und P v ° n techn jschen Ufer- und Sohlbefestigungen ^ologiscjr n ? türlicber Baustoffe unter Berücksich-

^loloQispKpr w 'diuriicner

3 standorth? Vor9aben nung eim| scher Pflanzen

und Entwicklungspflege: 3 Jahre

3. Begrünung von baulichen Anlagen

3.1 Fassadenbegrünung

- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen

- eineRlanze^e 2 hd 6 ^^ 60 Und Pflanzun9 von Sch,in 9- ur| d Kletterpflanzen

^Fertigstellungs-und Entwicklungspflege: 2 Jahre

3.2 Dachbegrünung

- intensive Begrünung von Dachflächen

- extensive Begrünung von Dachflächen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre

4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

4.1 Entsiegelung befestigter Flächen

- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge

- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten

- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten Fertigstellungs- und Ent­wicklungspflege: 1 Jahr

4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung

- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung

- Rückbau/Änstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5. Maßnahmen zur Extensivierung

5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache

- Nutzungsaufgabe

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur

- ggf. Abfragen und Abtransport des Oberbodens

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr

5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland

- Bodenvorbereitung ggf. Abfragen und Abtransport des Oberbodens

- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland

- Nutzungsreduzierung

- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts

- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen

- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre

Hinweis

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften die­ses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gel­ten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh­migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean­standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor­schriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sach­verhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ruppach-Goldhausen, 18.08.2000(Siegel) Sprenger, Ortsbürgermeister

Ausbau der StraßeSüdring im Gewerbegebiet Ruppach-Goldhausen

Bedingt durch die Ausbauarbeiten der StraßeSüdring im Gewerbege­biet Ruppach-Goldhausen, kann es ab der 36. Kw dort zu Verkehrsbe­einträchtigungen kommen. Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilneh­mer, sich auf die geänderte Verkehrssituation einzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur örtliche Ordnungsverwaltung

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Am 03.09.2000 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist es soweit. Die Spielgruppe von Ruppach- Goldhausen veranstaltet in der Turnhalle wie­der einenBasar rund ums Kind.

Selbstanbieter verkaufen hier gebrauchte rr*: Kinderbekleidung (bis Größe 176), Spielsa- C hen, Autositze, Hochstühle, Fahrräder, Kin­derwagen, usw.

Weitere Informationen bei:

Marita Rausch Telefon: 02602/81431

Tanja Zacharias Telefon: 02602/69831

Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt.

Der Erlös ist für die Elterninitiative krebs- kranker Kinder Koblenz e.V. bestimmt.