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Nr. 35/2000
^efs tattun9 Snen Kosten werden auf die nach § 9 Abs.
erstatt^,,'Stücke nach Maßgabe der zulässigen o jjgeo rdne,e r romNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grund- ffi9At>s- 2Ba r rh aubare Grundstucksflache zugrunde *“ÄS Regelbare Flächen gilt die versie-
^ÄlbareOrundslucksflacfte.
--•rSSTtt die eine Kostenerstattungspflicht entstanden ist, Vorauszahlungen Eooermctitm vollen Kostenerstatt u ngsbetrages anfordern, cf 5 auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder
E^en dürfen.
l^JJ^jS53efnen 9 Monat nach Bekanntgabe der
* nnchptraa kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablö- voraussichtlichen Höhe des zu erwartende Erstattungsbetrages.
JSmch-Goldhausen Ortsbürgermeister
K)*ta3 der Mustersatzung der Bundesvereinigung der fcn Spitzenverbände zur Erhebung von Kostenerstat-
: • --o Ausgestaltung von Ausgleichs- un d Ersatzmaßnahmen
^Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern
.uuitg von Einzelbäumen Iminstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vege- p dnctitnach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916 o von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sor-
gder Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Siche- umscheibe
igs-und Entwicklungspflege: 4 Jahre
I von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Wald-
bgünstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung [18915
ungvon Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sor- K. Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortie- 18.Heistern 150/175 cm hoch und zweimal verpflanzten Sträu- jacti Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 cm hoch njetBaum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40
feng der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen jmgs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre p standortgerechter Wälder
Sonstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung
Mit standortgerechten Arten
Mha, Pflanzen 3- bis 5-jährig, Höhe 80-120 cm
9 m Schutzeinrichtungen
und Entwicklungspflege: 5 Jahre wig von Streuobstwiesen
|9jjnstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung
von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume K slbaumder Sortierung 10/12 -Kräutermischung J* 1 Schutzeinrichtungen
levS En Ü Wicklungspfle 9 e: 5 J a hr e
Wiese " ""<1 Krautsäumen
18915 9 ach stumsbedingungen durch Bodenvorbereitung Wiesengräsern und -kräutern, möglichst aus autochtonem
iSn a n ! WiCklun9Spfle 9 e: 3 Jahre
Bll nn l R A" a , Unerun 9 von W
^ngvonSm, Urierun9 von Wasserflächen
HXlEinh, u 9eWaSSern
fchtunn des i ?■!!' ^ ,u hr des anstehenden Bodens
üinq stanrtnrlk er9rundes *^su?SFn e tt' mi ? Cher Pf,a nzen
Un9Spfle9e:3Jahre ^undRückhai' Und F|,eß 9ewässern
Ufer und P v ° n techn jschen Ufer- und Sohlbefestigungen ^ologiscjr n ? türlicber Baustoffe unter Berücksich-
^loloQispKpr w 'diuriicner
3 standorth? Vor9aben nung eim| scher Pflanzen
und Entwicklungspflege: 3 Jahre
3. Begrünung von baulichen Anlagen
3.1 Fassadenbegrünung
- Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
- eineRlanze^e 2 hd 6 ^^ 60 Und Pflanzun9 von Sch,in 9- ur| d Kletterpflanzen
^Fertigstellungs-und Entwicklungspflege: 2 Jahre
3.2 Dachbegrünung
- intensive Begrünung von Dachflächen
- extensive Begrünung von Dachflächen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 3 Jahre
4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
4.1 Entsiegelung befestigter Flächen
- Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
- Aufreißen wasserdurchlässiger Unterbauschichten
- Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
- Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung
- Rückbau/Änstau von Entwässerungsgräben, Verschließen von Drainagen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5. Maßnahmen zur Extensivierung
5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache
- Nutzungsaufgabe
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur
- ggf. Abfragen und Abtransport des Oberbodens
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 1 Jahr
5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland
- Bodenvorbereitung ggf. Abfragen und Abtransport des Oberbodens
- Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland
- Nutzungsreduzierung
- Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts
- bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen
- Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 5 Jahre
Hinweis
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1999 (GVBI. S. 470) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn,
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ruppach-Goldhausen, 18.08.2000(Siegel) Sprenger, Ortsbürgermeister
Ausbau der Straße “Südring” im Gewerbegebiet Ruppach-Goldhausen
Bedingt durch die Ausbauarbeiten der Straße “Südring” im Gewerbegebiet Ruppach-Goldhausen, kann es ab der 36. Kw dort zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen. Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer, sich auf die geänderte Verkehrssituation einzustellen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur örtliche Ordnungsverwaltung
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Am 03.09.2000 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr ist es soweit. Die Spielgruppe von Ruppach- Goldhausen veranstaltet in der Turnhalle wieder einen “Basar rund ums Kind”.
„ “Selbstanbieter” verkaufen hier gebrauchte rr*: Kinderbekleidung (bis Größe 176), Spielsa- C hen, Autositze, Hochstühle, Fahrräder, Kinderwagen, usw.
Weitere Informationen bei:
Marita Rausch Telefon: 02602/81431
Tanja Zacharias Telefon: 02602/69831
Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt.
Der Erlös ist für die Elterninitiative krebs- kranker Kinder Koblenz e.V. bestimmt.

